Abwesenheitsvertretung (Allgemeines)
Hallöchen allerseits,
wenn durch Urlaub und Krankheit weder die Vertrauensperson noch die Stellvertretung erreichbar ist, wer vertritt dann in dieser Zeit die Belange der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen?
Ich arbeite in einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir fallen unter die Stadtstaatenklausel (§ 156 SGB IX).
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Viele Grüße
Ralf
»Ach!« - spricht er - »Die größte Freud‘ ist doch die Zufriedenheit!!« - Wilhelm Busch