Kfz-Beihilfe (Hilfsmittel)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Tuesday, 02.12.2014, 09:05 (vor 3439 Tagen)

Hallo,

wir haben eine 60-jährige Mitarbeiterin im Büro (GdB 50 auf Dauer), die aufgrund von Schmerzen und Sensibilitätsstörungen in den Beinen nicht selber Auto fahren und auch keine weiten Strecken laufen kann. Bisher hat sie ihr Mann zur Arbeit gebracht und wieder abgeholt, das geht ab April nicht mehr. Mit einer Umrüstung auf Handgas könnte sie selber fahren. Nun meine Frage: wird sowas bei einer 60-Jährigen überhaupt von der Rentenversicherung bezahlt, vielleicht ist das Integrationsamt zuständig ? Weiß jemand wie man das rausfindet und kennt ev. einen Link zum Antragsformular?

Danke ! CHM

Kfz-Beihilfe

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 02.12.2014, 09:32 (vor 3439 Tagen) @ CHM

Hallo,

Du hast als SBV tatsächlich noch nie was von der "Kfz-Hilfeverordnung-KfzHV" gehört

http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html

die im Übrigen in jedem mir bekannten Großkommentar als Anlage abgedruckt ist ????

Und auf der Startseite mal einfach die Begriffe "Kfz" oder "PKW" eingeben, war Dir auch zu anstrengend ??


Und bei Zweifelsfällen über die Zuständigkeit von Reha-Trägern schickt man am Besten die Leute mal zur Reha-Servicestelle:

http://www.reha-servicestellen.de/

die die Zuständigkeit rechtsverbindlich klären kann.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kfz-Beihilfe

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Tuesday, 02.12.2014, 10:14 (vor 3439 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für deine Kommentare.
die "Kfz-Hilfeverordnung-KfzHV" ist von 1987 und vermutlich nicht mehr ganz aktuell und führt hier leider auch nicht weiter (weil eben bereits im rentenfähigen Alter und weil keine Merkzeichen für Gehbehinderung vorhanden sind) - die habe ich schion 10 mal rauf und runter gelesen, und auch schon fast 2 Stunden mit googlen verbracht. Dies zum Thema "ansstrengend".
Vielen Dank für den Tip mit der Reha-Servicestelle. Dahin werde ich die Mitarbeiterin, die im übrigen beim Arbeitgeber, bei der Rentenversicherung Land, Rentenversicherung Bund und beim Integrationsamt bereits "abgeblitzt" ist, mal verweisen.
Eine gute Restwoche wünscht CHM

Kfz-Beihilfe

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 02.12.2014, 12:41 (vor 3439 Tagen) @ CHM

Hallo,

da scheint es leider wirklich an Grundwissen zu fehlen.

Das in-Kraft-treten der KfzHV sagt nichts über ihre Gültigkeit aus. Sie gilt nach wie vor uneingeschränkt und wurde übrigens mehrmals ergänzt/geändert - zuletzt 2003. Im BGB zB stehen heute noch unveränderte, aber immer noch vollgültige Passagen aus der Einführungszeit des 01.01.1900 - auch im arbeitsrechtlichen Teil (!)

Auch "rentenfähiges Alter" ist kein Begriff, der in der KfzHV eine Rolle spielt. Entscheidend ist erst mal das bestehende Arbeitsverhältnis und die Tatsache, daß es bis zu einer abschlagfreien Rente durchaus noch einige Jahre sind.

Ebenso sind Merkzeichen nirgendwo in der KfzHV als zwingende Vorraussetzung genannt. Da empfehle ich auch mal den Blick auf § 9 Abs. 1 Nr. 2 KfzHV. Ggfs muß eben die gesundheitliche Situation vom zuständigen Reha-Träger geklärt werden - notfalls per Gutachten.

Und natürlich wäre es - wie von Heinrich geschrieben - auch deine Aufgabe als SBV gewesen, den GdB zu überprüfen und ggfs. einen Erhöhungsantrag zu empfehlen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kfz-Beihilfe

Heinrich, Tuesday, 02.12.2014, 10:52 (vor 3439 Tagen) @ CHM

Hallo,

wir haben eine 60-jährige Mitarbeiterin im Büro (GdB 50 auf Dauer), die aufgrund von Schmerzen und Sensibilitätsstörungen in den Beinen nicht selber Auto fahren und auch keine weiten Strecken laufen kann.

Schon einmal geprüft, ob hier nicht ein Antrag auf Neufeststellung (höherer GDB und Mz) sinnvoll und ggf positiv endend möglich ist? Denn bestimmte Leistungen bedingen bedtimmte GDB und Mz.

Kfz-Beihilfe

elschwoabos, NRW, Tuesday, 02.12.2014, 12:09 (vor 3439 Tagen) @ Heinrich

Da wäre ich bei einem GdB von 50 vorsichtig, nicht dass dann ein GdB von 40 dabei herauskommt...

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

Kfz-Beihilfe

Heinrich, Tuesday, 02.12.2014, 16:53 (vor 3439 Tagen) @ elschwoabos

Hallo,

Da wäre ich bei einem GdB von 50 vorsichtig, nicht dass dann ein GdB von 40 dabei herauskommt.

Dafür schrieb ich ja auch prüfen!!

Und die SchwbV die den guten Kontakt zum zuständigen Versorgungsamt PFLEGT, kann dort auch anfragen und bekommt so meine Erfahrung geholfen. Diese geben dann einem auch die Möglichkeit, sollte bei Umsetzung des Antrages ein negativer Ausgang drohen, die Möglichkeit den Antrag zurückzuziehen.

Kfz-Beihilfe

Donky Kong, Dieburg, Monday, 15.03.2021, 10:25 (vor 1144 Tagen) @ CHM

Hallo zusammen,

ich habe eine Hemiparese und hat im Jahr 2015 einen Antrag auf Beihilfe zum Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit beantragt. ich habe das zudem Zeitpunkt machen müssen da ich ein KFZ besessen habe das nicht mehr Verkerhrstüchtig war. ich habe das dann mit dem Arbeitsamt gemacht ( ist ne ganz schöne Rennerei) hat ca. 1 Jahr gedauert aber ich habe von der Agentur fürs Auto 9500 Euro bekommen und den umbau haben sie komplett gezahlt. sofern dein MA die Berechtigung hat würde ich es auch über die Agentur mahl Probieren.

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