Festsetzung der Sparkassensonderzahlung (Allgemeines)

Claus-Peter Kornalewski, Monday, 12.12.2005, 15:00 (vor 6717 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer hat bei einer Sparkasse schon eine "einvernehmliche Dienstvereinbarung"
über " Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte"
abgeschlossen>
Sind darin Zielvereinbarungen unter Berücksichtigung des Schwerbehinderten-
status erwähnt worden>
Ist die Schwerbehindertenvertretung in diesem "gemeinsamen Ausschuß" vertreten>
§§ 40-45 TVöD BT-S vom 13.9.2005

Festsetzung der Sparkassensonderzahlung

merlincc8 @, Niederbayern, Saturday, 07.01.2006, 18:46 (vor 6691 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

» Liebe Kolleginnen und Kollegen,
» wer hat bei einer Sparkasse schon eine "einvernehmliche
» Dienstvereinbarung"
» über " Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable
» Entgelte"
» abgeschlossen>
» Sind darin Zielvereinbarungen unter Berücksichtigung des
» Schwerbehinderten-
» status erwähnt worden>
» Ist die Schwerbehindertenvertretung in diesem "gemeinsamen Ausschuß"
» vertreten>
» §§ 40-45 TVöD BT-S vom 13.9.2005

Hallo Claus Peter,

in unserem Haus wurde eine Vereinbarung im Sinne des Vorstandes
abgeschlossen, der PR hat fast einstimmig zugestimmt.
Für mich war dies klar zum Nachteil aller Beschäftigten.
Ich als Schwerbehindertenvertreter habe dagegen gestimmt als einziger.
Die Schwerbehindertenvertretung wurde weder gehört, noch ein von mir
eingereichter Nachbesserungsantrag bearbeitet im Ausschuß ist lt.
Verinbarung der PR Vorsitzende OHNE STIMMRECHT anwesend.
Ich werde die Klärung zum Schutz der Schwerbehinderten AN
an das Integrationsamt weiterleiten, sehe keine andere Möglichkeit.
Es gibt auch keine Zeiterfassung bei uns, weil wir sowas nicht brauchen.
Zurück zur Sklaverei kann ich da nur sagen.
Gruß merlincc8

Festsetzung der Sparkassensonderzahlung

Karl @, Tuesday, 24.10.2006, 20:52 (vor 6401 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. In der SSZ-Vereinbarung sind die
Schwerbehinderten in keiner Weise berücksichtigt. Jetzt soll die SSZ ange-
paßt werden -jedoch ohne die Interessen der Behinderten zu berücksichtigen.
Eine Auswertung der vorliegenden Beurteilungen ergab, daß 23 % der Behinderten keine SSZ, 71 % erhalten rund 80 % der bisherigen Entlohnung.
Lediglich 6 % erhalten mehr als das bisherige Gehalt. Erschwerend kommt
noch dazu, daß Mitarbeiter die beurteilungsmäßig im dem Durchschnitt liegen,
keine volle SSZ erhalten, sondern beachtlich über dem Durchschnitt liegen
müssen um das alte Gehalt zu bekommen.(= sogenante Turbolösungen).

Die vorgehende SchwbV hat dieser Regelung ebenso wie der PR zugestimmt.
Wer hat Erfahrungen mit SSZ-Regelungen>
Welche Möglichkeiten stehen der SchwbV offen, die aufgrund bisheriger
Gepflogenheiten übergangen wird bzw. wurde>
Kann über die Integrationsvereinbarung, die bisher nicht existiert,
eine diesbezügliche Interessenvertretung und damit gerechte Behandlung
der Behinderten erfolgen>

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