Wie versteht man §95 Abs 7 SGB IX (Lektüre / Gesetze)

Pernille, Monday, 25.05.2015, 12:39 (vor 3259 Tagen)

Ich verstehe §95 Abs 7 nicht ganz. Hier kopiert:

(7) Sind in einer Angelegenheit sowohl die Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen als auch die Schwerbehindertenvertretung der übrigen Bediensteten beteiligt, so handeln sie gemeinsam.

Was heißt das genau?

Wie versteht man §95 Abs 7 SGB IX

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 26.05.2015, 13:28 (vor 3258 Tagen) @ Pernille

Ich verstehe §95 Abs 7 nicht ganz. Was heißt das genau?

Hallo Pernille,

Grundsätzlich kann nur jeweils eine Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb oder in einer Dienststelle tätig sein. Jedoch hat § 94 Abs. 1 Satz 2 SGB IX eine Sonderregelung dahingehend getroffen, dass bei Gerichten, denen mindestens fünf schwerbehinderte Richter oder Richterinnen angehören, diese einen Richter oder eine Richterin zu ihrer Schwerbehindertenvertretung wählen. Ist dies der Fall, amtieren im Gericht zwei Schwerbehindertenvertretungen.

PS: Fülle bitte dein Profil aus!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion