Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ? (Wahlen)

Tanilein, Mainz, Wednesday, 10.06.2015, 14:22 (vor 3257 Tagen)

Liebes Forum,

ich benötige ein weiteres mal eure fachkundige Unterstützung.

ich bin diesen Februar einstimmig zur SchwbV unserer Verwaltung (öffentlicher Dienst) gewählt worden.
Meine mit einer Stimme weniger gewählte Vertreterin ist nun ausgeschieden.

Unsere Amtsleitung möchte aus diesem Umstand nun gerne Neuwahlen durchführen.

Grund ist hierfür(das weiß ich sicher ! ), dass ich als SchwbV relativ unbequem bin und man mich deshalb auf diesem Posten nur sehr ungern sieht.

Nun meine Frage: sind Neuwahlen erforlderich und auf welcher rechtlichen Grundlage ? Schließlich bin ICH gewählt und was ändert dies, wenn meine STV ausscheidet ?

Ich möchte gewappnet sein, wenn unsere Amstleistung das Thema Neuwahlen auf´s Tapet bringt.

Ich danke euch sehr herzlich.

Eure Tanja

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

ciralifan, Wednesday, 10.06.2015, 14:28 (vor 3257 Tagen) @ Tanilein

Hallo Tanja,
hier in deinem Fall werden nur Neuwahlen für den/die Stellvertreter benötigt.
Diese Initiierst du, sonst keiner.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Wednesday, 10.06.2015, 14:29 (vor 3257 Tagen) @ ciralifan

Danke für deine schnelle Antwort , du bist klasse.

Ist es zwingend, dass ich einen Stellverterter habe ?

Wir sind nämlich nur 12 Schwerbehinderte und werden in Kürze nur noch maximal 10 sein, das schaffe ich gut alleine !

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

ciralifan, Wednesday, 10.06.2015, 14:37 (vor 3257 Tagen) @ Tanilein

Schau mal links unter Wahlen/Kein Stellvertreter mehr vorhanden.
Generell 1 Stelli sollte da sein.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Wednesday, 10.06.2015, 15:09 (vor 3257 Tagen) @ ciralifan

Entschuldige bitte, das hatte ich übersehen.

Ist denn ein Stellvertreter ZWINGEND ?

Wenn ich ehrlich bin, wird mir heiß und kalt, wenn ich lese, dass ich selbst die Neuwahl des StV initiieren muss.

Ich weiß ÜBERHAUPT nicht, wie so etwas geht !!

Gibt es da irgendwo Quellen, wo ich nachlesen kann, was genau ich zu tun habe ?

Ich kriege gerade richtig Angst.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 10.06.2015, 15:21 (vor 3257 Tagen) @ Tanilein

Hallo,

Entschuldige bitte, das hatte ich übersehen.

Ist denn ein Stellvertreter ZWINGEND ?

Ja, wegen § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Schon mal gelesen ?
Hast Du nie Urlaub ??? Bist Du nie krank ?


Wenn ich ehrlich bin, wird mir heiß und kalt, wenn ich lese, dass ich selbst die Neuwahl des StV initiieren muss.

Und wie bist Du dann gewählt geworden ???


Ich weiß ÜBERHAUPT nicht, wie so etwas geht !!

Und wie bist Du dann gewählt geworden ???


Gibt es da irgendwo Quellen, wo ich nachlesen kann, was genau ich zu tun habe ?

Wie wäre es zB mit der Wahlordnung ?
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/index.html


Ich kriege gerade richtig Angst.

Bist Du sicher, daß Du die Richtige für das Amt bist ???

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Wednesday, 10.06.2015, 15:28 (vor 3257 Tagen) @ albarracin

Danke, sehr freundlich, deine Antwort.

Und ja, ich bin sicher noch neu und unsicher, möchte auch alles richtig machen, aber für das Amt bin ich schon deshalb richtig, weil ich willens und in der Lage bin, mich gegen "Obrigkeiten" für die Schwerbehinderten durchzusetzen.

Du fragst, wie ich gewählt worden bin ?

Ich habe hierfür, wie dir vielleicht einleuchten wird, weder einen Wahlvorstand bestellen müssen, noch die Wahl selbst initiieren, organisieren und durchführen.

Ich bin lediglich zum Wahlvorstand gelatscht und habe gesagt "ich würde kandidieren".

Ist doch ein Unterschied, oder ?

Mir fehlt Wissen und Erfahrung in der PRAKTISCHEN Durchführung einer Wahl.
Die gesetzlichen Voraussetzungen kann ich mir anlesen, das ist nicht das Ding.

Die Frage ist: wie gehe ich vor ?

Hast du dich noch nie in einer Angelegenheit erstmal unsicher angestellt, bist aber dann an deiner Aufgabe gewachsen ?
Oder konntest du alles in deinem Leben immer gleich perfekt ?

Ich denke, für genau solche Hilfestellungen ist das Forum da ?
Wenn jeder alles weiß, muss man ein solches Forum nicht unterhalten.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

ingo, Bremen, Thursday, 11.06.2015, 06:39 (vor 3256 Tagen) @ Tanilein

Guten Morgen Tanilein,

eine tolle Hilfe ist der Link Wahlen!! Links unter Rechte und Pflichten.
Dann existiert in deiner Stadt ein Versorgungsamt die habe kleine Anleitungen für solche Fälle.

Als erstes bist du gewählt als Vertrauensperson, das bleibt auch so.
du musst nur einen Stelli wählen lassen. das kann so wie bei dir passieren.

Da eine Person die Wahl bei euch organisiert hat, auf der du gewählt worden bist, solltest du hier mal nachfragen.

Alles Gute für diese Schritte und frag doch mal einen deiner SBler ob er mit dir zusammenarbeiten will. Somit hättest du schon mal eine/n Kandidaten/in.

Viel Glück dabei

Ingo

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Thursday, 11.06.2015, 08:15 (vor 3256 Tagen) @ ingo

Lieber Ingo,

vielen Dank, das sind sehr gute Tipps.
Da mache ich mich schlau.

Ich habe gestern im ersten "Schrecken" hier sofort nachgefragt, weil ich hier schon einmal tolle Hilfe bekommen habe.

Das Amt macht mir auch Spaß und ich habe schon jede Menge positive Resonanz.

Aber das Thema "Wahlen" hat mich erstmal geschockt, weil ich weiß, dass da so viele Formalismen zu beachten sind und ich damit nunmal noch GAR keine Erfahrung habe.

Deshalb vielen, vielen Dank auch dir !

Euch einen schönen Tag.

LG, Tanja

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Heinrich, Thursday, 11.06.2015, 12:04 (vor 3256 Tagen) @ Tanilein

Hallo,

schaue doch einfach hier unter: www.schwbv.de/wahlen.html.
Dort findest Du alle Infos, incl der Wahlbroschüre des IA.

PS: zur Unterstützung ggf Gewerkschaft oder das Integrationsamt fragen, bitten. Nicht das Versorgungsamt, dieses ist hier nicht zuständig.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Thursday, 11.06.2015, 12:12 (vor 3256 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

ganz herzlichen Dank !

Gestern hatte ich etwas vorschnell hier gefragt, ohne erstmal gründlich zu lesen.

Das tut mir leid, aber ich war im ersten Moment echt erschüttert und verunsichert.

Im Prinzip habe ich selbst ja erstmal nicht so viel zu tun.
Ich muss halt einen Wahlvorstand bestellen.
Da jemanden zu "verknacken" wird mir schwer fallen, aber es muss halt sein.

Im Grunde werden die dann die Wahl an sich ja durchführen.

Ich habe auch gesehen, dass ich hier auf der Seite alle Formulare erhalten kann.

Das macht die Sache dann doch deutlich leichter.

ich bin jetzt schon wieder ein ganzes Stück sicherer und bin aber froh, wenn ich mich mit Fragen trotzdem weiterhin an euch wenden darf.

VlG, Tanja

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

garda, Berlin, Thursday, 11.06.2015, 12:27 (vor 3256 Tagen) @ Tanilein

Einen Wahlvorstand benötigst du nur, wenn du das förmliche Wahlverfahren durchführen musst.

Förmlich gilt immer dann, wenn du mehr als 50 Wahlberechtigte hast und/oder die Dienststellen nicht unmittelbar beieinander sind so das man sich nicht einfach versammeln kann.

Das einfache Wahlverfahren findet sonst statt - Achtung, es gibt hier nicht etwa ein Wahlrecht! - und erfordert nur eine rechtzeitige Ausschreibung und eine meist recht kurze Wahlversammlung.

Findet sich übrigens niemand der will, bleibst du tatsächlich allein, was nicht ratsam ist.

Ach so und noch was: hast du schon über das Thema Schulung für dich nachgedacht? Spezielle Wahlschulungen gibt es aber leider meist nur zu den offiziellen Wahlterminen alle 4 Jahre.

Alles Gute und viel Mut.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Thursday, 11.06.2015, 12:35 (vor 3256 Tagen) @ garda

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort :-)

Leider greift das vereinfachte Wahlverfahren nicht, weil wir insgesamt drei Dienststellen sind, die mehr als 50 km entfernt von einander sind.
Daher kommt dummer weise nur das förmliche Wahlverfahren in Frage.

