Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

Sigurd, NRW, Tuesday, 23.12.2014, 13:48 (vor 3418 Tagen)

Hallo,
kann man ein Gleichstellungsantrag stellen (aufforderung von Personaldirektor),auch wenn man ein Antrag auf Schwerbehinderung laufen hat?
Die betroffene Person hat mich darauf angesprochen und möchte wissen ob sie ein Antrag auf Gleichstellung stellen soll?
Die Person ist 62Jahre,tätig als Kinderkrankenschwester,hat gesundheitliche Probleme mit einigen Fehlzeiten verbunden, sie arbeitet in der Neugeborenenabteilung und die steht vor einem Umbruch, sie hat Sorge das sie in der neuen Situation, Versetzung in der Gynäkologie nicht zurecht kommt.

Vorab möchte ich mich schon mal bedanken,ich finde diese Internetseite, sehr toll!
Ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr wünsche ich..

Mfg
Sigurd

Antrag auf Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.12.2014, 14:32 (vor 3418 Tagen) @ Sigurd

Hallo,

ein Antrag auf Gleichstellung kann erst beim Vorliegen eines GdB von 30 oder 40 gestellt werden. Der Bescheid des Versorgungsamtes muß aber nicht rechtskräftig sein.

--
&Tschüß

Wolfgang

Antrag auf Gleichstellung

Sigurd, NRW, Tuesday, 23.12.2014, 14:35 (vor 3418 Tagen) @ albarracin

Hallo,
30% hat sie schon, habe ich vergessen zu erwähnen.:-)

Antrag auf Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.12.2014, 17:37 (vor 3418 Tagen) @ Sigurd

Hallo,

Hallo

30% hat sie schon, habe ich vergessen zu erwähnen.:-)

Falls Sie dann zB Widerspruch eingelegt hat, kann Sie trotzdem schon mal im laufenden Widerspruchsverfahren einen GS-Antrag stellen. Das ist zB im Formular ausdrücklich auch vorgesehen, weil Gleichstellung idR wesentlich schneller geht (wenn der Antrag gut vorbereitet ist - zB gemeinsam mit der SBV) als ein Widerspruchsverfahren beim VA

--
&Tschüß

Wolfgang

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