Jahreshauptversammlung der GSBV des BWZ und der HSV des BMF (Versammlung)

Guido, Köln, Tuesday, 06.01.2015, 02:00 (vor 3406 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich brauche mal wieder euren Rat. Ich finde ausreichend Fundstellen zum Thema Schulungen und Fortbildung. Das finde ich im SGB IX, den Kommentaren und nicht zuletzt auf dieser Homepage sehr gut und klar geregelt.

Nun zu meiner Frage, zu der ich irgendwie nichts konkretes finde. Haben wir als Vertrauenspersonen für Dienstreisen eine allgemeine Dienstreisegenehmigung? Wie z.B. bei einer Einladung zur Jahreshauptversammlung der Hauptschwerbehindertenvertretung des Bundesministeriums für Finanzen in Berlin Ende Januar drei Tage lang? Oder z.B. bei einer Einladung zur Jahreshauptversammlung der Gesamtschwerbehindertenvertretung des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Münster?

Sprich, sind diese Art "Veranstaltungen" nur mitteilungs- bzw. anzeigepflichtig?

Oder ist ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise zu stellen? Mein Vorgesetzter ist Beauftragter des AG und arbeitet schon jetzt gegen mich . Von daher ihn zu fragen, ist ziemlich schwierig.

Aber das ist ein separates Thema.

Gruß

Guido

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„Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst.“

Jahreshauptversammlung der GSBV des BWZ und der HSV des BMF

wolo, Frankfurt am Main (Hessen), Tuesday, 13.01.2015, 12:36 (vor 3399 Tagen) @ Guido

Hallo Guido,

gemäß der Geschäftsordnung der örtlichen Behörden der Zollverwaltung - GO - ÖB – 2010(vom 1. September 2010 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Finanzverwaltung - Finanzverwaltungsgesetz) und dort nach § 10 sind
Dienstreisen
(1) Dienstreisen sind grundsätzlich schriftlich oder elektronisch zu beantragen und anzuordnen bzw. zu genehmigen. Dies gilt nicht für Dienstreisen der Gleichstellungs-beauftragten, Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen. Sie sind der Leiterin / dem Leiter der örtlichen Behörde oder einer von ihr / ihm beauftragten Person vor Reiseantritt anzuzeigen. Für Auslandsdienstreisen und Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragen zu Veranstaltungen von privaten Dritten sind Dienstreisegenehmigungen notwendig.

Ob Ihr noch behördeninterne Regelungen habt, kann ich nicht sagen.

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Grüße aus Hessen

WD

Jahreshauptversammlung der GSBV des BWZ und der HSV des BMF

Guido, Köln, Tuesday, 13.01.2015, 21:59 (vor 3398 Tagen) @ wolo

Vielen Dank Dank Antwort. Sie hat mir sehr weiter geholfen. Nein, wir haben keine weiteren innerbehordlichen Regelungen.


Ich habe mich insoweit mit meinem Vorgesetzten geeinigt, dass es sehr wohl nur anzeigepflichtig ist, aber ich die Wahl hatte, ob nur anzeigen oder grundsätzlich einen Antrag auf Dienstreisegenehmigung zu stellen und somit bei der Reisekostenabrechnung immer auf Nummer sicher zu sein. Andere Alternative war, dass ich ihm zukünftige Dienstreisen nur anzuzeigen. Ich habe mich mit ihm auf Ersteres geeinigt.

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Jahreshauptversammlung der GSBV des BWZ und der HSV des BMF

Guido, Köln, Wednesday, 14.01.2015, 11:03 (vor 3398 Tagen) @ Guido

Entschuldige bitte die Fehler im Text von gestern. Beim Tippen mit dem Handy kommt oft nicht's Gutes heraus. Aber man konnte sicher erahnen, was nicht passte und u.a. doppelt erwähnt war.

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