Im Moment stelle ich mir die Frage, wie ich es anstelle, einen Wahlvorstand zu bestellen.
Also nicht, wie ich es anstelle, sondern wie man davon jemanden überzeugen kann, der damit ja schließlich ziemlich viel Arbeit haben wird.

Da wird sich keiner drum reißen, zumal wir nur 12 Schwerbehinderte von ca. 120 Mitarbeitern sind.

Sollte ich da am besten jemanden von den Schwerbehinderten ausgucken ?

Meine Wahl wurde auch von einem Schwerbehinderten durchgeführt, den kann ich aber dann unmöglich schon wieder damit belästigen.

Echt schwer, die Kollegen werden mich hassen ;-)

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Heinrich, Sunday, 14.06.2015, 20:31 (vor 3252 Tagen) @ Tanilein

Hallo,

wie weit auseinander denn und wie sind die Verkehrsverbindungen? Denn das Gesetz hat hier keine klare feste Km Entfernung vorgegeben.

Es gibt zwar eine BAG Entscheidung in der der Wert 60 km zu weit war, aber es nicht nur dieses war dort entscheidend, sondern auch das Thema Fahrzeit.


07.04.2004 – 7 ABR 42/03

[4] Nach diesem Zuordnungstarifvertrag wurde ua. eine Region H/K gebildet, der Verkaufsstellen angehören, die bis zu 60 Kilometer von einander entfernt liegen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt die Wegezeit von einzelnen Verkaufsstellen zum Betriebsratsbüro in H mehr als 1, 5 Stunden zuzüglich Fußweg.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 11.06.2015, 15:57 (vor 3256 Tagen) @ Tanilein

Danke, sehr freundlich, deine Antwort.

Da brauchst Du Dich nicht wundern


Und ja, ich bin sicher noch neu und unsicher, möchte auch alles richtig machen, aber für das Amt bin ich schon deshalb richtig, weil ich willens und in der Lage bin, mich gegen "Obrigkeiten" für die Schwerbehinderten durchzusetzen.

Da kann man aber seine Zweifel ob Deiner Wortwahl ("heiß und kalt", "Angst") bekommen. Und offensichtlich bist Du noch nicht mal in der Lage, einfach mal das SGB IX aufzuschlagen (bzw. einen Kommentar) und dort nach Antworten zu suchen. Dann hätte sich schon mal Deine Frage nach der Pflicht zur Nachwahl erübrigt.


Du fragst, wie ich gewählt worden bin ?

Ich habe hierfür, wie dir vielleicht einleuchten wird, weder einen Wahlvorstand bestellen müssen, noch die Wahl selbst initiieren, organisieren und durchführen.

Ich bin lediglich zum Wahlvorstand gelatscht und habe gesagt "ich würde kandidieren".

Ist doch ein Unterschied, oder ?

Dann hättest Du aber schon mal Ansprechpartner gehabt, die Du hättest fragen können, statt in Panik zu machen.


Mir fehlt Wissen und Erfahrung in der PRAKTISCHEN Durchführung einer Wahl.

Die haben ja offensichtlich andere Menschen in Deinem Betrieb

Die gesetzlichen Voraussetzungen kann ich mir anlesen, das ist nicht das Ding.

Warum tust Du es dann nicht ?


Die Frage ist: wie gehe ich vor ?

Hätten Dir die früheren Wahlvorstände beantworten können.


Hast du dich noch nie in einer Angelegenheit erstmal unsicher angestellt, bist aber dann an deiner Aufgabe gewachsen ?
Oder konntest du alles in deinem Leben immer gleich perfekt ?

Nö, aber ich habe halt mal zuerst versucht, das Problem selbst zu lösen.
Im Übrigen habe ich als langjähriger Teamer für SBVen immer wieder Gewählte erlebt, die schon in den Grundlagen hoffnungslos überfordert waren


Ich denke, für genau solche Hilfestellungen ist das Forum da ?

So ein Forum ersetzt aber nicht die eigene Problemlösungskompetenz

Wenn jeder alles weiß, muss man ein solches Forum nicht unterhalten.

Doch, zur Überprüfung der eigenen Standpunkte und selbst erarbeiteten Lösungen. Aber Schulung und eigene Problemlösungskompetenz ersetzt es in der Tat nicht. Oder willst Du jedesmal bei personellen Einzelgesprächen das Gespräch unterbrechen, weil Du erst mal in einem Forum nachfragen mußt ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Thursday, 11.06.2015, 16:15 (vor 3256 Tagen) @ albarracin

Wo genau ist dein Problem, Wolfgang ?

Mir geht dein oberleherhafter, aggressiver Tonfall auf die Nerven.
Wenn dich ein Thema nervt oder du der Meinung bist, es ist überflüssig, warum ignorierst du es nicht einfach statt dich wiederholt zu verewigen ?

