Merkwürdiger Ablehnungsgrund (Gleichstellung)

Sonic, Wednesday, 14.12.2005, 19:14 (vor 6715 Tagen)

Hallo,

ich bin neu im Forum, lese aber schon einige Zeit fleissig mit :-)
Ich bin SBV und relativ neu im Amt, d.h., bei gewissen "Spezialfällen", wenn ich das mal so nennen darf, noch total unerfahren. Und hier kommt gleich ein solcher Fall, bei dem ich bitte Hilfe brauche.
Also, Kollege hat (nach Widerspruch) GdB 30 bekommen. Da sein Arbeitsplatz aufgrund seiner Behinderung akut gefährdet ist (das spricht so keiner aus, aber es wurde mir zugetragen, dass er wegen seiner langen Fehlzeiten als einer der ersten auf der sog. "Abschussliste" steht), war er heute mit seinem Antrag auf Gleichstellung bei unserer Agentur für Arbeit. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Antrag nicht unterschrieben wird. Die Begründung lautet sinngemäß wie folgt: "Sie können an dem Arbeitsplatz eh nicht mehr arbeiten und wir können den Arbeitgeber nicht zwingen, etwas zu unternehmen." -> >>>>>>>>
Weder SBV, noch BR und PA wurde um eine Stellungnahme gebeten, er wurde mit o.g. Begründung quasi einfach wieder nach Hause geschickt.
Öhm - der Sinn einer Gleichstellung ist doch aber genau der, nämlich ihm durch den Stand eines SB das Arbeiten an einem leidensgerechten Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dazu benötigen wir technische Hilfsmittel, welche genau, wird sich mit Hilfe des Betriebsarztes noch herausstellen. Die müssten wir dann für ihn beantragen, und genau dafür benötigen wir doch die Gleichstellung >>>
Leider habe ich von der eleganten Lösung, zeitgleich einen Verschlimmerungsantrag beim VA zu stellen, erst kürzlich erfahren. Den wollten wir im Januar nach seiner nächsten OP stellen.
Er berfindet sich zur Zeit noch im Krankenstand, Prävention ist, wie ich jetzt eindeutig erfahren habe, nicht ernsthaft gelaufen, es wurde wohl nur kurz drüber nachgedacht. Er wurde zu einem Gespräch über den aktuellen Gesundheitszustand bestellt, woraufhin wir die ganze Sache mit SB-Antrag etc. auf seinen Wunsch in Gang gebracht haben.
Was haben wir nun für Möglichkeiten > Das Ergebnis seines letzten Klinikaufenthaltes haben wir zur Begründung des Widerspruchs mit eingereicht. Klage via SoVD auf GdB 50 wäre eine der letzten Ideen, die ich hätte.
Und: Nun ist doch der erw. Kündigungsschutz auch futsch, oder >

Verwirrte Grüße
Sonic

Merkwürdiger Ablehnungsgrund

David ⌂, NRW, Wednesday, 14.12.2005, 22:58 (vor 6715 Tagen) @ Sonic

Hallo Sonic.


Wirklich merkwürdig. Bei mir wird beim Lesen Deines Beitrags der Verdacht ausgelöst, dass Dein Kollege vom Pförtner zurückgewiesen wurde. Aber Spass beiseite. Wenn dies im Rahmen eines persönlichen Gespräches vorgefallen ist, rate ich den einfachsten Weg. Den ausgefüllten Antrag per Einschreiben an die Agentur für Arbeit senden und warten. Dann muss eine Antwort erfolgen - schriftlich. Die Vorbehaltlichkeit der Gleichstellung hat dann noch weiterhin rechtlichen Charakter, bis zum Entscheid der zuständigen Agentur für Arbeit.

Auszug aus dieser Internetseite:
Kündigungsschutz
Antrag auf Feststellung einer Gleichstellung gestellt - Bescheid liegt noch nicht vor: besteht
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Mein Tip an Dich, wusel doch noch einmal unter der Rubrik Kündigungsschutz und der Rubrik Gleichstellung auf dieser Internet- Seite herum.

Gruß
David VPschwbM

Merkwürdiger Ablehnungsgrund

hackenberger, Thursday, 15.12.2005, 18:17 (vor 6714 Tagen) @ David

Hallo Sonic,

behindertenbedingte Krankenfehltage in größerem Umfange ca. 25 Tage, bedingen normaler weise die Gleichstellung. Der AN sollte nur auf alle Fälle auf dem Antrag die Mitwirkung des AG, BR und SchwbV ankreuzen. Einen Antrag auf Gleichstellung kann man auch tel. stellen (wird sehr oft so gemacht), dann bekommt der Antrag einen Datum-/ Uhrzeitstempel (gilt somit ab diesem Zeitpunkt als gestellt). Der Antragsteller bekommt dann auf dem Postweg den so gekennzeichneten Antrag (Formblatt) zu Ergänzung und Unterschrift.

Die gemachten Aussagen wären ein weiterer Grund zur Gleichstellung, müssten nur glaubhaft belegt werden.

Merkwürdiger Ablehnungsgrund

Sonic, Thursday, 15.12.2005, 18:37 (vor 6714 Tagen) @ hackenberger

Hey,

herzlichen Dank für eure Antworten. Es ist also noch nichts verloren, da bin ich wirklich froh. Wir machen das Ganze einfach nochmal. Und ich suche mich mal hier durchs Forum, anscheinend muss man ja wirklich auf die unmöglichsten Sachen vorbereitet sein *hui*
Also, vielen Dank nochmal :-)

LG von der sehr erleichterten Sonic

Merkwürdiger Ablehnungsgrund

Joschi @, Darmstadt, Friday, 16.12.2005, 08:12 (vor 6714 Tagen) @ Sonic

» Hey,
»
» herzlichen Dank für eure Antworten. Es ist also noch nichts verloren, da
» bin ich wirklich froh. Wir machen das Ganze einfach nochmal. Und ich suche
» mich mal hier durchs Forum, anscheinend muss man ja wirklich auf die
» unmöglichsten Sachen vorbereitet sein *hui*
» Also, vielen Dank nochmal :-)
»
» LG von der sehr erleichterten Sonic

Hallo Sonic !
Würde mich persönlich interessieren ( Bernhard weis warum ), welche Agentur
da so´n Sch...gemacht hat.Bitte bei nochmaligen Problemen mit dieser Stelle
mich benachrichtigen.
Gruß Joschi :-P

Merkwürdiger Ablehnungsgrund

Andrea, Friday, 16.12.2005, 11:43 (vor 6714 Tagen) @ Joschi

Hallo Joschi,
was das betrifft, wird dies wohl kein Einzelfall bei Arbeitsagenturen sein.
Habe da auch schon meine abenteuerlichsten Erfahrungen mit der Gleichstellungsstelle und auch Vermittlern für Schwerbehinderte gemacht, dass man den Eindruck haben muss, die kennen den Inhalt vom SGB IX nicht, echt haarsträubend. Würde mich nicht wundern, wenn es sich um eine A.agentur im Allgäu handeln würde.Vielleicht sollte man mal eine Schwarzliste von Arbeitsämtern erstellen ....>>> und im Intranet zur Verfügung stellen, vielleicht wachen die dann endlich auf. Aber vermutlich hilft in diesen Fällen wirklich nur das Sprichwort "steter Tropfen hölt den Stein" und immer dabei lächeln ...!
Gruß Andrea

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