Arthrodesenstuhl (Hilfsmittel)

Mittwoch, Baden Württemberg, Thursday, 30.04.2015, 13:22 (vor 3290 Tagen)

Hallo,

ein nicht behinderter MA hat mich angesprochen, da Er einen orthopädischen Arbeitsstuhl benötigt.
Sein Vorgesetzter besteht darauf, dass der MA die Auswahl, den Test des Stuhls, u.s.w. nicht während der Arbeitszeit macht.

Gibt es dazu eine rechtssichere Auskunft?

Vielen Dank & Grüsse

Arthrodesenstuhl

Heinrich, Thursday, 30.04.2015, 13:38 (vor 3290 Tagen) @ Mittwoch

Hallo,

ein NICHTbehinderter AN, ist das Thema und Zuständigkeit des BR, nicht der SBV. Es sei, sie ist in einem lfd Antragsverfahren.

Was in der Arbeitszeit und was in der Freizeit zu erfolgen hat, ergibt sich aus dem ARBEITsvertrag.

Der AN/BR oder bei zuständigkeit die SBV können dem AG hier Vorschläge machen. Der AG kann aber auch einfach selbst entscheiden, muss also gemachte Vorschläge nicht beachten. Ggf kann der betroffene AN auch einen Vorschlag der Arztes/Betriebsarzt dem AG vorlegen.

Fazit:
Stühle testen dürfte nicht zu der geschuldeten Arbeit lt. ArbV zählen. Daher muss der AG hierfür keine Leistung -Zei, Lohn- erbringen.

Arthrodesenstuhl

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 04.05.2015, 18:08 (vor 3286 Tagen) @ Mittwoch

Moin Moin Mittwoch,

bei uns gibt es eine Firma, die Bürostühle zum Ausprobieren bei der Arbeit zur Verfügung stellt. Die dazu notwendige Beratung haben wir beim Arbeitgeber mit dem Argument, dass sich durch das Ausprobieren in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz für ca. 1 Woche und die Beratung kostenintensive Fehlkäufe vermeiden lassen.
Dies gilt unabhängig davon, ob eine Bezuschussung über das Integrationsamt oder die DRV beantragt wurde.

Keine Rechtssichere Auskunft, aber eine Argumentationshilfe.

Liebe Grüße

Hendrik

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