Noch einmal: ich bin seit Februar im Amt ( also noch frisch ) bei lediglich 12 Schwb.

Meine Haupttätikeit ist NICHT die SchwbV (die ich auch nicht, wie du, schon zig Jahre mache ), sondern eine völlig andere.
Ich mache das alles NEBEN meinem Hauptjob, da man mir nicht den Krümel einer Freistellung gewährt.

Ich hatte in meinem letztem post bereits klargestellt, dass ich ein wenig "überschnell" hier gepostet habe, weil ich im ersten Moment geschockt war, dass ich eine Wahl organisieren musste und so gar keine Ahnung davon hatte.
Mittlerweile bin ich da schon geordneter, auch und vor allem dank der anderen, für mich hilfreichen und konstruktiven Beiträge hier.

Du bist, da bin ich völlig überzeugt, bestimmt schon am ersten Tag, nachdem du den Füherschein hattest, ein toller Fahrer gewesen und bist nie anderen auf den Keks gegangen mit deinen Anfängerfehlern.

Ich habe auch keine Lust, hier künftig Angst haben zu müssen, eine Frage zu stellen, nur weil sie mich in meiner Anfängernaivität bloßstellen könnte und im Zweifelsfall dann Leute um die Ecke kommen, die sich nur in einem Mühe machen, nämlich den Fragenden auf unangemessene Art von der Seite anzublaffen und zu tadeln.

Und keine Angst und noch einmal zu deinem Verständnis: ich bin durchaus in der Lage, das SGB aufzuschlagen, denn das ist mein täglich Brot.

Aber: eine Wahl PRAKTISCH zu organisieren ist eine andere Baustelle.
Und ich habe deshalb HIER gefragt, weil ich davon ausging und immer noch gehe, dass dieses Forum genau dafür gedacht ist.

So, habe ich mich nun genug vor dir für mein Post gerechtfertigt ?

Dann ist es ja gut !

Ansonsten kann ich gerne noch den Boden küssen, auf dem du läufst.

Ich hoffe nur, wenn du dich in deinem Leben mal in einer neuen Aufgabe wiederfindest ( was ja unwahrscheinlich ist, denn du machst ja BR und Schwbv-Tätigkeit seit über 20 Jahren und verfügst deshalb naturgemäß über viel Erfahrung) und dich ganz am Anfang ein bißchen naiv anstellst, dass du dann an Leute gerätst, die dir erstmal erzählen, wie schwach und überflüssig du bist, anstatt ihre Energie darin zu inverstieren, dir zu helfen oder dich zumindest einfach ingnorieren.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 14.06.2015, 12:42 (vor 3253 Tagen) @ Tanilein

Wo genau ist dein Problem, Wolfgang ?

der von Dir erweckte Anschein von Unwissenheit, mangelnder Eigeninitiative und evtl. auch fehlender Konfliktbereitschaft.


Mir geht dein oberleherhafter, aggressiver Tonfall auf die Nerven.

Ein beliebtes Ablenkungsmanöver - auch von manchen in diesem Forum - wenn einem die Antwort nicht in den Kram passt, wen einem eigene Unzulänglichkeiten nicht in den Kram passen.
Das hier jedenfalls ist in erster Linie ein Rechtsforum zu juristischen fragen und keine Kuschelgruppe nach dem Motto "Ach du armes Hascherl".

Wenn dich ein Thema nervt oder du der Meinung bist, es ist überflüssig, warum ignorierst du es nicht einfach statt dich wiederholt zu verewigen ?

Weil es darum geht, daß Du die Anforderungen eines sehr anspruchsvollen Amtes nicht unterschätzt und Dein leider vom Gesetzgeber aufgezwungenes Einzelkämpferdasein im Rahmen deiner Möglichkeiten so schnell wie möglich sinnvoll auskleiden kannst.

Noch einmal: ich bin seit Februar im Amt ( also noch frisch ) bei lediglich 12 Schwb.

Meine Haupttätikeit ist NICHT die SchwbV (die ich auch nicht, wie du, schon zig Jahre mache ), sondern eine völlig andere.
Ich mache das alles NEBEN meinem Hauptjob, da man mir nicht den Krümel einer Freistellung gewährt.

Das ist ein Problem, daß man in 4 Monaten schon hätte angehen und lösen können.


Ich hatte in meinem letztem post bereits klargestellt, dass ich ein wenig "überschnell" hier gepostet habe, weil ich im ersten Moment geschockt war, dass ich eine Wahl organisieren musste und so gar keine Ahnung davon hatte.

Hoffentlich hast Du für die Zukunft gelernt, daß es in derartigen Foren zuerst einmal um Sachfragen geht.

