Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich? (Freistellung)

Guido, Köln, Monday, 15.12.2014, 17:55 (vor 3427 Tagen)

Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich oder kann er machen, was er will?

Hallo Zusammen,

ich möchte noch mal kurz das Thema Freistellung der Vertrauensperson ansprechen und bitte um Ihre Meinungen.

Ist eine Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstsitzleiter verbindlich oder nicht? In der Rahmenintegrationsvereinbarung des BMF (Bundesministerium der Finanzen) steht u.a.:

"Freistellung

Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Wahl zwischen einer

1. Bedarfsfreistellung oder einer
2. festen Freistellung.

Für die Höhe der Freistellung im örtlichen Bereich sollen folgende Kriterien als
Richtwerte zugrunde gelegt werden:
1. eine Grundfreistellung von 20%,
2. je zu betreuendem schwerbehinderten Menschen 0,5% und
….............“

Ich bin VP im örtlichen Bereich und habe eine feste Freistellung beantragt. 20% plus 10 schwerb. Menschen x 0,5% = 25%.

Das wurde in der Form abgelehnt. Mit der Begründung, dass meine Zuständigkeit begrenzt sei und nur soweit geht, wie die Entscheidungskompetenzen der Dienststelle. Ganz konkret kann ich sagen, an unserer Dienststelle dürfen keine Personalsachen entschieden werden.

Einer Bedarfsfreistellung nach § 96 (4) SGB IX wurde zugestimmt. In Beteiligungsfällen darf ich mein Amt ausüben.

Die Hauptschwerbehindertenvertretung des BMF hatte u.a. im Jahre 2007 erfolgreich durchgesetzt, dass diese 20% Grundfreistellung plus X in die RIV verankert wird.

Der Tenor vor der Umsetzung zur Begründung der 20%:

"Die HSV strebt daher an, eine sog. „Grundfreistellung“ i. H. v. 20% + 0,5% der Jahresarbeitszeit je schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen für alle SV’en vorzusehen. Die sog. Grundfreistellung dient dem Aufwand, sich über Gesetze, Erlasse, Verfügungen, Vorschriften und sonstige Publikationen zu informieren."

Nun habe ich eine Bedarfsfreistellung, wonach ich nur, aber auch nur in Beteiligungsfällen freigestellt bin. Sicher folgen bald Schulungen, der Grundkurs und die 6 Aufbaukurse. Darum geht es mir nicht.

Meine Frage an Sie, wenn eine RIV besteht, diese 1:1 übernommen wurde, somit für meine Dienststelle gilt, vom Minister Schäuble und vom HPR des BMF unterschrieben wurde, es drin steht, dass sie rechtlich verbindlich ist, ........................ kann dann der Dienstsitzleiter auf Grund dieser eingeschränkten Zuständigkeit meinerseits die RIV so interpretieren, dass er eine feste Freistellung ablehnt?

Bzw. kann der Dienstsitzleiter eine bestehende RIV in Einzelfällen anders "auslegen".

Zum Verständnis: Wir sind 23 Dienststellen. Keine Dienststelle hat einen Dienstsitzleiter. Wir haben für zusammen ca. 1200 Menschen nur EINEN Dienstsitzleiter und das ist der Präsident im "Mutterhaus" Münster.

--
„Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst.“

Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich?

Cebulon, Monday, 15.12.2014, 22:51 (vor 3427 Tagen) @ Guido

Ist eine Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstsitzleiter verbindlich oder nicht?

Hallo Guido,

das kann ich nicht sicher beantworten. Aber ich würde an Deiner Stelle eventuell einfach mal bei Deiner nächsthöheren SBV-Stufenvertretung bzw. Haupt-Schwerbehindertenvertretung nachfragen. Letztere hat ja diese Integrationsvereinbarung vermutlich mit dem Bundesministerium ausgehandelt und dürfte sich damals darüber möglicherweise schon Gedanken gemacht haben? Außerdem dürfte es sie interessieren, inwieweit die Rahmenintegrationsvereinbarung im Finanzressort umgesetzt wird.

NB: Die Antwort Deiner Stufenvertretung mit Begründung würde mich interessieren?

Gruß,
Cebulon

Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich?

