Verlängerung der Laufzeit des SBH Ausweises (Antragstellung / Widerspruch)

PeterH @, Wednesday, 04.01.2006, 17:47 (vor 6694 Tagen)

Hallo,

einem Mitarbeiter sollte der GdB 50 aberkannt werden und man wollte ihn auf GdB 30 herabstufen! Durch Einsprüche seitens des VdK die jedoch alle abgelehnt wurden, wird es nun wohl zu einem Termin beim Sozialgericht kommen.
Jedoch der SBH Ausweis, läuft im Ferb. 06 ab.
Wenn es jetzt zu einem Rechtstreit beim Sozialgericht kommt, verlängert sich dadurch die Laufzeit des Schwerbehindertenausweis und somit auch der GdB 50>

Verlängerung der Laufzeit des SBH Ausweises

hackenberger, Thursday, 05.01.2006, 08:55 (vor 6694 Tagen) @ PeterH

So lange das Verfahren noch nicht mit einem rechtskräftigen Urteil mit niedrigerem GdB abgeschlossen ist, gilt weiterhin der alte Bescheid und somit der alte GdB. Der Ausweis muss also verlängert werden.

Einen GdB in Rahmen eines Klageverfahrens auf einem GdB von mind. 50 zu halten, wird u.U. interessant, wenn eine Heilungsbewährung, kurz vor Ablauf des 63 Lebensjahres ausläuft. Denn als Schwerbehinderter (GdB von mind. 50), kann man ja mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen.

Du wirst aber ja durch den VdK vertreten, der hilft Dir auch hier.

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