Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag (Antragstellung / Widerspruch)

Viola, Monday, 11.05.2015, 11:50 (vor 3280 Tagen)

Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. Neufeststellungsantrag wurde abgelehnt, mit der Begründung
Die mit Bescheid vom ...2005 getroffenen Feststellungen bleiben bestehen.
Ein höherer Grad der Behinderung lässt sich nach Art und Ausmaß der erhobenen Befunde gegenwärtig nicht feststellen!

Beim Hausarzt wurde nachgefragt.
Suche nach überzeugenden Argumenten bei der Begründung im Widerspruch.
Könnte mir bitte jemand von Euch helfen?

Gruß Viola

Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag

BirgitKE, Berlin, Monday, 11.05.2015, 13:08 (vor 3280 Tagen) @ Viola

Lass Dir doch bitte erst mal alle dem Bescheid zu Grunde liegenden Unterlagen inkl. die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes vorlegen... Oft findet sich da schon ein Anhaltspunkt... Ansonsten ist das allgemein einfach schwer zu sagen... musst eben vergleichen, ob die Schwere der Erkrankungen sich in den anerkannten Teil-GdB wiederfinden oder eben begründen, warum ein höher GdB anerkannt werden müsste...

--
MfG
Birgit

Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag

Viola, Tuesday, 12.05.2015, 08:02 (vor 3279 Tagen) @ BirgitKE

Herzlichen Dank, Birgit

Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 11.05.2015, 17:04 (vor 3279 Tagen) @ Viola

Moin Moin Viola,

wir empfehlen den Antragsstellern/innen, immer folgenden Text zu schreiben, beziehungsweise setzen ihn direkt mir deren Briefkopf auf:

Formloser Widerspruch gegen den Bescheid vom XX.YY.ZZZZ GZ 1234567890

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich formlos Widerspruch gegen den oben angegebenen Bescheid ein, weil ich meine gesundheitlichen Einschränkungen nicht ausreichend gewürdigt sehe.

Ich möchte Sie bitten, mir alle für den Bescheid maßgeblichen Befunde, insbesondere die Stellungnahmen des versorgungsärztlichen Dienstes, zukommen zu lassen.

Meinen Widerspruch werde ich nach Erhalt der Unterlagen begründen.

Mit freundlichen Grüßen

Vorteil ist:
1. man kann erkennen, ob alle Ärzte angeschrieben wurden.
2. so ist feststellbar, was haben diese geschrieben, muss man (notfalls mit Fristverlängerung) an diese erneut herantreten, damit sie beispielswese nicht nur die Erkrankungen sondern auch die Auswirkungen und deren Grad genauer beschreiben
3. man kann überprüfen, ob die Mitarbeiter/innen in den Versorgungsämtern die Schreiben der Ärzte nicht genau genug gelesen haben und dann in der Begründung auf die Fehler hinweisen.


Dieses gilt nur für den Normalfall.

Eine Anekdote am Schluss:
Ein Kollege hatte leider ein Bein verloren und das Andere musste versteift werden. SBV Antrag gestellt. Er erhielt auch einen GdB von 100 und die entsprechenden Merkzeichen ..... befristet. Hier habe ich nur geschrieben, ob die noch Hoffnung haben, dass das Bein wieder nachwächst. 7 Tage später erhielt er den unbefristeten Bescheid kommentarlos zugesandt.

Liebe Grüße

Hendrik

Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag

Viola, Tuesday, 12.05.2015, 08:04 (vor 3279 Tagen) @ Hendrik1

Vielen Dank Hendrik,
Gruß Viola

Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.05.2015, 22:26 (vor 3277 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

was man nach Zusendung des Bewertungsbogen auch prüfen kann:

- ob der begutachtende Mediziner überhaupt vom Fach ist, wenn es sich um einen externen Gutachter handelt. Das ist dann auch schon ein Widerspruchsgrund.
Kann man manchmal ganz leicht durch die Ärztelisten der jeweiligen KV 'rausfinden oder sonstwie ergoogeln.

Wir haben zB bei uns an einem Krankenhaus so einen Tausendsassa, der als FA für Unfallchirurgie regelmäßig auch Psyche, Blase, Haut oder Lunge begutachtet. Seine Bewertungen sind dann spätestens vor dem SG nix wert und das Gericht ordnet regelmäßig eine neue Begutachtung an, wenn er fachfremd begutachtet hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag

Ola, Berlin, Tuesday, 12.05.2015, 13:12 (vor 3279 Tagen) @ Viola

Hallo Viola!
Was die Anderen schon geschrieben haben, sehe ich genauso. Allgemein kann ich nur sagen, dass eine Behinderung nur dann zuerkannt wird, wenn ein durchschnittlicher Mensch gleichen Geschlechts und Alters diese Beeinträchtigung nicht bekommt/ haben kann. Beispiel: Jemand ist 70 Jahre alt und hat Bluthochdruck, dann bekommt er in der Regel weniger oder keinen GdB, wäre er aber 20 Jahre und hätte Bluthochdurck, wäre sein GdB höher, weil ein 20jähriger sowas normalerweise erstmal nicht hat. Also gleiche Beeinträchtigungen begründen leider nicht immer einen Verschlimmerungsantrag oder eine Neufeststellung.
Manchmal ist es sogar so, dass man bei eínem neuen Antrag weniger GdB bekommt, obwohl man die gleichen Krankheiten hatte wie vorher, dass ging fürher rechtlich nicht (keine Aberkennung nur mehr dazu war möglich). Das liegt auch an dem oben genannten Beispiel.
Grundsätzlich rechtfertigt eine schlimme Erkrankung leider keinen GdB, auch denn nicht, wnen sie vielleicht nie vollständig wieder weg geht.
Da sollte man gucken, ob der Widerspruch sich dann wirklich lohnt.
Gruß Ola

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