Mittlerweile bin ich da schon geordneter, auch und vor allem dank der anderen, für mich hilfreichen und konstruktiven Beiträge hier.

Hoffentlich


Ich habe auch keine Lust, hier künftig Angst haben zu müssen, eine Frage zu stellen, nur weil sie mich in meiner Anfängernaivität bloßstellen könnte und im Zweifelsfall dann Leute um die Ecke kommen, die sich nur in einem Mühe machen, nämlich den Fragenden auf unangemessene Art von der Seite anzublaffen und zu tadeln.

Noch mal: Bei reinen Sachfragen mit einer vernünftigen, sachlichen Fallschilderung wird Dich hier niemand "anblaffen", wenn du selbst erst einmal das Nötige so weit wie möglich selber klärst und Dir aneignest.


Und keine Angst und noch einmal zu deinem Verständnis: ich bin durchaus in der Lage, das SGB aufzuschlagen, denn das ist mein täglich Brot.

An dieser Aussage waren nach deinen ersten Postings erhebliche Zweifel gerechtfertigt, den sonst hättest du die Frage nach der Notwendigkeit mindestens eines "Stellis" gar nicht erst stellen müssen, wenn Du wirklich § 94 SGB IX gelesen hättest.


Aber: eine Wahl PRAKTISCH zu organisieren ist eine andere Baustelle.

Aber auch nicht so schwer, wenn man mal in die WO schaut - vor allem, wenn der Umgang mit Rechtsvorschriften angeblich "tägliches Brot" ist.
Denn dann hättest du auch normalerweise selber herausfinden können, daß
- Du mindest 3 WV-Mitglieder brauchst
- diese WV-Mitglieder nicht zwingend selber schwerbehindert/gleichgestellt sein müssen
- diese WV-Mitglieder für die Tätigkeit als WV von der Arbeit freigestellt werden müssen.
- diese WV-Mitglieder einen eigenständigen Schulungsanspruch haben
- und Deine formale Aufgabe lediglich wäre, die Bestellung des WV schriftlich im Betrieb bekannt zu machen.

Deswegen habe ich dich ja auch gefragt, wie du gewählt worden bist, denn es hätte von der letzten SBV-Wahl und auch von PR-Wahlen fachkundige Menschen im Betrieb gegeben, die du mal hättest fragen können, statt die "Drama-Queen" zu geben - unabhängig davon, ob diese Menschen selbst wieder als WV hätten arbeiten wollen.

Und ich habe deshalb HIER gefragt, weil ich davon ausging und immer noch gehe, dass dieses Forum genau dafür gedacht ist.

Das ist durchaus richtig, es ersetzt aber nicht eigenes Denken, Handeln und Eigeninitiative, wenn man das Amt wirklich sinnvoll ausfüllen will.


So, habe ich mich nun genug vor dir für mein Post gerechtfertigt ?

Dann ist es ja gut !

Ansonsten kann ich gerne noch den Boden küssen, auf dem du läufst.

... und Du kritisierst Unsachlichkeit ???


Ich hoffe nur, wenn du dich in deinem Leben mal in einer neuen Aufgabe wiederfindest ( was ja unwahrscheinlich ist, denn du machst ja BR und Schwbv-Tätigkeit seit über 20 Jahren und verfügst deshalb naturgemäß über viel Erfahrung) und dich ganz am Anfang ein bißchen naiv anstellst, dass du dann an Leute gerätst, die dir erstmal erzählen, wie schwach und überflüssig du bist, anstatt ihre Energie darin zu inverstieren, dir zu helfen oder dich zumindest einfach ingnorieren.

Sei getröstet - auch in meinem Leben gab es schon verschiedentlich neue Anfänge und neue Aufgaben, in die ich mich erst einarbeiten mußte

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Heinrich, Sunday, 14.06.2015, 18:23 (vor 3253 Tagen) @ albarracin

Hallo,


wieso bitte Wahlvorstand? Hier bei 12 Wahlberechtigten dürfte doch wohl das vereinfachte Wahlverfahren, also Wahl in der Wahlversammlung zur Anwendung kommen. Das was wann und wie siehe Wahlordnung bzw Wahlbroschüre. Alles das findet man unter dem Link, link WAHLEN.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 14.06.2015, 19:49 (vor 3252 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

das wegen weit auseinanderliegenden Betriebsteilen wegen § 18 SchwbVWO wohl formelles Verfahren anzuwenden ist, war Teil eines vorhergehenden Postings.

