Arbeitsaufnahme zwingend ? (Rente / Pension / ATZ)

christian52, NRW, Wednesday, 18.03.2015, 15:38 (vor 3337 Tagen)

Hallo zusammen,

folgende Konstellation:

Schwerbehinderter Kollege Jahrgang Jan. 1952
Schwb-Grad 70 bis 08/2016 (kann danach noch einmal verlängert werden);
ca. 47 Renten-Beitragsjahre
hat mit dem AG folgende Vereinbarung getroffen:
Ab Dez. 2014 bei vollem Gehalt bis Ende Mai 2015 freigestellt;
Einspruch beim Arbeitsgericht, Kündigung und Abfindungsregelung wurden bestätigt;
danach sollte sich der AN beim Amt Agentur für Arbeit melden
und Arbeitslosengeld beantragen, da bisher noch nie arbeitlos
und somit einen Anspruch auf ca. 2 Jahre Arbeitslosengeld - was ja auch höher ist als
die zukünftige Rente. Der Kollege möchte dann mit 65 Jahre und 6 Monate in Rente gehen.
Fragen:
Kann die Agentur für Arbeit im Juni diesen Jahres den Kollegen zwingen
eine Arbeit aufzunehmen?
Oder aber auch zwingen sofort in Rente zu gehen?
Ist sonst noch etwas zu beachten?

Vorab vielen Dank für die Antworten.:-)

Liebe Grüße
christian52

Arbeitsaufnahme zwingend ?

Heinrich, Wednesday, 18.03.2015, 16:30 (vor 3337 Tagen) @ christian52

Hallo,

Dieses ist kein Thema und keine Frage für dieses Forum und auch nicht der SBV. Diese sollte sich hier auch besser heraushalten. Denn gibt sie hier eine falsche Antwort, könnten Regressforderungen sie treffen.

Dieses Fragen einfach an die Agentur für Arbeit stellen. Denn es geht ggf um die Kürzung von Arbeitslosengeld usw. Auch wird dort das Thema Abfindung aktuell werden.

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