Nutzung der BR-Büro + Sachmittel (Umgang mit BR / PR)

OKOMON, Berlin, Saturday, 04.07.2015, 17:28 (vor 3238 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe zwar einige Threads gecheckt, aber leider nicht so passendes gefunden.

Ich bin seit Nov. 2013 SBV.
Bevor die Firma seine Standort in 2 gesplittet hat, fing es langsam damit an, die Zusammenarbeit mit BR etwas schwieriger wurde.
(Unsere Firma hat durch den Umzug 2 Standorte.)
Im neuen Standort ist (auch wenn das extrem mangelhafte Ausstattung ist), ein BR-Büro, das bis heute existiert.
Im alten Standort war ein BR-Büro, wo ich auch ein Platz hatte.
Leider wurde der Raum zum Ende des Jahres 2014 von BR ersatzlos gestrichen.
Ich war also heimatslos.
Als ich den Arbeitgaber wegen des Ersatzbüroraums angesprochen hatte, war die Antwort (logischerweise, weil in SGB IX § 96 Abs. 9 steht), dass ich die Sachmittel im BR-Büro im neuen Standort mitbenutzen solle.

Ich habe versucht, das zu tun, aber:

1. Der neue Standort ist 90 Minuten vom alten Standort entfernt.
2. Ich habe keinen Schlüssel für das Büro. (wenn keiner da ist, kann ich nicht rein)
3. Ich habe keinen eigenen Rechner, aber ich darf nur am einen einzigen Rechner arbeiten. Da der Rechner bei BR Mangelware ist, darf ich nicht ran, wenn BR-Kollege daran arbeiten.
4. Ich habe weder Telefon noch Handy. Telefonat wegen SBV-Tätigkeit könnte ich über den Rechner durchführen (wenn Rechner für mich frei ist...), aber vertrauliches Telefonat führen, ist unmöglich. (im alten BR-Büro hatte ich ein Telefon.)
5. Im BR-Büro werden pausenlos die sitzungen der Ausschüsse stattfinden, sodass ich keine Sprechstunde einrichten kann
6. Ich bekomme keine Informationen, wann ich ohne Bedenken zum BR-Büro rein und dort am Rechner arbeiten kann

Ich habe bereits 3 mal mit dem Anwalt versucht, ein Büro im alten Standort zu bekommen, aber unglücklicherweise, wenn ich den Schritt getan habe, musste ich immer wieder ins Krankenhaus.
Meine Vertretung hat sich dann gar nicht mehr drum gekümmert, obwohl ich ausdrücklich drum gebeten hatte.
Wenn ich wieder mein Amt angenommen hatte, war nichts passiert und ich musste wieder von vorne anfangen.

Als ich in dieser Woche bei BR-Kollegen angesprüchen habe, war die Antwort von allen:
"Du bist hier nur Gast, also Du hast kein Anspruch auf den Rechner, wenn wir den benutzen. Administrative Rechte auf dem Rrchner hat nur BR, weil Du hier nur als Gast den Rechner benutzen darfst"

Langsam bin ich mit dem Nerven am Ende.
Meine schwerbehinderten Kollegen brauchen Hilfe und ich kann nicht ausgiebig arbeiten.
Ich gehe sowieso zum Anwalt, aber vorher möchte ich noch mit BR-Kollegen reden, dafür benötige Informationen.

So, jetzt kommen meine Frage:
- Steht SBV nicht eigener Rechner, wo nur SBV arbeitet, zu? (wegen Datenschutz)
- Wenn ich das BR-Büro benutzen soll, sollte ich nicht einen Schlüssel dafür bekommen?
Oder muss ich immer von jemanden abhängig sein, wenn ich meine SBV-Tätigkeit nachgehe?
- da vertrauliches Gespräch im BR-Büro nicht möglich ist, kann SBV vom Arbeitgeber ein separates Büro samt Sachmittel für SBV verlangen?

Ich hätte gerne Gesetzes-/Kommentartext zu jeweiligen Themen und wo ich das finden kann.

Vielen Dank für die Bemühung im Voraus.

Nutzung der BR-Büro + Sachmittel

Heinrich, Sunday, 05.07.2015, 09:28 (vor 3237 Tagen) @ OKOMON

Hallo,


lese einmal hier:
www.schwbv.de/04_05_geschaeftsausstattung.html

Fakt, die SBV hat einen eigenen Anspruch auf die für das Mandat notwedige Sach-/Büroausstattung.

Aber der AG kann auf die Mitbenutzung der Mittel des BR verweisen, sofern dieses möglich ist. Dann muss er aber auch dafür Sorge tragen, dass dieses möglich ist. Der AG muss dann ggf hier sich mit dem BR auseinander setzen.

