Stellungnahme immer für den Schwerbehinderten? (Kündigung)

chris, NRW, Saturday, 24.01.2015, 21:40 (vor 3388 Tagen)

Hallo,

am 28.01.15 muss ich zu einem Termin zum Integrationsamt wg. einer außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten Mitarbeiters.

Grundsätzlich bin ich natürlich gegen eine Kündigung. Aber die Lage ist verzwickt. Der Mitarbeiter ist seit 1991 angestellt. seit einigen Jahren leidet er an einer psychischen Erkrankung. Dadurch ist er nicht mehr in der Lage seine Aufgaben zu erfüllen. Er war zu einer langen Rehamaßnahme und in einem Berufsförderungsprogramm.

Er hatte im Mov, seiner Erkrankung nicht schafft. Ich hatte auch ein langes Gespräch mit seiner Helferin vom Integrationsfachdienst, die speziell für seelisch erkrankte Mitarbeiter zuständig ist.

Sie sagt, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass er noch mal in seinem Beruf arbeiten kann.Der Mitarbeiter möchte gerne arbeiten und benötigt auch soziale Kontakte.
Dir Mitarbeiterin würde ihn in einer, für ihn geeigneten, Behindertenwerkstatt unterbringen. Er möchte das aber nicht.

Mit welcher Begründung könnte ich der Kündigung mit meiner Stellungnahme widersprechen? Ich habe den Mitarbeiter selber schon vor längerer Zeit kennengelernt, und weiß wie schwer er sich mit seinen Aufgaben tut.Ich wollte mit ihm auch noch sprechen, ich kann ihn leider nicht erreichen. ich habe es telefonisch und per Brief versucht.

Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Vielen Dank
Viele Grüße
chris

Stellungnahme immer für den Schwerbehinderten?

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 26.01.2015, 13:34 (vor 3386 Tagen) @ chris

Moin Moin Chris,

also generell müssen wir für den Schwerbehinderten sprechen und uns für den Verbleib aussprechen, aber die Frage ist, was will er, will er wirklich in einem Beruf bleiben, der ihn psychisch überfordert, wie es aus Deinem Brief klingt?

Leider ergeben sich für mich als Außenstehenden viele Fragen, die ich auch an Deiner Stelle vor dem Gespräch versuchen würde zu klären:

Was ist denn als Empfehlung aus der Reha und dem Berufsförderungsprogramm herausgekommen? Was raten die behandelnden Ärzte, ist er aktuell in einer Psychotherapie o.ä.? Wie ist die Einschätzung von dort?

Wie alt ist er, käme für ihn eine Umschulung über die Rentenversicherung in Frage; wäre diese aufgrund der behinderungsbedingten Einschränkungen überhaupt möglich?

Ist er unter Umständen rentennah: Könnte er mit Hilfsangeboten des Integrationsamts (Ausgleichszahlung bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers) in Beschäftigung gehalten werden und ggf. der Stress am Arbeitsplatz reduziert werden?

Wenn er selber trotz wahrscheinlich eindeutiger Befunde nicht in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen, dann wäre es unter Umständen hilfreich, dass er sich einfach zu den folgenden Themen alles aus seiner Sicht wichtige aufschreibt:

Was spricht dafür, Was spricht für Welche Angebote kann
im Beruf zu bleiben? einen Arbeits- ich dem Arbeitgeber
platzwechsel in machen, um eine
Was spricht dagegen? einen weniger Kündigung zu vermeiden?
belastenden Beruf?

Was spricht dagegen?

Ich hoffe, diese Ratschläge sind für Dich und den Kollegen hilfreich.

Liebe Grrüße

Hendrik

Stellungnahme immer für den Schwerbehinderten?

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 26.01.2015, 13:41 (vor 3386 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Chris,

leider hat sich die Tabelle nicht abgebildet:

Daher die Fragen im Klartext:
Was spricht dafür, im bisherigen Beruf zu bleiben?

Was spricht dagegen?

Was spricht für einen Arbeitsplatzwechsel in einen weniger belastenden Beruf?

Was spricht dagegen?

Was kann ich dem Arbeitgeber anbieten, um eine Kündigung zu vermeiden?


Zudem noch eine Frage an Dich: Hat der Arbeitgeber ein sogenanntes Präventionsverfahren nach §84,1 SGB IX durchgeführt, um zu klären, mit welchen Hilfen eine Kündigung vermieden werden kann, oder ist das Gespräch am Donnerstag eventuell als Präventionsgespräch zu verstehen? Dann müsste das Integrationsamt Personalrat und SBV eingeladen sein.


Mit freundlichen Grüßen

Hendrik

Stellungnahme immer für den Schwerbehinderten?

chris, NRW, Wednesday, 28.01.2015, 18:34 (vor 3384 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Wir hatten vorher schon ein Gespräch, um zu überlegen, in welchem Bereich er bei uns im Betrieb noch eingesetzt werden kann. Es gibt noch eine Möglichkeit etwas "auszuprobieren" Ich möchte dazu aber nicht ins Deteil gehen. Ich gebe hier zwar weder den Namen des Betriebes bekannt und natürlich auch keine Namen, aber man kann ja nicht sicher sein, wer hier so liest.

Das gespräch wäre heute gewesen und ist ausgefallen.Es läuft jetzt alles schriftlich.
Der Betriebsrat und ich arbeiten sehr gut zusammen und haben uns gegen Stellungnahmen die Kündigung ausgesprochen.

Die Empfehlung aus der Reha war eine Widereingliederung im alten Bereich, der ist aber gescheitert.

Ich denke, dass wir gute Chancen haben, dass es zu keiner Kündigung kommt.In dem neuen Bereich würde er auf jeden Fall, durch einen MA aus dem Betriebsrat Unterstützung bekommen. Die Mitglieder aus dem BR und ich sind für unsere Ämter nicht frei gestellt.
Wir üben unsere Ämter während unsere Arbeitszeit aus.

Danke, auch für Deine Checkliste, ich werde sie mir speichern und ggf. beim nächsten Fall als Hilfe zu verwenden.

Viele Grüße
chris

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