EU Rente wurde vordatiert - keine Anpassung (Rente / Pension / ATZ)

SBV_AZHV, München - Bayern, Monday, 06.07.2015, 12:55 (vor 3226 Tagen)

Werte Mitstreiter,

obwohl ich bereits für mich entschieden habe, das es keine Angelegenheit der SBV ist möchte ich dennoch einen interessanten Vorgang schildern und nachfragen, ob Euch ähnliches bekannt ist.

Sachverhalt:

Obwohl der DRV-Rentenbeginn rückwirkend zum 01.05.12 festgesetzt wurde, war für die XXX das entscheidende Datum der 01.12.12, also 7 Monate später. Laut der Sozialversicherungs-Meldungen bestand bis zum 30.11.12 ein Arbeitsverhältnis, weil ich ja noch gewisse Zuschüsse und Gratifikationen, Entschädigungen für nicht genommene Urlaubstage etc. erhalten habe. Schon damals bat ich vergeblich den Auflösungsvertrag auf den 30.04.12 zu datieren.

Nun wurde - über Jahre hinweg - an den Sozialversicherungs-Meldungen herumkorrigiert. Ergebnis: Der Rentenbeginn wurde vom 30.11.12 auf den 30.04.12 geändert. Stimmig dazu bekam ich einen Gehaltszettel und eine Einkommensteuerbescheinigung mit einer Minus-Summe. Kommentarlos, also ohne Zahlungsaufforderung.

Ich bat nun, stimmig zu den Korrektur-Meldungen, die an die Renterversicherung, das Finanzamt und die Krankenkasse gingen, auch den Auflösungsvertrag auf dieses Datum zu korrigieren, damit die Versorgungskasse berechtigt ist, die ausstehenden Renten-Zahlungen für die 7 Monate zu erbringen. (Die fehlenden 7 Monate sind rund 7.000 €, die Rückzahlung lt. Minus-Gehaltszettel rund 500 €.) Das wurde abgelehnt.

Ich finde es unfair, das "richtige Datum" stets zu verneinen, mich zu einer schnellen Unterschrift des Auflösungsvertrages mit dem "falschen Datum" zu drängen und dann alles bis auf den Auflösungsvertrag mit "sorry - Fehler" zu korrigieren.

Frage:
Können Aufhebungsverträge rechtlich rückdatiert werden, damit der Versorgungskassen satzungsgemäß eine Leistung nachträglich gewähren?

LG Markus

EU Rente wurde vordatiert - keine Anpassung

Heinrich, Monday, 06.07.2015, 20:03 (vor 3226 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo,

auch der Auflösungsvertrag, ist ein Vertrag bon 2 Partnern. Wenn also AG und AN einen solche untetschrieben haben, gilt dieser verbindlich so für beide. Der AG muss diesen nicht ändern oder gar rückdatieren.

Man sollte sich stets rechtlich beraten lassen bevor man einen solchen als AN unterschreibt, ganz besonders wenn man wie hier ein laufendes Rentenantragsverfahren hat. Hier hätte man dann zB als Austrittsdatum der Beginn der Rente eintragen können.

Hier hat man sich ggf verzockt weil man erst später aussdcheiden wollte um so noch Gratifakationen erhalten zu können, die an ein bestimmtes Datum des Ende des Beschäftigungsverhältnis gebunden sind.

Wie Du aber auch schon richtig festgestellt hast, kein Thema der SBV, sondern ggf für einen RA.

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