Neuantragstellung ab wann??? (Antragstellung / Widerspruch)

sandra72, Bayern, Tuesday, 24.03.2015, 12:36 (vor 3327 Tagen)

Hallo, ich bin noch eine ganz "Neue" und ich habe eine Frage und zwar hatte eine Mitarbeiterin einen Antrag auf GdB gestellt. Sie bekam einen GdB von 20. Da sie aber leider unwissend auf diesem Gebiet war, hat sie keinen Widerpruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Den Bescheid bekam sie ca. vor 6 Monaten..... Kann ich nun mit ihr einen Neuantrag auf GdB stellen oder gibt es da eine bestimmte "Wartefrist" wann der neue Antrag eingereicht werden kann/sollte??
Vielen Dank für eure Hilfe!

Neuantragstellung ab wann???

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.03.2015, 13:39 (vor 3327 Tagen) @ sandra72

Hallo,

sofern neue Tatsachen geltend gemacht werden (Verschlimmerung bestehender und/oder Hinzutreten neuer Funktionseinschränkungen), gibt es überhaupt keine Frist für einen Erhöhungsantrag.
Ansonsten ist nach ca. 6 Monaten ein Antrag auf Überprüfung möglich.

--
&Tschüß

Wolfgang

Neuantragstellung ab wann???

Bernd-Uwe, Friday, 27.03.2015, 08:47 (vor 3324 Tagen) @ sandra72

Hallo, die MA/in sollte den Feststellungsbescheid mitbringen und den Originalantrag/falls sie eine Kopie gemacht hat) damit die SBV prüfen kann, was
überhaupt anerkannt wurde. Üblicherweise *vergessen* die Ämter gern angegebene
gesundheitliche Probleme. Daraufhin kann sofort ein Änderungsantrag gestellt werden,
wenn bestimmte Probleme nicht erwähnt wurden oder sich bestimmte Sachen verschlimmert haben. Und die Kollegen/innen sollten sich sofort melden, wenn eine
Nachricht vom Integrationsamt kommt, damit innerhalb der 4 Wochen Frist noch ein
Widerspruch formuliert werden kann.

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