Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz (Seminare / Fortbildung)

Ups, Hessen, Wednesday, 15.04.2015, 08:57 (vor 3303 Tagen)

Hallo,

ich, als SBV des Betriebes, wurde neulich von unserem Geschäftsleiter darauf angesprochen, ob ich an einer vom BR beantragten und von ihm genehmigten Schulung zum o.g. Thema ebenfalls teilnehme. Er meinte, das würde mich doch sicher interessieren.

Da ich bis dahin keine Kenntnis von der Schulung hatte, sprach ich das Thema in der folgenden BR-Sitzung an. Von der BR-Vorsitzenden erhielt ich dann eine abweisende Antwort, sie wolle das den Anwalt (der 1. die Schulung hält und 2. der Anwalt des BR ist) entscheiden lassen.

Meine Frage: Habe ich ein grundlegendes Recht auf Teilnahme an solch einer Schulung?


Und gleich noch eine weitere Frage: Heute morgen erhalte ich eine Mail der BR-Vorsitzenden(gestern um 16 Uhr 36 abgesendet) mit der Einladung zur heutigen BR-Sitzung um 13 Uhr. Dazu ist zu sagen, dass ich seit mittlerweile fast 20 Jahren nur halbtags und vormittags arbeite.

Was heißt in dem Zusammenhang eine rechtzeitige Einladung?
Genügt es hier, dass der BR intern festgelegt hat, dass jeden 2. Mittwoch im Monat eine Sitzung sein soll? (Was aber nicht immer so ist)

Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße
Ups

Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz

joro, Heuberg, Wednesday, 15.04.2015, 14:15 (vor 3303 Tagen) @ Ups

Hallo Ups

Du alleine beantragst diese Schulung, die ja euer Geschäftleiter dir enpfohlen hat.
Da hat als erstes der Betriebsrat nicht reinzureden.
Wenn der Betriebsrat unter sich bleiben will,gibt es bei euch ein Problem.
Die gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Schwerbehinderten Vertretung.
Im Normalfall ausser es sind dann zuviel kann es dem Schulungsleiter egal sein, ob da einer mehr da ist.
Du hast ein grundlegendes Recht daran teilzunehmen, wenn das von der GL genehmigt wird.

Als Schwerbehinderden Vertretung hat man zu jeder Betriebsratssitzung rechtzeitig eine Einladung zu erhalten.
Ob du da hingehst ist deine Entscheidung.
Wenn die Sitzung Nachmittags ist, kann dein Stellvertreter hingehen, oder du selbst.
Das die Sitzungen immer am selben Termin stattfinden, ist sehr gut, und so kannst du ja auch schon paar Monate vorplanen.
Da heisst aber das Einladungen mit Tagesordnung zu jeder Sitzung zugehen müssen.

Das ist nur meine Meinung und muss nicht in allen Punkten stimmen.

Gruss JORO

Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz

Ups, Hessen, Wednesday, 15.04.2015, 16:30 (vor 3303 Tagen) @ joro

Ja, das dachte ich mir eigentlich auch, dass es kein Problem sei, wenn ich an der Schulung oder an dem Workshop teilnehme. Ist es aber anscheinend nicht für den BR.

Nachdem ich der BR Vorsitzenden heute gesagt habe, dass ich nun ein Problem hätte mit der Sitzung, da ich diese nicht einplanen konnte (wegen fehlender Einladung), hat sie mir geantwortet, ich hätte ja das Protokoll vom letzten Monat eingesehen. In diesem Protokoll hätte gestanden, dass die Sitzung auf den 15.4. verlegt werde (außerplanmäßig, da es nicht der 2. Mittwoch im Monat ist).
Dazu muss ich sagen, dass ich, wenn ich Einsicht nehme in ein Protokoll, ich zu jemanden aus dem BR gehen muss, damit ich es mir bei demjenigen am PC ansehen/durchlesen darf. Kannst du dir vorstellen wie doof es ist, mit jemand in einen PC zu schauen? Daher mache ich das höchst ungern und selten. Das letzte Mal hatte ich es aber trotzdem gemacht und nur überflogen. Da die BR-Vorsitzende es nun weiß, dass ich Einsicht genommen habe, muss ich wohl davon ausgehen, dass sogar "Meldung" gemacht werden muss, wenn ich ein Protokoll einsehe.

LG
Ulrike

Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz

Heinrich, Wednesday, 15.04.2015, 17:22 (vor 3303 Tagen) @ Ups

Hallo,

es ist leider so, dass die SBV kein Rechtanspruch auf eine Kopie der Niederschrift der BR Sitzung hat. Siehe hierzu auch unter A-Z.