Klar ist der Datenschutz hier zu beachten, betrifft auch die Möglichkeit vertrauliche Gespräche führen zu können. Dieses bedeuet aber nicht, dass man am Rechner Adminrechte besitzen muss. Dieses ist wegen des Schutzes des Firmennetzes vor Schadsoftware wichtig. Der AG muss dann nur auf den Rechner ggf notwendige besondere Mandatssoftware einspielen. Der Rechner darf aber dann nicht so eingerichtet werden, dass Dritte bzw der Admin einfach auf den Rechner, die Daten zugreifen kann. Also kein Fernzugriff ohne besondere Anmeldung und Freigabe durch die SBV. Die SBV ist hier Datenherr.

Die SBV kann notfalls den Rechtsweg nutzen um ihre Rechte gegenüber dem AG, nicht dem BR, hier in Anspruch nehmen bzw umzusetzen.

Aber, die SBV bekommt ggf Probleme, wenn sie wie bei euch, einen Anwalt mehrfach einbindet dann aber dieses nicht zu Ende umsetzt und damit stets den Vorgang wiederholt. Hier entstehen dann vermeidbare Kosten für den AG, weil die SBV hier Vorgänge nicht abschließt.

Nutzung der BR-Büro + Sachmittel

OKOMON, Berlin, Sunday, 12.07.2015, 18:19 (vor 3230 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

vielen Dank für Deine Antwort und Entschuldige mich für meine späte Rückmeldung.
Die Antwort an albarracin geht auch an Dich.

Sorry, aber ich habe bei albarracin schon ein Roman geschrieben, daher hier nur diese Dankesagung.

Schönen Sonntag noch

Nutzung der BR-Büro + Sachmittel

Heinrich, Sunday, 12.07.2015, 19:58 (vor 3230 Tagen) @ OKOMON

Hallo,

die Fahrzeiten können Dir egal sein, denn es ist bezahlte Arbeitszeit. Wenn Du also lt. ArbV/ TV einen 8 Std. Tag hast und dann 6 Std.Fahrzeit bleiben an diesem Tag noch 2 Std. für die "normale" Arbeit oder ggf für Mandatsarbeit.

Das wäre dann ggf ein Pkt dafür, dass der AG umdenkt. Rede mit dem BR, wie ihr beide klarkommt, so dass der AG hier keine Ansatz findet.

Betreffend Mitnutzung kann doch der BR ggf aufzeigen, dass dieses zeitlich und von dem Arbeitsaufwand des BR nicht möglich ist. Dieses dem AG dann via Anwalt aufzeigen lassen und wenn der AG hier keine Besserung aufzeigt, es strafbare Mandatsbehinderung des BR ist. Dieses dann per Beschlussverfahren via RA vom BR angehen.

Nutzung der BR-Büro + Sachmittel

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 05.07.2015, 12:58 (vor 3237 Tagen) @ OKOMON

Hallo,

nach Deiner Schilderung spricht Etliches dafür, daß Du und der BR die Sache vollkommen falsch angepackt haben.
Es reicht nicht, den Arbeitgeber "anzusprechen". Dieser hat unmißverständlich (und nach Möglichkeit schriftlich) der SBV Räume zuzuweisen. Weist der AG der SBV Räume des BR zur Mitbenutzung zu, hat der AG auch den BR darüber zu informieren.

Sind SBV und/oder BR mit der Zuweisung des AG nicht einverstanden, ist allein der AG der Ansprechpartner. Streitigkeiten zwischen SBV und BR helfen niemandem weiter, führen zu nichts und sind rechtlich irrelevant. Insbesondere hat die SBV kein Recht, einfach Räumlichkeiten und Ausstattung des BR zu "besetzen", wenn diese ihr nicht ausdrücklich zugewiesen wurden.

Im vorliegenden Fall spricht auch Einiges dafür, daß ein BR mit einer Vollfreistellung nicht unbedingt seine Räume mit der SBV teilen muß. Dies ist idR für eine SBV nur von Vorteil, da es den eigenen Anspruch auf ein eigenes Büro untermauert.

Deswegen solltet Ihr Euch so schnell wie möglich zusammensetzen, den von Dir geschilderten Kleinkrieg, über den sich der AG wahrscheinlich als einziger freut, sofort beenden und ein gemeinsames Raum- und Ausstattungskonzept ausarbeiten, daß dann SBV und BR zwar jeder für sich, aber in enger Abstimmung untereinander beim AG einfordern und ggfs. auch versuchen durchzusetzen.
Bei diesem Konzept solltet Ihr beachten, daß natürlich allgemeiner Abstimmungsbedarf und evtl. gemeinsame Nutzung von Ressourcen wie Kommentaren und Fachliteratur eine räumliche Nähe begründet.
Und ja, Du bist leider an das Nichthandeln in der Vergangenheit Deines "Stellis" gebunden. Es stellt sich aber schon die Frage, woran das liegt. Ist der Grund Desinteresse, mangelnde Fachkenntnisse, Konfliktscheu oder was ganz Anderes ? In jedem Fall müssen die Ursachen besprochen werden.

