Entgelt Rückstufung (BEM)

PcSilvi, ULM, Sunday, 03.05.2015, 19:54 (vor 3290 Tagen)

Hallo,
hab da mal eine frage,
Ein Schwerbehinderter "gleichgestellt GrB 30"
soll von der Entgeltgruppe 03 auf 02 zurückgestuft werden.
Sein neuer geeigneter Arbeitsplatz ist EG 02.

nun meine Frage:
verliert er dadurch an Geld oder wird da vom Arbeitgeber aufgezahlt.
welche Paragraphen gibt es da?

bin neu in dem Amt hab mal was von Aufzahlung gehört

Danke für eine Antwort
Silvi

Entgelt Rückstufung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.05.2015, 11:56 (vor 3289 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,

eine "Rückstufung" wäre im Einvernehmen möglich.
Ohne Zustimmung des AN ginge dies nur im Rahmen einer Änderungskündigung.

Ob eine Form der "Lohnstandssicherung" greift, hängt davon ab, ob es hierzu eine tarifliche Regelungen gibt.

Als SBV würde ich in so einem Fall vom AG schon eine Menge verlangen, bevor es zu einer quasi Degradierung kommt.
Hast Du denn schon geprüft, ob der bisherige Arbeitsplatz nicht mit einem Nachteilsausgleich (zB Lohnkostenzuschuß) für den AG zu halten wäre ???

--
&Tschüß

Wolfgang

Entgelt Rückstufung

PcSilvi, ULM, Tuesday, 05.05.2015, 22:57 (vor 3288 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antwort.
Die Inhalte haben mir weitergeholfen :-)

den alten Platz kann man leider nicht anpassen,
der Kollege hat den jetzigen Platz im Rahmen eines BEM befristet bekommen,
er würde gerne den Platz beibehalten, deswegen stellte er die Frage mit der Lohnabstufung, weil dieser neue Platz eine niedrigere EG hat.

Gruß
Silvi

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