Abhilfebescheid - was nun? (Antragstellung / Widerspruch)

Frank @, NRW, Friday, 30.12.2005, 12:24 (vor 6700 Tagen)

Hallo,
bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen.
Habe einen Antrag gestellt, diesen abgelehnt bekommen. Widerruf eingereicht und jetzt einen Abhilfebescheid bekommen. GDB 50. Da steht jetzt u.a.:

Ich bitte Sie, mir innerhalb eines Monats mitzuteilen, ob sie Ihren Widerspruch gegen den Bescheid 23.06.05 (also mein Erstbescheid) zurücknehmen.

Aber jetzt frage ich mich, wenn das Versorgungsamt doch ein Abhilfebescheid mit GDB 50 ausgestellt hat, warum soll ich den alten Widerspruch zurückziehen>

Gruß
Frank

Abhilfebescheid - was nun?

Marcus, Friday, 30.12.2005, 14:31 (vor 6700 Tagen) @ Frank

Hallo Frank,

ich denke, dass das Versorgungsamt diesen Abhilfebescheid als Ergänzungsbescheid erteilt hat.

Es könnte z.B. sein, dass du evtl. einen höheren GdB willst und daher das Widerspruchsverfahren weiter betreiben willst.

Wenn du mit dem GdB 50 zufrieden bist, schlage ich vor, dass du dies entsprechend dem Versorgungsamt mitteilst.

Gruß

Marcus

P.S.: Ich wünsche Dir und allen Nutzern dieses sehr kompetenten Forums (danke den Admins) einen guten Rutsch nach 2006.

Abhilfebescheid - was nun?

Wolfgang H., Friday, 30.12.2005, 14:38 (vor 6700 Tagen) @ Frank

Hallo,

es ist so, dass das Versorgungsamt nur einen neuen "Vorschlag" macht. Wenn Du damit einverstanden bist, musst Du das Angebot annehmen, indem Du Deinen Widerspruch zurücknimmst. Das ist halt so bei Amtsschimmeln! ;-)

Viele Grüße
Wolfgang

Abhilfebescheid - was nun?

noel, Wednesday, 04.01.2006, 10:43 (vor 6695 Tagen) @ Frank

ola frank,

man kann einen abhilfe oder auch einen teilabhilfe-bescheid erhalten.
wenn man in seiner widerspruchsbegründung konkretangegeben hat, auf welchen gdb man angehoben werden muss/will & das versorgungsamt der forderung nachkam, oder man nur um korrektur oder abhilfe bat ohne konkrete zahlennennnung, dann bekommt man einen abhilfebescheid, den man formal eigentlich nICHt zurücknehmen brauch.

hat man jedoch seine konkreten bewertungen angegeben & der bescheid geht nur zum teil darauf ein, bekommt man einen teilabhilfebescheid.
in einem solchen fall muss man auf jeden fall schriftlich mitteilen, ob man bei seinem widerspruch bleibt.

ich hatte zwei anhebungen. einmal nach weiterer widerspruchsführungen & einmal in form eines verfahrens vor dem sozialgericht...

noel

Abhilfebescheid - was nun?

Claus-Peter Kornalewski, Thursday, 05.01.2006, 20:44 (vor 6693 Tagen) @ Frank

Hallo Frank,

als SBV habe ich mit dem Versorgungsamt Soest zu tun.
In dem von Dir geschilderten Fall würde ich Dir raten, den Einspruch gegen den Bescheid zurückzuziehen und den neuen Bescheid erst einmal zu akzeptieren.
Was man hat, das hat man, was später kommt ...

Mit fdreundlichen Grßen
Claus-Peter Kornalewski

Abhilfebescheid - was nun?

Brumelinos, Saturday, 26.01.2013, 18:58 (vor 4115 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

hallo guten abend willkommen im club.:-)

ja ich hahe ein problem,kennt sich jemand aus der teilabhilfebescheid bekommen hat aus.>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mein Mann den man nun 50 % zugesichert hat ,insgesamt,habe ich nun gegen diesen bescheid einen widerruf erhoben.

ist das gut oder schlecht ,wer von euch kann mir einen rat geben.

ich selbst habe 70% und habe jetzt auch wegen verschlechterung meines gesundheitszustand zum landratsamt geschrieben.

danke für eure hilfe

eure brumelinos

Abhilfebescheid - was nun?

hackenberger, Saturday, 26.01.2013, 19:02 (vor 4115 Tagen) @ Brumelinos

Hallo,

leider können wir Dir hier nicht weiterhelfen. Wir sind hier ausschließlich ein Forum für Mandatsträger. Siehe auch Kopf der Webseite.

Die SchwbV oder ggf der BR helfen bestimmt gerne, denn dafür werden sie gewählt.

Wir bitten dieses zu verstehen.

RSS-Feed dieser Diskussion