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

gunnar, Thursday, 11.06.2015, 16:41 (vor 3256 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Im Übrigen habe ich als langjähriger Teamer für SBVen immer wieder Gewählte erlebt, die schon in den Grundlagen hoffnungslos überfordert waren

Für einen Teamer bzw. Referenten erwarte ich aber etwas mehr "Feingefühl".
Mag sein, dass neue SBV´n bei §§ überfordert sind, aber dein Stil ist demotivierend und das schaut mir ebenfalls nach Überforderung bezüglich Einfühlungsvermögen aus.

PS: Ich bin zwar hier nur "lesend und lernend" unterwegs, aber dieser besserwisserische Ton, hat mich zum Schreiben herausgefordert.

PPS: Dieses Zitat hat bestimmt auch für Sehende und Hörende eine Bedeutung:

Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde sehen! (Mark Twain)

--
MfG
Gunnar

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

stefanmann, Essen, Friday, 12.06.2015, 06:59 (vor 3255 Tagen) @ gunnar

Einen guten Morgen wünsche ich!
@Tanilein, @gunnar,
hier möchte und muss ich den Wolfgang in Schutz nehmen. In meinen Augen hat er nicht den oberlehrerhaften, aggressiven Ton, sondern er kann sich nun mal rhetorisch gut ausdrücken. Wer sich gut ausdrückt, gut redet und alles sicher mit Fakten untermauert befindet sich auf einer sicheren Position.
Bei dir, Tanilein, allerdings sträubten mir die Nackenhaare, als ich deinen ersten Beitrag und die späteren Fragen gelesen habe. Ich fragte mich, hat sie keine Schulungen gehabt; weiss sie denn nicht auf welcher Grundlage unsere Arbeit verankert ist?
In Schulungen werden solche Themen wie die Voraussetzungen zur Wahl und die Wahl selbst behandelt (oder zumindest bei den Grundlagenschulungen umrissen). Ich hab oft bei vielen Forumsteilnehmer den Eindruck, dass das SGB IX (u.a. Gesetze natürlich) zum nachschlagen nicht bei denen auf dem Tisch steht… oder dass sie mit einem Gesetzbuch nicht umgehen können („Wo finde ich den Paragrafen?“ ist eine der häufigsten Fragen in Foren)
Da ich selbst jahrelang im WWW in diversen Foren unterwegs bin, stelle ich fest, dass dieses Forum inkl. Website in Sachen SBV das Kompetenteste ist! Ich habe in meinen Fragestellungen fast immer die Antwort unter A-Z gefunden…
Als Teamer muss man übrigens nicht nur Feingefühl haben sondern auch fordern und fördern.
Gruß Stefanmann

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Friday, 12.06.2015, 08:19 (vor 3255 Tagen) @ stefanmann

Guten Morgen,

noch einmal ( zum Thema "Nackenhaare" usw. ) :

Ich bin noch SEHR frisch im Amt und NEIN, bei unserer Behörde bekommt man keine Unterstützung in diesem Amt (ich warte z.B. noch heute auf den hier auf dieser Seite empfohlenen Kommentar, den ich SOFORT bestellt habe und da ich erst im Februar in´s Amt kam, waren die Einsteigerseminare, um die ich mich natürlich gekümmert habe, bereits ausgebucht )
Da ich durch einen ausgeprägten Wirbelsäulenschaden und die mittelbaren Folgen einer Krebserkrankung nicht so weit fahren kann, muss ich warten, bis Seminare in für mich realtiv gut erreichbarer Nähe angeboten werden.

Ich hatte auch bereits geschrieben, dass ich im ersten Schrecken schlichtweg überreagiert und zu schnell hier gefragt hatte.
Dafür hatte ich mich sogar entschuldigt.

Und vor diesem Hintergrung sehe ich keinen Raum für Wolfgang, mich hier weiter zu tadeln, als wäre ich ein dummes Schulkind.
Und im ersten Post an mich gleich in den Raum zu werfen, ich sei wohl nicht die richtige für die Aufgabe, finde ich anmaßend und deplatziert.

Mir gleich so derart über den Mund zu fahren finde ich unangemessen, unabhängig davon, ob jemand Ahnung hat und rhetorisch geschickt ist oder nicht.

Würde ich am laufenden Band naive und planlose Fragen stellen, mag es angebracht sein, aber nicht, wenn es erstmals passiert.

Sowas muss im wahren Leben nicht sein und sowas muss auch in anonymen Foren nicht sein.

Wie Gunnar schon schrieb, macht hier einfach der Ton die Musik.

Ich werde hier jedenfalls Fragen nur noch nach genauester Überlegung stellen, denn offensichtlich ist das posten hier nur (jedenfalls von Wolfgang ) gewünscht, wenn man bereits ein Fachmann ist oder die Lösung für die eigene Frage bereits parat hat.

