Initiative Rente und Nachteilsausgleich gesucht (Rente / Pension / ATZ)

andreasb, Tuesday, 14.07.2015, 16:12 (vor 3219 Tagen)

Hallo,

Mit der Rentenreform ist bekanntermaßen der Nachteilsausgleich für Schwbh entfallen. Diese können nicht mehr 2 Jahre früher ohne Abzug in Rente gehen.

Kennt jemand eine Initiative zu diesem Thema? Ich will da gerne mitmachen.

Der Artikel der Startseite hat leider keine Adresse und keine Ansprechpartner oder gar email (wäre ja mal hilfreich) ;-)

Initiative Rente und Nachteilsausgleich gesucht

garda, Berlin, Wednesday, 15.07.2015, 07:11 (vor 3218 Tagen) @ andreasb

Hallo,
Mit der Rentenreform ist bekanntermaßen der Nachteilsausgleich für Schwbh entfallen. Diese können nicht mehr 2 Jahre früher ohne Abzug in Rente gehen.

Deine Aussage ist so nicht vollkommen richtig, das muss etwas differenzierter gesehen werden. Diese 2 Jahres-Regel ist entfallen und durch 35 Jahre Wartezeit ersetzt worden, was im Einzelfall Vor- aber auch Nachteile haben kann.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/03_altersrente_schwerbehinderte_menschen.html

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Initiative Rente und Nachteilsausgleich gesucht

hackenberger, Wednesday, 15.07.2015, 09:28 (vor 3218 Tagen) @ garda

Hallo,


auch die 2 Jahresregelung ist geblieben, nur dann anstelle 63 nun 65, anstatt die Regelaltersgrenze 67 Jahre.

Hier findet man eine bessere Austellung als auf der Seite der DRV.


www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Altersrente/Altersrente.html


Das ist so auch ok, denn mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre war klar, es muss hier auch für Schwerbehinderte entsprechende Anpassungen geben! Also auch hier gestaffelte Erhöhung des Renteneintrittsalters bis auf 65 Jahre.

Sollte, was ja auch immer mal im Gespräch ist, dass Regelrenteneintritsalter auf 70 Jahre erfolgen, wird dieses dann auch für Schwerbehinderte eine entsprechende Anpassung geben.

Dieses alles sind ganz einfache und verständliche Folgen der Tatsache, dass man heute idR eben nicht mehr wie früher mit idR 14/15 Jahren ins Berrufsleben einsteigt und weiter auch idR viel älter wird.

Initiative Rente und Nachteilsausgleich gesucht

andreasb, Wednesday, 15.07.2015, 11:18 (vor 3218 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
danke für die Meinung und den Link.

Es kommt aber auf die Sichtweise an. Denn die Neuregelung verschleiert etwas.

Wenn ein Schwbh und ein nicht Schwbh beide ihren Mindest-Rentenbeitrag gezahlt haben, können beide frühestens mit 65 in die Regel-Altersrente. Wo bleibt da der Nachteilsausgleich?

Der vor der Reform bestehende Nachteilsausgleich zielte darauf ab, dass ein Schwbh 2 Jahre eher als ein nicht Schwbh in Rente gehen kann. Diese Regelung gibt es so aber nicht mehr. Es bleibt bei der Grenze von 65 für beide. Und darin sehe ich den Nachteil für Schwbh. Der Nachteilsausgleich wird zwar über die 35 Jahre -Regel nachgeschoben, bleibt aber wirkungslos, weil die 65 als Grenze steht.

Ich habe z.B. mit 63 die 45 Jahre Beitrag geleistet und kann dennoch erst mit 65 in Rente. Es bringt auch nichts dass ein Schwbh nur 35 Jahre braucht. Ein Nachteilsausgleich existiert also nicht mehr. Er wurde hinten rum abgeschafft. In meinem Freundeskreis sind drei Schwbh die genauso in die Röhre gucken wie ich.

Zusammengefasst:
Ein Schwbh und ein nicht Schwbh können beide über die langfristige RV eher in Rente. 65 statt 67.

Die Verkürzung (Nachteilsausgleich) allein wegen der Schwerbeh. ist aber entfallen. Ein Schwbh. kann also unter ansonsten gleichen Vorausetzungen NICHT zusätzlich um die 2 Jahre Nachteilsausgleich auf 63 verkürzen, weil er bereits wegen der Versicherungszeit verkürzt hat, die einem nicht Schwbh aber ebenfalls gewährt wird.

EDIT:
Das Ungleichgewicht entsteht, weil den nicht Schwbh wegen langjähriger Versicherung eine Verkürzung um 2 Jahre eingeräumt wird, während für Schwerbehinderte die 2 Jahre Verkürzung für langjährige Versicherung zusätzlich mit der Schwerbehinderteneigenschaft gekoppelt wurde. (Die Schwbh Eigenschaft wird nicht mehr getrennt gewichtet)

Andreas

Initiative Rente und Nachteilsausgleich gesucht

Heinrich, Wednesday, 15.07.2015, 16:17 (vor 3218 Tagen) @ andreasb

Hallo,


doch bitte alle Fakten beachten! Denn es gibt den großen Unterschied zwischen ABSCHLAGSFREIER Rente für Schwbs und die NICHT abschlagsfreie Rente für Nichtschwerbehinderte.

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird seit 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.

Initiative Rente und Nachteilsausgleich gesucht

andreasb, Wednesday, 15.07.2015, 16:33 (vor 3218 Tagen) @ Heinrich

Bitte beachten! Ich habe nie etwas von Rente mit Abschlägen geschrieben!
Es geht nur um die abschlagsfreie Altersrente für Schwbh und Nicht-Schwbh.

Aber ich sehe schon das führt hier zu nichts. Muss ich wohl woanders nachfragen oder notfalls doch zum Sozialverband gehen, die in dem Thema bereits aktiv sind und den fehlenden Nachteilsausgleich einklagen wollen. Das Problem ist also real!

Ich hatte allerdings gehofft es gäbe auch private Initiativen dazu.

Auch gibt es Jahrgänge bei denen Schwbh länger arbeiten müssen als nicht Schwbh. Das wird hier an ein paar Beispielen deutlich:
http://www.wegweiser-rentenversicherung.info/forum/thread/133147

Und für die Jahrgänge ab 1964 wurde der Nachteilsausgleich "nur Aufgrund der Schwerbehinderung" zusätzliche zwei Jahre abschlagsfrei (also 4 insgesamt bei erfüllten Voraussetzungen) eher in Rente gehen zu können gleich ganz abgeschafft. Es gibt jedoch eine eingeführte reale Deckelung auf 65 als Renteneintritt ohne Abschläge. :-(

Initiative Rente und Nachteilsausgleich gesucht

Heinrich, Wednesday, 15.07.2015, 17:56 (vor 3218 Tagen) @ andreasb

Hallo,

die Sonderregelung der abschlagfreien Rente mit 63 gibt es ja nur für 2 Jahrgänge, ca. 200 000. Sie hat auch nichts mit der grundsätzlichen Regelaltersrente zu tun.

Aber ja, man hat in dieser Sonderregelung keine extra Regelung für Schwerbehinderte. Dieses gibt es nur bei der Regelaltersrente.

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