Arbeit im 2schichtbetrieb
Ist für dein Problem relativ egal.
im Oktober sind SBV + 2 Stellvertreter gewählt worden.
haben Pers. abteilung informiert wg. Semi f. 1. + 2. Stelli. --Kostenübernahme abgelehnt-- . da nur 1. Stellvertr. Rechtsanspruch hat.
Das sieht der AG grundsätzlich richtig
nach meiner Auffassung handelt es sich nicht um 1. u. 2.Stellv.nebeneinander sondern um 2x 1.Vertreter da sie in verschiedenen schichten
Sorry, aber deine Auffassung stimmt nicht mit dem Gesetz überein, das nun mal bei den Stellis eine strikte Reihenfolge zur Heranziehung vorsieht
kann jemand weiterhelfen / informieren wie rechtl.Lage ist ??
Helfen kann Dir keiner, da der AG grundsätzlich recht hat. Die Reihung der Stellis ergibt sich zwingend aus § 94 Abs. 7 Satz 4 SGB IX und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Das läßt sich auch in jedem gängigen Kommentar nachlesen.
Wenn es beim 1. Stelli Probleme mit der Schicht gibt im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben, muß halt die Arbeitszeit entsprechend angepasst werden.
Wenn ich Dein Profil richtig intepretiere, vertrittst Du 12 Wahlberechtigte. Bei dieser geringen Zahl ist außer in absoluten ausnahmefällen eine Heranziehung des 2. Stelli kaum begründbar.