Ich war sehr froh über die Antworten der anderen, die mir weiter geholfen haben,aber ich bin nach wie vor erschüttert, wie deutlich und prompt man gleich eines auf die Mütze bekommt, wenn man im ersten Affekt eine Frage hier formuliert, die den älteren Usern zwangsläufig als naiv vorkommen muss.
Ich bin nur froh, dass es lediglich ein user war, denn sonst hätte ich die Welt nicht mehr verstanden.
Andere user, die meine Fragstellung ebenfalls überflüssig fanden, waren zumindest in der Lage, mich einfach zu überlesen, ohne mir eine Gardinenpredigt über meine Dummheit zu halten.
Denn nur darum ging es in Wolfgangs Antworten an mich.

So etwas verstehe ich nicht, tut mir leid.

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

garda, Berlin, Friday, 12.06.2015, 09:11 (vor 3255 Tagen) @ Tanilein

Frage bitte einfach weiter und ignoriere einfach die hier schon mal postenden Oberlehrer. Ich fand den Ton ebenfalls völlig unangemessen und wäre bei solch einem "Teamer" sicherlich direkt aus der Schulung gegangen. Ich habe allerdings ausschließlich andere Teamer erlebt, denen keine Frage zu einfach war.

Das Problem ist eher, dass man hier nicht so umfangreich nachfragen kann wie bei einer persönlichen Begegnung und deshalb nicht rausbekommt, welche Qualifikationen das gegenüber bereits mitbringt. Wer das anderwärtig noch nie gelernt hat, kann eben mit deutschen Gesetzen meist nicht viel anfangen.

Du kannst ja auch die Leute persönlich anmailen - sofern sie das nicht ausgeschaltet haben - und direkt fragen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Friday, 12.06.2015, 09:17 (vor 3255 Tagen) @ garda

Vielen lieben Dank, Garda !

Ich war schon richtig geknickt über diesen "Keulenschlag".

Du hast mich wieder etwas aufgebaut :-)

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 14.06.2015, 12:47 (vor 3253 Tagen) @ gunnar

Hallo,

Hallo,

Im Übrigen habe ich als langjähriger Teamer für SBVen immer wieder Gewählte erlebt, die schon in den Grundlagen hoffnungslos überfordert waren

Für einen Teamer bzw. Referenten erwarte ich aber etwas mehr "Feingefühl".
Mag sein, dass neue SBV´n bei §§ überfordert sind, aber dein Stil ist demotivierend und das schaut mir ebenfalls nach Überforderung bezüglich Einfühlungsvermögen aus.

sei getröstet, als Teamer lege ich Wert darauf, neben den fachlichen Grundkenntnissen Eigenständigkeit, Problemlösungskompetenz und Durchsetzungsfähigkeit zu fördern. Wenn ich nicht sehr gute Rückmeldungen meiner Seminarteilnehmer hätte, würde mich die Gewerkschaft, für die ich tätig bin, nicht schon so lange einsetzen.
Aber ich sehe es durchaus auch als meine Aufgabe als Teamer an, jemanden ehrlich zu spiegeln, wenn ich ihn/sie für überfordert halte - egal aus welchem Grund.


PS: Ich bin zwar hier nur "lesend und lernend" unterwegs, aber dieser besserwisserische Ton, hat mich zum Schreiben herausgefordert.

Ach ja ? schon mal darüber nachgedacht, daß es in einem Forum "Besserwisser" geben muß, wenn es einen Erkenntnisgewinn geben soll ?


PPS: Dieses Zitat hat bestimmt auch für Sehende und Hörende eine Bedeutung:

Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde sehen! (Mark Twain)

Um so bequemer, wenn man damit inkompetenz und Ignoranz zukleistert - etwas, gegen das Mark Twain sein leben lang angekämpft hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Monday, 15.06.2015, 08:43 (vor 3252 Tagen) @ Ironie

Danke, Ironie, du nimmst mir die Worte aus dem Mund.

Als mich Albarracin letztlich dann auch noch als "Drama Queen" hier öffentlich beschimpfte, war für mich der Deckel zu, was ihn angeht.

Ich habe keine Lust, wieder und wieder zu betonen, dass ich im ersten Schrecken und zu früh gepostet hatte und daraus gelernt habe.

Auch das würde mir Albarracin wieder Satz für Satz zerpflücken, um mir vor Augen zu führen, dass ich dumm, naiv und ungeeignet für das Amt bin.

Ich bin bloß, wie gesagt, froh, dass er der einzige user war, der mich so angegangen ist, denn dann hätte ich wahrscheinlich künftig gar keinen Mut mehr, hier irgendwas zu posten.

Albarracin hat eine große fachliche Kompetenz, keine Frage.
Aber das in DER Form zu artikulieren, dass man andere user, die sich noch ungeschickt anstellen, zur Schnecke macht, ist schwach.

