Pension (Rente / Pension / ATZ)

vadder911, Friday, 08.05.2015, 08:37 (vor 3286 Tagen)

Hallo Leute,
Frage zur Pension:
Person „X“ Geb. 29.10.1953 61 Jahre Alt (50 GdB seit 25.01.2012) kann abschlagsfrei mit 63 Jahre in Pension gehen?!
Person „X“ möchte eventuell mit 62 Jahre in Pension also 12 Monate früher. Es werden so denke ich 0,3% pro Monat also 3,6 % abgezogen?!
Sind die 3,6 % Abzug für die ganze Laufzeit der Pension abzuziehen?
Gibt es Alternativen?
Vielen Dank in voraus
Gruß Andreas

Pension

ciralifan, Friday, 08.05.2015, 08:53 (vor 3286 Tagen) @ vadder911

An die Rentenberatungsstellen verweisen, nicht wirklich SBV Thema.

Pension

Heinrich, Friday, 08.05.2015, 19:15 (vor 3285 Tagen) @ vadder911

Hallo,

die Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden sei es betreffend Rente oder Pension gelten IMMER für die gesamte Laufzeit des Renten-/Pensionsbezuges.

Aber wie schon erwähnt KEIN Thema der SBV. Diese sollte sich hier heraushalten auch mit Aussagen und zu den hierfür zuständigen Stellen/ Ämter verweisen.

Bei ALLEN Themen immer erst einmal ein Blick ins SGB IX, dort findet man die Zuständigkeiten und Aufgaben der SBV. Auch immer beachten, die SBV ist KEIN BR/PR. Also auch deren Zuständigkeiten beachten und "Finger weg" von deren Aufgaben/Zuständigkeiten.

Pension

vadder911, Saturday, 09.05.2015, 11:40 (vor 3285 Tagen) @ Heinrich

Danke für die Antworten,
als Vertrauensperson nehme ich mich der Leute, die mich ansprechen erst mal ernst und möchte Sie nicht gleich abwimmeln.
Aber Sie haben recht das ist zu heikel für SchwV.
Danke für die Antwort.
Gruß Andreas;-)

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