Jobwechsel - Argumente für Aufhebungsvertrag (Kündigung)

Pernille, Thursday, 11.06.2015, 13:42 (vor 3250 Tagen)

Ein Schwerbehinderter hat eine neue Stelle gefunden. Er möchte sein Job wechseln. In der neue Firma fragt man ihm nach seinem Kündigungsfrist. Dies beträgt 6 Monate. Die neue Firma würde es begrüßen, wenn er früher anfangen könnte. Der Schwerbehinderte hat deshalb vor, sein jetzige Arbeitgeber zu fragen, ob er ein Aufhebungsvertrag mit ihm machen kann. Sollte der Arbeitgeber nein sagen (er hat es noch nicht probiert), könnte der Schwerbehinderte argumentieren, dass ein Aufhebungsvertrag seine weitere berufliche Schritte, und somit berufsfördernd wäre, unterstützen würde? Gilt das als Argument?

Der Schwerbehinderte sieht es so, dass wenn er schon Flexibilität seinem neuen Arbeitgeber gegenüber zeigen, kann er schon "punkten". Vor seiner Behinderung hat er dies mal bei einem anderen Arbeitgeber gemacht und es hat gut geklappt.

Jobwechsel - Argumente für Aufhebungsvertrag

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 11.06.2015, 15:46 (vor 3250 Tagen) @ Pernille

Hallo,

ein Auflösungsvertrag ist beiderseits eine rein freiwillige Angelegenheit. "Harte" Argumente gibt es dafür nicht, solange der jetzige AG den AN nicht sowieso loswerden will.
Welches "weiche" Argument das Begehren befördern könnte, hängt von den jeweils verantwortlichen Personen im Einzelfall ab.

Ob sich ein AN bei einem neuen AG "weiterentwickeln" könnte, kann dem jetzigen AG eigentlich ziemlich egal sein.

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&Tschüß

Wolfgang

Jobwechsel - Argumente für Aufhebungsvertrag

Heinrich, Thursday, 11.06.2015, 16:08 (vor 3250 Tagen) @ Pernille

Hallo,

man sollte auch beachten, beim neuen AG bekäme er eine Probezeit. In dieser bestünde kein Kündigungsschutz. Wenn hier dann eine Kündigung erfolgen würde, wäre zu überlegen, wie die Agentur für Arbeit dann die Arbeitslosigkeit betreffend der Frage liegt hier ggf selbstverschulden vor? Denn er hatte ja einen ungefährdeten Job.

Jobwechsel - Argumente für Aufhebungsvertrag

garda, Berlin, Friday, 12.06.2015, 09:02 (vor 3249 Tagen) @ Heinrich

Das ist kein Selbstverschulden in diesem Sinne. Es würde ja nicht gekündigt werden ohne das ein neuer Arbeitsvertrag vorliegt.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Jobwechsel - Argumente für Aufhebungsvertrag

WoBi, Thursday, 11.06.2015, 21:56 (vor 3250 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

mir kommen die 6 Monate Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer komisch lang vor. Wenn der Arbeitgeber einem langjährig Beschäftigten kündigen will, gelten in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit bis zu 7 Monate Kündigungsfrist. Wurde bei der Auskunft etwas verwechselt, den es will doch der Arbeitnehmer kündigen. Im Zweifel im Arbeitsvertrag nachlesen.

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Gruß
Wolfgang

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