Die Rechtsgrundlagen für die Ausstattung der SBV in der Betriebsverfassung sind eigentlich mit einem kurzen Blick in die meisten gängigen Kommentare schnell herauszufinden:
Gem. § 96 Abs. 3 iVm Abs. 8 SGB IX gelten hier die Regelungen des § 40 BetrVG und die dazu ergangene Rechtsprechung.

Unbd für die Zukunft gilt auch, daß natürlich der AG nicht einfach so über Räume verfügen kann, die der SBV einmal zugewiesen waren und evtl. Änderungen natürlich auch rechtzeitig und umfassend mit der SBV zu beraten hat und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen muß.

--
&Tschüß

Wolfgang

Nutzung der BR-Büro + Sachmittel

OKOMON, Berlin, Sunday, 12.07.2015, 18:12 (vor 3230 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin, hallo Heinrich,

vielen Dank für Eure Antwort und Entschuldige mich für meine späte Rückmeldung.

Selbstverständlich hat AG den BR mitgeteilt, dass ich die Räumlichkeit mitnutzen muss.
AG hat mir auch gesagt, dass ich zu ihm kommen soll, wenn BR mir das nicht zulassen sollte.
Das klingt alles schön und gut.

Da muss ich noch zusätzliche HIndernissen (meinerseits) erzählen.
AG und BR kommen nicht klar und "vertrauenvolle Zusammenarbeit" ist überhaupt nicht möglich.
AG verlangt von BR "vertrauenvolle Zusammenarbeit", aber umgekehrt passiert das nicht.
AG hat die Auflösungsklage eingereicht und (obwohl die Begründung sehr fraglich war) beim 1. Instanz gewonnen.
BR ist in die Beschwerde gegangen und somit wurde dieser Fall wieder zurückverwiesen.
Aber gerade daher wartet AG von mir die Meldung, dass BR mit mir nicht zusammenarbeitet.
Ich möchte nicht den AG gute Gründe für die BR-Auflösung liefern.

BR hatte sogar 1 Standrechner für mich, der leider nicht mehr hochfährt(defekt).
BR hat AG darüber informiert, dass der Rechner repariert werden sollte (Dabei hat er aber nicht erwähnt, dass der Rechner für SBV gedacht war oder ähnliches.).
AG meinte, dass BR mehr als genug Rechner hätte. Repratur käme nicht in Frage. (laut BR-Kollegen.)

In der letzten BR-Sitzung habe ich (überraschenderweise) ein Notebook von BR bekommen.
Gremium hat das zugestimmt.
Leider ist nur Betriebssystem darauf. Ich soll OpenOffice oder sowas selbst installieren, wurde mir gesagt.
Auch wenn ich das Notebook habe, habe ich kein Netzwerk im alten Standort, woüber ich ins Internet gehen kann. (Wir arbeiten normalerweise im Netzwerk der Kunden. BR/SBV dürfen diese Netzwerk nicht benutzen.)
UMTS-Stick von BR sind stets in Benutzung, somit muss ich weiterhin 90Min hin/90Min zurück fahren und BR-Büro "besetzen", wenn ich SBV-Tätigkeit nachgehen möchte.
Mit dem UMTS-Stick und Anwendungen auf dem Notebook werde ich beim Anwalt fragen, wie ich vorgehen soll/kann.

Mit dem "eigenen" Büro benötige ich nur deswegen, weil ich gar keine Sprechstunde im BR-Büro einrichten kann.
Persönliche Gründe sind noch (auch wenn das keine rechtliche Argument sind),
1. auf dem "alten" Standort arbeiten meiste die schwerbehinderten Kollegen.
2. Ich arbeite dort und die Fahrzeit (insgesamt 3 Std.) ist nicht wenig.
Aber das werde ich auch mit dem Anwalt besprechen.

Mit mein Stelli...
Ich weiß es nicht.
Er leistet schon gute Arbeit, wenn man die Rede von der Betriebsversammlung oder sonstige SBV-Arbeit mit den schwerbehinderten Kollegen betrachtet.
Aber auf die organisatorische, für SBV wichtigste Themen ist er nié nachgekommen.
Er hat mit mir die Schulungen teilgenommen und weiß ganz genau, dass er mich vollkommen ersetzen muss, aber irgendwie klappt es nicht.
Vielleiche denkt er, dass nur ich als gewählte SBV auf die organisatorische Themen zuständig sei. Was so nicht stimmt.

Auf jeden Fall muss ich dieses Mal am Ball bleiben.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich werde berichten, wenn ich eine große Sprung gemacht habe.

Schönen Sonntag noch

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