Sitzung (Umgang mit BR / PR)

Line, Thursday, 19.02.2015, 13:26 (vor 3373 Tagen)

Hallo Forum,

heute war eine Personalratssitzung mit nur einem Thema, es handelte sich nicht um keinen Schwerbehinderten, und ich wurde nicht eingeladen (Du darfst ja sowieso nicht mit abstimmen). Wie sieht die genaue Rechtslage aus. Sonst werde ich normalerweise eingeladen. Es ging um ein Kündigungsverfahren, ein Beschluss wurde bestimmt gefasst.
Vielen dank im Voraus für die Hilfe.

Sitzung

Heinrich, Thursday, 19.02.2015, 14:13 (vor 3373 Tagen) @ Line

Hallo,

heute war eine Personalratssitzung mit nur einem Thema, es handelte sich nicht um keinen Schwerbehinderten, und ich wurde nicht eingeladen (Du darfst ja sowieso nicht mit abstimmen). Wie sieht die genaue Rechtslage aus. Sonst werde ich normalerweise eingeladen. Es ging um ein Kündigungsverfahren, ein Beschluss wurde bestimmt gefasst.

Dieses war rechrswidrig!! Du kannst nun gegen der PR/PRV via Anwalt ein Beschlussverfahren einleiten. Ziel, dem PR/PRV ein deutliches Ordnungsgeld anzudrohen, fals er wieder so handelt. Teils wurde von Arbeitsgerichten in solchen Fällen auch Zwangshaft angedroht.

PS: Du kannst bei Wissen, dass ein Gremium des PR tagt, auch einfach hingehen. Auch ohne Einladung, denn Du hast per Gesetz ein Teilnahmerecht. Dieses auch, wenn kein Schwerbehinderter betroffen ist.

Ach ja, Du kannst dem PR/PRV erklären, dass er nun dem AG erklären darf, dass wegen seines rechtswidrigen Verhalten, nun vermeidbare Kosten für den Anwalt entstehen.

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Cebulon, Friday, 20.02.2015, 20:18 (vor 3372 Tagen) @ Line

Heute war eine Personalratssitzung mit nur einem Thema und ich wurde nicht eingeladen

Hallo Line,

der PR-Vorsitzende weiß ganz genau, wenn er ein Anfängerseminar für Personalräte nicht nur "körperlich" besucht haben sollte, dass das ein schwerer Rechtsbruch und eine offensichtliche bzw. vorsätzliche Amtspflichtsverletzung ist nach § 95 Abs. 4 SGB IX bzw. dem jeweiligen Personalvertretungsrecht. Der PR-Vorsitzende muss die SBV zu allen PR-Sitzungen einladen. Das gehört nun mal zu den gesetzlichen Amtspflichten eines PR-Vorsitzenden und zum Kleinen Einmaleins der Personalratstätigkeit, ob er das kapiert oder nicht. Das gilt schon so seit dem letzten Jahrhundert und sollte sich auch bei örtlichen Personalräten langsam rumgesprochen haben. Dieses beratende Teilnahmerecht und Rederecht der SBV ist absolut und an keine Bedingungen geknüpft.

So steht das in jedem Fachkommentar zum Personalvertretungsrecht und zum Schwerbehindertenrecht sowie zigfach im Internet auf amtlichen Websites und in den Schulungsunterlagen bzw. Websites gewerkschaftlicher bzw professioneller privater Schulungsträger für Betriebsräte/Personalräte. Danach gilt das Teilnahmerecht der SBV nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers "nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen betreffen", sondern schon nach dem Gesetzeswortlaut für ausnahmslos "alle" Sitzungen des Personalrats. Diesem "Rechtsbrecher" sollte mal jemand auf die Füße treten.

Prof. Knittel, SGB IX, § 95 Randnummer 55
Dr. Kossens, Bremen, ZfPR 3/2014, Seite 87
LAG Hessen vom 04.12.2001 - 15 Sa 384/01


Gruß,
Cebulon

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Heinrich, Saturday, 21.02.2015, 11:43 (vor 3371 Tagen) @ Line

HallO,

lese auch einmal hier:
www.schwbv.de/diziplinarverfahren.html

Diese (Diziplinarverfahren) gilt, geht auch so bei rechtwidrigem handel des PR/PRV, sofern es sich bei den Handelnden um Beamte handelt. Also wie hier, sofern der PRV Beamte ist, gegen diesen wegen Gesetzesverstoß ein Diziplinarverfahren beantragen. Der AG muss dann den Antrag behandeln, sonst handelt dieser rechtswidrig. Das Dizi kann kann die SBV auch via Anwalt einleiten lasden. Denn die SBV hat ggf selbst nicht die ausreichenden Rechtskenntnisse.

Man kann aber auch ggf beim ersten Verstoß mit dem PRV reden und diesen auf mögliche Folgen hinweisen oder ihn per Anwalt anschreiben lassen und beim nächsten Mal diese Maßnahmen androhen lassen.

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