Personalausschuss - Stimmrecht (Umgang mit BR / PR)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 23.04.2015, 16:32 (vor 3310 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,
heute habe ich eine vielleicht ungewöhnliche Frage. Es gibt folgende Konstellation -
1. ich bin Betriebsrätin und SBV
2. wir haben als Betriebsräte einen Personalausschuss gebildet (9 Personen), an dem auch ich als SBV ein TEilnahmerecht habe, aber kein Stimmrecht.
und nun meine Frage:
Hätte ich, obwohl ich kein gewähltes, bestelltes Personal-Ausschussmitglied (in der Funktion als BR) bei einer Teilnahme im Personalausschuss als BR-Mitglied trotzdem ein Stimmrecht? Vermutlich nicht?! :-( oder doch?
Manchmal wäre halt so ein Zünglein an der Waage ausschlaggebend wenn es um Entscheidungen bei Schwerbehinderten geht, ansonsten ist man eher ein Tiger ohne Zähne.
Ihr werdet jetzt fragen, ja warum bist Du denn nicht im Personalausschuss? Leider war ich damals bei der Bestellung für den Personalausschuss im Urlaub und bin somit hinten runter gefallen. Lediglich mein Stellvertreter, ebenfalls BR-Mitglied kann die Doppelfunktion nutzen, aber auch nur wenn er als Ersatzmitglied für den Personalausschuss geladen wird.

Aber vielleicht gibt's ja doch eine Möglichkeit als amtierendes, ordentliches BR-Mitglied und SBV Einfluss zu nehmen, obwohl man nicht im Pérsonalausschuss gewählt ist.

Es grüßt
"Apanatshi"

Personalausschuss - Stimmrecht

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 24.04.2015, 08:15 (vor 3309 Tagen) @ Apanatshi

Hallo liebe Kollegen,

Hallo,

und nun meine Frage:
Hätte ich, obwohl ich kein gewähltes, bestelltes Personal-Ausschussmitglied (in der Funktion als BR) bei einer Teilnahme im Personalausschuss als BR-Mitglied trotzdem ein Stimmrecht?

Nein

Manchmal wäre halt so ein Zünglein an der Waage ausschlaggebend wenn es um Entscheidungen bei Schwerbehinderten geht, ansonsten ist man eher ein Tiger ohne Zähne.

Du scheinst aber wenig Vertrauen in Deine Überzeugungskraft zu haben.

Ihr werdet jetzt fragen, ja warum bist Du denn nicht im Personalausschuss? Leider war ich damals bei der Bestellung für den Personalausschuss im Urlaub und bin somit hinten runter gefallen.

Dann hättest Du halt in Abwesenheit kandidieren müssen - zB per schriftlicher Kandidatur. Sowas sollte von der SBV frühzeitig strategisch vorbereitet werden.

Lediglich mein Stellvertreter, ebenfalls BR-Mitglied kann die Doppelfunktion nutzen, aber auch nur wenn er als Ersatzmitglied für den Personalausschuss geladen wird.

Aber vielleicht gibt's ja doch eine Möglichkeit als amtierendes, ordentliches BR-Mitglied und SBV Einfluss zu nehmen, obwohl man nicht im Pérsonalausschuss gewählt ist.

Wie soll das gehen ???
Als BR-Mitglied solltest Du doch wissen, daß es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt und die SBV nur ein Teilnahme- und Rederecht hat, die Besetzung eines beschließenden BR-Ausschusses mit Stimmrecht aber alleinige Angelegenheit des BR ist.


Es grüßt

&Tschüß

"Apanatshi"

Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Personalausschuss - Stimmrecht

Fischkopf, Hessen, Saturday, 25.04.2015, 07:47 (vor 3308 Tagen) @ Apanatshi

Moin Apanatshi,

ich bin ebenfalls in der Situation, dass ich als BR und GSBV in vielen Gremien Teilnahmerecht und kein Stimmrecht habe. Aber ich habe meine Stimme - und die nutze ich ausgiebig.

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Viele herzliche Grüße

Ulrich

Personalausschuss - Stimmrecht

WoBi, Sunday, 26.04.2015, 20:09 (vor 3307 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

Stimmrecht für die Schwerbehindertenvertretung gibt es nur im Bayerischen Personalvertretungsrecht. Personalrat und SBV in Personalunion haben hier dann sogar doppeltes Stimmrecht. BayPVG Artikel 40

Stimmrecht ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht vorgesehen. Es gibt nur die Möglichkeit die eigene Stimme im Vorfeld zu erheben und nach Beschluss diesen Beschluss auszusetzen und die Zeit für einen Meinungswechsel zu nutzen.

--
Gruß
Wolfgang

Personalausschuss - Stimmrecht

Cebulon, Friday, 07.06.2019, 10:51 (vor 1804 Tagen) @ WoBi

Stimmrecht für die Schwerbehindertenvertretung gibt es nur im Bayerischen Personalvertretungsrecht

… und wohl auch in dem Bereich der Kath. Kirche nach § 52 Absatz 1 Rahmen-MAVO in MAV-Sitzungen, soweit es um „Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen“ geht: Denn in solchen Fällen hat die Vertrauensperson stets Stimmrecht.

Gruß,
Cebulon

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