Doch der BR darf der SBV eine Kopie geben und es ist auch hilfreich und bei BR welche ihre gesetzliche Pflicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der SBV ernst nehmen wir dieses auch so getan.

Man kann den BR ggf hier zum positiven Nachdenken bringen, in dem man einfach einmal Punkte/Beschlüsse die auch Schwerbehinderte betreffen gem. § 95 Abs 4 SGB IX aussetzt.

Man muss sich dann halt nur einmal Gedanken machen und es sinnhaft begründen. Grund kann zB auf Grund verspäteter Einladung mangelnde Zeit zur Vorbereitung auf diesen TOP bzw Beschluss sein.

Betreffend der Schulung, dem AG mutteilen, dass der BR die Teilnahme verweigert und man nun daher eine eigenen Termin machen muss. Diese Kosten wären bei vertrauensvoller Zusammenarbeit des BR mit der SBV vermeidbar.

Dann wird der AG wohl mit dem BR/ BRV ein paar eindrucksvolle Sätze reden.

Lt. SGB IX kann der AG die SBV auch auf die Mitnutzung der BR Ausstattung verweisen. Dieses kann der BR dann idR nicht mit Rechtsgrund verweigern. Ein Inhouse Seminar wäre hier ein solches Thema. Denn es gibt hier keinen Grund des BR dieses zu verweigern der vor dem ArbG Bestand hätte. Denn es gilt hier der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz

Ups, Hessen, Thursday, 16.04.2015, 09:07 (vor 3302 Tagen) @ Heinrich

Das Problem liegt ganz klar im Umgang des BR mit den Geschäftsleitern. Und darin, dass man sich daran stört, dass ich mit denen sehr wohl klar komme (wie eben beschrieben).

Vielen Dank für deine Antworten, lieber Heiner.

Ups

Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz

joro, Heuberg, Wednesday, 15.04.2015, 21:19 (vor 3303 Tagen) @ Ups

Hallo Ups

Wenn ich so deine Beiträge lese habe ich den Eindruck, das du an noch nicht vielen Schulungen teilgenommen hast.

Gruss Joro

Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz

Ups, Hessen, Thursday, 16.04.2015, 09:01 (vor 3302 Tagen) @ joro

Hallo Joro,

das ist wohl wahr. Erklärend ist dazu zu sagen, dass wir im Betrieb mit insgesamt 195 Mitarbeitern nur 5 schwerbehinderte Mitarbeiter haben.

Dazu kommt noch, dass wir einen sehr toleranten Arbeitgeber haben, mit dem man über alles reden kann. Da genügt z.B. nur ein kleiner Hinweis von mir und ein Kollege mit einem Bandscheibenvorfall bekommt einen höhenverstellbaren Schreibtisch. Oder die Kollegin, die den Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes wechselt und nun keinen arbeitsplatznahen Parkplatz hat, bekommt einen großzügigen Zuschuss, um im nahe gelegenen Parkhaus einen Platz anzumieten.
Noch nie gab es etwas, das man nicht im Gespräch klären konnte.

Nur der Betriebsrat sieht das leider nicht so. Und macht Probleme, wo keine sind. Ich könnte jetzt eine Menge von Beispielen aufzählen, aber das wäre müßig. Ich habe immer mehr den Verdacht, dass die BR-Vorsitzende nicht ausgelastet ist und sich in ihrer BR-Arbeit profilieren will und ihre eigene Vorteile auszunutzen sucht.

Aber, herzlichen Dank fürs Zuhören und für die Antworten.

Liebe Grüße
ups

Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz

joro, Heuberg, Thursday, 16.04.2015, 11:05 (vor 3302 Tagen) @ Ups

Hallo Ups

Das du einen guten Draht zur GL hast ersetzt aber nicht deine Kenntnisse über deine Rechte und Pflichten.

Den Vorschlag (Kosten für eine Schulung) von Heinrich würde bei der GL vorbringen.
Der BR hat dir garnichts zu sagen oder zu verbieten.

Ist die BRV denn freigestellt, wenn sie nicht ausgelastet ist ?

Gruss Joro

Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz

Ups, Hessen, Friday, 17.04.2015, 22:49 (vor 3301 Tagen) @ joro

Hallo, nun, ich denke schon, dass ich meine Rechte und Pflichten kenne. Pflege aber gerne ein harmonisches Miteinander. Aber, die Ereignisse haben dich vorgestern fast überschlagen. Nachdem die Mehrzahl der BR-Mitglieder der Vorsitzenden bei einem Beschluss "nicht zu Willen" waren, hat sie ihren Vorsitz zurückgegeben.

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