Ablehnungsbegründung... (Gleichstellung)

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 06.01.2015, 06:57 (vor 3404 Tagen)

Hallo zusammen,

gerade habe ich von jemandem eine Ablehnung der Gleichstellung vorgelegt bekommen, die mich ehrlich gesagt sprachlos macht...

zu den Fakten:
Die Kollegin befindet sich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis (nicht bei meinem AG) als Sachbearbeiterin, ist aber zur Zeit krank geschrieben... nicht ausgesteuert. Die Gleichstellung wurde beantragt, da bereits unschöne Gespräche mit dem Arbeitgeber hinsichtlich der häufigen Erkrankungen gelaufen sind und eine Arbeitsplatzgestaltung, die der Behinderung entgegen kommt, nur mit Hilfe des Integrationsamtes möglich scheint.

Ich zitiere mal...

"Die Notwendigkeit einer Gleichstellung zur Erlangung/Erhaltung eines Arbeitsplatzes kann nur mit der Feststellung geprüft werden, welche Tätigkeiten Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zukünftig ausüben können und inwieweit aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen eine verminderte Konkurrenzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ergibt.
Eine solche Feststellung ist derzeit jedoch nicht möglich. Sie stehen dem Arbeitsmarkt in nicht absehbarer Zeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht zur Verfügung. Es kann deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt weder eine Gleichstellung zur Erlangung noch zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes erfolgen."

Könnt Ihr mir hier mal auf die Sprünge helfen ? Bisher bin ich doch davon ausgegangen, dass die Gleichstellung erfolgt, um den derzeitigen Arbeitsplatz zu sichern und ggf. die Möglichkeit zu schaffen, diesen Arbeitsplatz entsprechend behinderungsgerecht auszustatten. Nur weil die Kollegin zur Zeit arbeitsunfähig ist, ist dies doch nicht unmöglich...

Könntet Ihr mich bitte mit Kanonenfutter unterstützen ?? :-|

LG
Birgit

Ablehnungsbegründung...

ciralifan, Tuesday, 06.01.2015, 07:44 (vor 3404 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,
ggf. einmal den direkten Kontakt zu den Sachbearbeitern suchen.
Ich hatte vor kurzem den Fall einer Namensgleichheit der Antragsstellerin, da wurden die (F)Akten vertauscht....

Ablehnungsbegründung...

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.01.2015, 09:41 (vor 3404 Tagen) @ BirgitKE

Hallo zusammen,

Hallo


Ich zitiere mal...

"Die Notwendigkeit einer Gleichstellung zur Erlangung/Erhaltung eines Arbeitsplatzes kann nur mit der Feststellung geprüft werden, welche Tätigkeiten Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zukünftig ausüben können und inwieweit aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen eine verminderte Konkurrenzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ergibt.
Eine solche Feststellung ist derzeit jedoch nicht möglich. Sie stehen dem Arbeitsmarkt in nicht absehbarer Zeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht zur Verfügung. Es kann deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt weder eine Gleichstellung zur Erlangung noch zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes erfolgen."

Die Begründung ist grob rechtsfehlerhaft, dem/der Sachbearbeiter/in sollte mal empfohlen werden, den Gleichstellungserlass richtig zu lesen.
Die Prüfung hat sich nicht nur auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auch ausdrücklich auf das bestehende Arbeitsverhältnis zu beziehen. Dabei ist es ausreichend für eine Gleichstellung, wenn mit "hinreichender Wahrscheinlichkeit" eine Verbesserung im bestehenden Arbeitsverhältnis erreicht werden kann.


Könnt Ihr mir hier mal auf die Sprünge helfen ? Bisher bin ich doch davon ausgegangen, dass die Gleichstellung erfolgt, um den derzeitigen Arbeitsplatz zu sichern und ggf. die Möglichkeit zu schaffen, diesen Arbeitsplatz entsprechend behinderungsgerecht auszustatten. Nur weil die Kollegin zur Zeit arbeitsunfähig ist, ist dies doch nicht unmöglich...

Da liegst Du grundsätzlich richtig. Ich hoffe, daß Du (und der BR) dies auch ausreichend in eurer jeweiligen Stellungnahme beschrieben habt, welche Verbesserungen zB nach § 81 Abs. 4 SGB IX möglich wären.


Könntet Ihr mich bitte mit Kanonenfutter unterstützen ?? :-|

Ein zusätzlicher Grund für eine Gleichstellung wäre auch der Nachteilsausgleich gem. § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX für den Arbeitgeber, falls weiterhin trotz Arbeitsplatzmaßnahmen hohe Fehlzeiten zu erwarten sind, weil eine chronische Krankheit vorliegt, die nicht durch den Arbeitsplatz negativ beeinflußt wird.

Wieso wurden aber bei Euch Fehlzeitengespräche geführt ? Habt Ihr kein BEM ???


LG
Birgit

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablehnungsbegründung...

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 06.01.2015, 18:44 (vor 3404 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

Danke für Deine Antwort...

wie ich schrieb, ist es nicht meine Kollegin... es ist die Partnerin eines Kollegen und sie arbeitet in einem anderen Unternehmen... ich hab da ein wenig unterstützt ;-)

LG Birgit

--
MfG
Birgit

Ablehnungsbegründung...

BirgitKE, Berlin, Friday, 30.01.2015, 15:00 (vor 3380 Tagen) @ albarracin

Hallöchen,

nur mal kurz eine Rückmeldung von mir... diese fehlen mir von anderen Anfragenden leider immer wieder :-( :-(

Die Betroffene hat Widerspruch eingelegt und hat als Begründung u.a. die von Wolfgang angesprochenen Punkte angeführt ;-)

Und gerade habe ich erfahren, dass die Gleichstellung bewilligt wurde... und ich glaube aufgrund der Schnelligkeit hat der Widerspruch vermutlich nicht mal den Widerspruchsausschuß erreicht...

Was mich nur echt betroffen macht ist, dass es inzwischen offensichtlich selbst bei eindeutigen Fällen erst mal eine Ablehnung gibt... das hatte ich bisher nicht so in Erfahrung...

Danke noch mal für die Unterstützung. ✿

--
MfG
Birgit

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