Guido, Köln, Tuesday, 16.12.2014, 03:49 (vor 3427 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das ist verzwickt. Die nächste Stufe ist die Gesamtschwerbehindertenvertretung. Diese haut in die gleiche Kerbe und sagt, das ist so schön richtig. Und ich bin mir sehr sicher, dass der Arbeitgeber diese GSBV befragt hat, bevor er meinen Antrag bearbeitet hat.

Die Hauptschwerbehindertenvertretung habe ich auch sehr oft kontaktiert. Schon alleine vor der Antragstellung, damit alles Hand und Fuß hat. Sie hat mir eine feste Freistellung empfohlen. Auch nach der Ablehnung habe ich mit ihr telefoniert. Ich möchte keine Namen nennen.

Auf jeden Fall ist die HSV sehr kooperativ. Nur sie sagen, das ganze SGB IX sei ein Gesetz, was wir im Rücken haben, welches keines sei. Es sind so viele Ermessenssachen drin. Andererseits müssten wir unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Ich könne gegen den Dienstherren klagen. Ich stünde allerdings alleine da gegen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ich könne den Prozess vielleicht sogar gewinnen. Nur man hat mir davon abgeraten, weil es sehr viel Kraft und Recourcen kosten würde.

Man hat mir von daher den Rat gegeben, alles im Detail aufzustellen, was ich wann wo wie lange mache. Also sozusagen zusammen tragen, wie viel Zeit ich benötige, um mein Amt ordentlich auszuüben. Ich mache das auch konsequent. Ich finde es nur extrem ärgerlich, dass ich die Beweislast habe. Obwohl in der RIV doch wörtlich steht . .... IM ÖRTLICHEN BEREICH . ....20% plus 0,5 x MA.

Das kostet auch viel Nerven und vor allem Zeit. Aber ich habe nur zwei Optionen. Klagen oder letzteres.

Deshalb hat mich eure Meinung (auch weiterhin) mal aus der Vogelperspektive interessiert. Letzteres ist ja praktisch ein Anstreben eines Antrages auf Teilfreistellung. Aber das weiß ja sicher jeder hier im Forum.

Gruß Guido

--
„Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst.“

Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich?

Cebulon, Tuesday, 16.12.2014, 20:58 (vor 3426 Tagen) @ Guido

Man hat mir den Rat gegeben, alles im Detail aufzustellen, was ich wann wo wie lange mache.

Hallo Guido,

wen Du im Einzelnen berätst hat den Arbeitgeber aber nicht zu interessieren, besonders nicht die Namen der von Dir beratenen schwerbehinderten Beschäftigten. Das fällt alles klar unter den Datenschutz und ist geheim zu halten!

Man hat mir den Rat gegeben, alles im Detail aufzustellen... Also sozusagen zusammen tragen, wie viel Zeit ich benötige, um mein Amt ordentlich auszuüben. Ich mache das auch konsequent. Das kostet vor allem viel Zeit.

Du kannst Dir evtl. die "Ochsentour" mit der Zeitaufschreibung mit folgender selbstrechnender Excel-Tabelle etwas erleichtern, dann musst Du wenigstens nicht alles manuell ausrechnen. Wozu braucht man eigentlich eine Integrationsvereinbarung, wenn sich keiner daran hält? Um den Minister mit "Gefolge" damit zu "schmücken"? Dann könnte man sich das Papier, auf dem sie geschrieben ist, auch gleich sparen.

Ich könne gegen den Dienstherren klagen...

Das erscheint weniger ratsam, da aus meiner Sicht von vornherein aussichtslos. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind sowohl GSBV als auch GPR, und diese sind als solche am Zug, soweit ihre Vereinbarung im Ressort nicht umgesetzt bzw. gebrochen wird.

Ich finde es nur extrem ärgerlich...

Wäre das nicht ein aktuelles Thema für die nächste Versammlung der Gesamt-Schwerbehindertenvertretung, das alle 23 betroffenen örtlichen Vertrauenspersonen interessieren dürfte? Auch die Frage an diese Gesamt-Vertrauensperson, ob auch sie ihre Amtstätigkeit penibel aufzuschreiben hat? :-)


Gruß,
Cebulon

Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich?

Guido, Köln, Wednesday, 17.12.2014, 04:38 (vor 3426 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

erstmal auf die Schnelle Danke für die Tabelle. Werde ich ab heute nutzen und die bisherigen Dinge umtragen.

Später mehr ....... zu Deiner Antwort . ....

Gruß Guido

--
„Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst.“

RSS-Feed dieser Diskussion