Beihilfe im ö.D. in Krankheitsfällen (Allgemeines)

Claus-Peter Kornalewski, Monday, 12.12.2005, 15:11 (vor 6717 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Tarifvertrag öffentl.Dienst (TVöD) - (BT-S) hat hinter dem § 46
eine Protokollnotiz stehen, die mir so nicht verständlich genug ist.
Wer kann Sie mir mit den mir gebräuchlichen einfachen Worten erklären.
Sie lautet:
Niederschriftserklärung zu Beihilfen in Krankheitsfällen:
Der TVöD bzw. der TV-S greift in bei dem Arbeitgeber geltenden Bestimmungen
nicht ein, wenn Beschäftigte vor der Überleitung Beihilfe in Krankheitsfällen
wie Beamte erhalten hätten.

Könnte es heißen: es bleibt alles wie es ist>

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