So, und nun sage ich nichts mehr zu dem Thema, aber die Bezeichnung "Drama Queen" geht eindeutig zu weit, deshalb musste ich hier noch einmal antworten.

Unsere "Betriebsstätten" liegen übrigens ca. 130 km voneinander entfernt; deswegen scheidet das vereinfachte Wahlverfahren aus und ich muss das förmliche WV durchführen (lassen) .
Den Wahlvorstand werde ich demnächst bestellen ( ich hoffe, ich beachte alle Formalia, denn das sind ja nicht wenige ).

Euch einen schönen Tag.

Tanilein

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

MagdalenaMayer, Tuesday, 23.06.2015, 22:26 (vor 3243 Tagen) @ Tanilein

Hallo Tanilein, hab fast den Eindruck, dass der Probleme mit Frauen hat und beratungsresistent ist. Lass Dir von albarracin bloß nicht Dein Amt verleiden. Jedenfalls hat er kein Recht zu bestimmen, was hier gefragt werden darf und was nicht. Ich hoffe, dass ihm die Redaktion die "Gelbe Karte" gezeigt bzw. abgemahnt hat, nachdem er schon früher negativ aufgefallen ist. Bin entsetzt wie viele andere!

ES GIBT KEINE DUMMEN FRAGEN. ABER DUMME, DIE NICHT FRAGEN

Gruß
Magdalena

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Wednesday, 24.06.2015, 17:24 (vor 3243 Tagen) @ MagdalenaMayer

Danke, Magdalena !

Deine Unterstützung baut mich auf.
Die Anwürfe von jenem user hatten mich zusätzlich verunsichert und ich war richtig bestürzt.

Inzwischen habe ich das aber wieder abgeschüttelt, auch wenn ich noch immer nicht weiß, wieso so eine Sch... unbedingt sein muss ;-)

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

ingo, Bremen, Thursday, 25.06.2015, 10:33 (vor 3242 Tagen) @ Tanilein

Guten Morgen Tanilein,

schreib uns doch einmal wie es bei dir geht, und wie die Wahl gelaufen ist.

lieben Gruß aus Bremen!
:-P

Ingo

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Thursday, 25.06.2015, 10:44 (vor 3242 Tagen) @ ingo

Guten Morgen, Ingo.

Aber gerne doch :-)

Also : ich habe nun - mit Unterstützung meines Direktors - den Wahlvorstand bestellt.
Dieser wird die Wahl, in Absprache mit mir, nach den Ferien durchführen.
Dies widerspricht zwar dem Verordnungstext, dass die Nachwahl "unverzüglich" stattzufinden hat, aber das macht den Bock gerade auch nicht fett.

Was da in den letzten Jahren so schief gelaufen ist, darf man eh keinem erzählen.

Wir haben z.B. die SchwbV Wahl erst dieses Jahr im Januar, statt letztes Jahr im Oktober durchgeführt.

Nun gut, die Sache läuft zumindest und das ist das wichtigste.

Andere Probleme, nämlich die häufige und wiederholte gesetzeswidrige Nichtbeteiligung meiner Person muss ich zur Zeit ebenfalls lösen.

Ich glaube, langsam ist es an der Zeit, den AG darauf hinzuweisen, dass er hier eine Ordnungswidrigkeit begeht und ich das Gesetz nicht verabschiedet habe, an das wir uns nunmal alle zu halten haben.

Zja, immer Ärger, irgendwie ;-)

Danke, dass du nachgefrgt hast .

Liebe Grüße !

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

ingo, Bremen, Thursday, 25.06.2015, 10:58 (vor 3242 Tagen) @ Tanilein

Hallo Tanilein,

aller Anfang ist schwer, dabei hast du den ersten Schritt doch gemacht. Gratuliere.

Finde deinen Weg in der Aufgabe der dir und deinen SBVlern gut tut.

Ich mache diese Aufgabe seit 14 Jahren und finde immer einen Weg für den Einzelfall.

Bleib auf deiner Spur, ich denke du machst das schon richtig, der Wahltermin ist

veröffentlich und somit kann nur ein Einspruch über ein Gericht bestimmen was

unverzüglich bedeutet.

Danke für deine schnelle Antwort.;-)

Ingo

Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ?

Tanilein, Mainz, Thursday, 25.06.2015, 13:17 (vor 3242 Tagen) @ ingo

Da hast du recht, Ingo.

Ich habe endlich auch meine Kommentierung erhalten und, seit ich sie habe, habe ich das Gefühl, ich konnte mein Wissen schon verfünffachen.

Wissen ist Macht :-)

Aber viel zu viel weiß ich noch nicht, aber das kommt schon :-)

RSS-Feed dieser Diskussion