Rückkehrergespräch (Gleichstellung)

asamoa, Wednesday, 20.05.2015, 08:51 (vor 3269 Tagen)

Moin,

habe hier einen Kollegen der zum 30.06.14 gekündigt war. Kündigung musste zurück genommen werden, da der Kollege sich in einer Reha befand und in der Zeit nicht gekündigt werden durfte lt. Gericht.
Während des gesamten gerichtlichen Verfahrens wurde bei ihm ein Gdb von 30 festgestellt. Gleichstellung liegt ebenfalls vor.

Heute bekam ich Bescheid, das ich als Vertrauensperson an dem Rückkehrergespräch heute um 13:00 Uhr teil nehmen muss.

Frage:

Was muss ich beachten


Gruß:-)
Chris

Rückkehrergespräch

Heinrich, Wednesday, 20.05.2015, 10:42 (vor 3269 Tagen) @ asamoa

Hallo,

was war der Kündigungsgrund? Wenn es Krankheit war, wäre zB § 84 SGB IX Abs 2 wenn es andere Kündigungsgründe waren § 84 SGB IX Abs 1 zu beachten, denn hier lag, liegt ja eindeutig die Gefährdung vor.

Weiter darauf achten, dass hier nun § 81 Abs 4 SGB IX beachtet wird.

PS: MUSS teilnehmen stimmt nicht. Die SBV hat das Recht der Teilnahme und das Recht die Anwendung des § 84 SGB IX zu fordern. Initiativrecht!

Rückkehrergespräch

asamoa, Wednesday, 20.05.2015, 12:43 (vor 3268 Tagen) @ Heinrich

Moin Heinrich
vielen Dank für die Info!

LG
Chris✿

Rückkehrergespräch

Heinrich, Wednesday, 20.05.2015, 15:13 (vor 3268 Tagen) @ asamoa

Hallo,

was war der Kündigungsgrund? Wäre ggf für weitere Maßnahmen von Interesse auch bei der Frage, hat der AG ggf hier gegen Rechte des AN und Pflichten des AG verstoßen.

Auch interessant was war der Klagegrund, also auf was berief sich der Arbeitnehmer und was war genau der Grund der Abweisung der Kündigung durch das ArbG?

Auch von Interesse, wann wurden die Anträge auf Schwerbehinderung und Gleichstellung gestellt, ggf noch vor Ausspruch der Kündigung und wusste der AG, dass diese Anträge gestellt wurden?

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