Gleichstellung - Falle-Fragen (Antragstellung / Widerspruch)

Pernille, Wednesday, 01.07.2015, 19:22 (vor 3228 Tagen)

Ich bin neu als SBV. Davor gab es keine im Unternehmen. Ich habe deshalb kein vorhandenes Wissen, auf das ich zurückgreifen kann. Ich habe das Seminar von von dieser Webseite „Neu gewählt..“ besucht. Dort lernte ich wie der Antrag auf Gleichstellung ausgefüllt wird. Dennoch habe ich in dieser Verbindung einige Fragen auf die ich nicht unmittelbar die Antwort im Forums finden konnte.

Antrag auf Gleichstellung

Frage1
2. d. Eine innerbetriebliche Umsetzung ist wegen der Auswirkungen meiner Behinderungen
Vorgesehen oder Bereits erfolg oder nicht möglich.
Der AN hat einige Anpassungen auf Grund seiner Behinderung selber unternommen, z.B. versucht Arbeitsdruck zu reduzieren. Soll er deshalb „bereits erfolg“ ankreuzen. Wenn man „nicht möglich“ ankreutz, was bedeutet das genau?

Frage 2
3. Können Sie Ihre derzeitige Tätigkeit weiterhin ausüben?
Ist es ok „ja, mit behinderungsbedingten Einschränkunen“ anzukreuzen

Frage3
4. Begründung des Antrages
Ich verstehe dass a) (Mein Arbeit… ist gefährdet..“ ist sehr wichtig.
4.d. Mein Arbeitsverhältnis ist
Auch oder ausschließlich oder aus anderen nicht behinderungsbedingte Gründen gefährdet
Sollen wir hier gar nicht ankreuzen?

Frage 4
Zur Entscheidung über Ihren Antrag auf Gleichstellung.
Ich bin einverstanden dass Arbeitgeber, der BR und die SBV befragt wird.
Soll man ja hier kreuzen? Wenn ja, habe ich es richtig verstanden, dass nur SBV und BR befragt wird und nicht der Arbeitgeber?

-danke im Voraus. Pernille

Gleichstellung - Falle-Fragen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 01.07.2015, 20:51 (vor 3228 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,
ich finde es super, dass du das Forum für offene Fragen (trotz Seminar) benutzt!

Generell gilt, dass das Formular zu wenig Möglichkeiten bietet und zusätzlich ein "Beiblatt" mit Antworten geschrieben wird.

Frage1
3. d. Eine innerbetriebliche Umsetzung ist wegen der Auswirkungen meiner Behinderungen
Vorgesehen oder Bereits erfolg oder nicht möglich.
Der AN hat einige Anpassungen auf Grund seiner Behinderung selber unternommen, z.B. versucht Arbeitsdruck zu reduzieren. Soll er deshalb „bereits erfolg“ ankreuzen. Wenn man „nicht möglich“ ankreutz, was bedeutet das genau?

Nicht möglich, bedeutet, dass kein AP mit dieser Quali bzw. Handicap vorhanden ist.
Als "neue SBV" kannst du auch schreiben, dass du dies (noch) nicht beurteilen kannst.
Kreuze gar nichts an, sondern beschreibe die Situation wie sie ist.


Frage 2
3. Können Sie Ihre derzeitige Tätigkeit weiterhin ausüben?
Ist es ok „ja, mit behinderungsbedingten Einschränkunen“ anzukreuzen

Ja. Aber auch hier bitte genauer beschreiben (was und warum)

Frage3
4. Begründung des Antrages
Ich verstehe dass a) (Mein Arbeit… ist gefährdet..“ ist sehr wichtig.

Dies ist der KERN des Antrages!!!
Bitte hier schreiben, begründen, schreiben, etc.
Ansatzpunkte findest du im Script unter GL

4.d. Mein Arbeitsverhältnis ist
Auch oder ausschließlich oder aus anderen nicht behinderungsbedingte Gründen gefährdet
Sollen wir hier gar nicht ankreuzen?

Kommt auf die Argumente bei 4a an.
"auch" wäre ok.
Aber auch hier kann man gut beschreiben.

Frage 4
Zur Entscheidung über Ihren Antrag auf Gleichstellung.
Ich bin einverstanden dass Arbeitgeber, der BR und die SBV befragt wird.
Soll man ja hier kreuzen? Wenn ja, habe ich es richtig verstanden, dass nur SBV und BR befragt wird und nicht der Arbeitgeber?

I.d.R. wird auch der AG befragt (selbiges Formblatt).

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Gleichstellung - Falle-Fragen

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.07.2015, 21:51 (vor 3228 Tagen) @ Pernille

Hallo,

Ich bin neu als SBV. Davor gab es keine im Unternehmen. Ich habe deshalb kein vorhandenes Wissen, auf das ich zurückgreifen kann. Ich habe das Seminar von von dieser Webseite „Neu gewählt..“ besucht. Dort lernte ich wie der Antrag auf Gleichstellung ausgefüllt wird. Dennoch habe ich in dieser Verbindung einige Fragen auf die ich nicht unmittelbar die Antwort im Forums finden konnte.

4.d. Mein Arbeitsverhältnis ist
Auch oder ausschließlich oder aus anderen nicht behinderungsbedingte Gründen gefährdet

Das ist eine Fangfrage. Sofern hier nichtbehinderungsbedingte Gründe zu ausführlich dargestellt werden, kann die AA ablehnen, falls sie zu der Meinung kommt, daß die nicht behinderungsbedingten Gründe überwiegen.

Sollen wir hier gar nicht ankreuzen?

Das hat mir die für unsere Region zuständige AA-Teamleiterin empfohlen.


Frage 4
Zur Entscheidung über Ihren Antrag auf Gleichstellung.
Ich bin einverstanden dass Arbeitgeber, der BR und die SBV befragt wird.
Soll man ja hier kreuzen? Wenn ja, habe ich es richtig verstanden, dass nur SBV und BR befragt wird und nicht der Arbeitgeber?

Wenn der Befragung des AG nicht zugestimmt wird, ohne daß dafür seeeehr gute Gründe dargelegt werden, ist das ein ziemlich sicherer Weg in die Ablehnung. Falls der AG überreagieren könnte, kann man evtl. mit der AA sprechen, daß die Anhörung von der AA erst drei Wochen nach Antragszugang abgeschickt wird, um den vorläufigen Rechtsschutz des § 90 Abs. 2a SGB IX in Anspruch nehmen zu können. Es gibt auch AAen, die die Anhörung grundsätzlich erst nach drei Wochen verschicken.

Wegen der 3-Wochen-Frist sollten derartige Anträge (Schwerbehinderung, Gleichstellung) immer als Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um den Zugang zweifelsfrei nachweisen zu können.


-danke im Voraus. Pernille

--
&Tschüß

Wolfgang

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