GdB Erhöhung von 30 auf 40 (Gleichstellung)

gunnar, Wednesday, 25.02.2015, 08:26 (vor 3353 Tagen)

Hallo,

ein Kollege hat einen GdB 30 und eine Gleichstellung.

Wenn sich nun der GdB auf 40 erhöht, hat dies Auswirkung auf die GL?

Angeblich soll man dann die GL erneut beantragen müssen.

Wer weis dazu Rat?

Danke im Voraus.
Grüsse von Gunnar

GdB Erhöhung von 30 auf 40

stefanmann, Essen, Wednesday, 25.02.2015, 08:30 (vor 3353 Tagen) @ gunnar

Hallo!
Soviel ich weiss, muss die GL nicht erneut beantragt werden.
Gruß Stefan

GdB Erhöhung von 30 auf 40

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 25.02.2015, 09:00 (vor 3353 Tagen) @ gunnar

Hallo,

die Änderung "soll" der AA mitgeteilt werden - möglichst mit Bescheidkopie. Es ändert sich aber nichts an den Voraussetzungen der GS, deswegen muß sie auch nicht neu beantragt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

GdB Erhöhung von 30 auf 40

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Tuesday, 03.03.2015, 14:24 (vor 3347 Tagen) @ albarracin

Hallo,

es ändert sich lediglich der Freibetrag. Bei 30 310€ bei 40 430€ p.a.

Kein Neuantrag, da vermutlich ein Änderungsantrag zur Erhöhung geführt hat.
Bei GdB 40 sollte genauer überprüft werden. Es ist nur ein kurzer Sprung zur
50er Marke und dem Ausweis.

--
Freundliche Grüße: Erzengel

GdB Erhöhung von 30 auf 40

Ironie, Wednesday, 04.03.2015, 10:02 (vor 3346 Tagen) @ erzengel

Guten Morgen,

ein Freibetrag wird aber laut Einkommensteuergesetz (EStG),
§ 33b, nur bei einer Behinderung unter 50 GdB gewährt, wenn

"b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen
Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit
beruht."

Der Anspruch darauf wird extra auf dem Bescheid angemerkt.

Einen schönen mittwöchlichen Gruß!

Ironie

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