GdS vorzeitig reduziert (Antragstellung / Widerspruch)

andreasb, Monday, 05.01.2015, 13:36 (vor 3409 Tagen)

Eine Kollegin (mit Krebserkrankung) hat im Ausweis bis 12/2016 einen GdS on 80 anerkannt bekommen. Dies wurde 2011 festgestellt.

Nun erhielt Sie vor ein paar Wochen einen Bescheid in dem sie auf 30 GdS runter gestuft wurde. Die Heilungsbewährung von 5 Jahren ist also noch gar nicht abgelaufen, sondern erst 3 Jahre. (Sind 5 Jahre nicht eine Mindestlaufzeit?)
Ich bin doch sehr irritiert. Was gilt nun? Der Ausweis mit 80 oder der neue Bescheid mit 30 GdS?

Viele Grüße
Andreas

GdS vorzeitig reduziert

ciralifan, Monday, 05.01.2015, 15:17 (vor 3409 Tagen) @ andreasb

Maßgebend sind die Bescheide.

GdS vorzeitig reduziert

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.01.2015, 23:08 (vor 3409 Tagen) @ andreasb

Eine Kollegin (mit Krebserkrankung) hat im Ausweis bis 12/2016 einen GdS on 80 anerkannt bekommen. Dies wurde 2011 festgestellt.

Nun erhielt Sie vor ein paar Wochen einen Bescheid in dem sie auf 30 GdS runter gestuft wurde. Die Heilungsbewährung von 5 Jahren ist also noch gar nicht abgelaufen, sondern erst 3 Jahre. (Sind 5 Jahre nicht eine Mindestlaufzeit?)
Ich bin doch sehr irritiert. Was gilt nun? Der Ausweis mit 80 oder der neue Bescheid mit 30 GdS?

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

wenn ein Bescheid zur Herabsetzung des GdB/GdS vom Versorgungsamt beabsichtigt ist, hat vorher zwingend eine Anhörung der/des Betroffenen zu erfolgen.
Die erste Frage wäre also, ob es diese Anhörung gegeben hat und ob die Kollegin überhaupt reagiert hat.
Ist der Bescheid "mehrere Wochen" alt, stellt sich die Frage nach der Widerspruchsfrist. Warum wird die Frage erst nach "mehreren Wochen" gestellt ???
Zur Fristwahrung ist ein Widerspruch auch ohne Begründung zulässig. Im Widerspruch sollte Akteneinsicht verlangt werden. Nach der Zusendung der Akten hat man noch 4 Wochen Zeit zur Begründung - diese Frist muß auch noch mindestens einmal um 4 Wochen verlängert werden.

Das es bei Krebserkrankung je nach Schwere ("Grading") der Erkrankung idR unterschiedliche Fristen zur Heilungsbewährung gibt, zeigt im Übrigen der oberflächliche Blick in die versmedV

--
&Tschüß

Wolfgang

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