Müssen gleichgestellte Schwerbehinderte zum VG eingeladen werden? (AGG)

Terence Spencer, Wednesday, 15.07.2015, 18:39 (vor 3220 Tagen)

Hallo,

Frage steht ja schon im Betreff. ;-)

Wenn sich ein gleichgestellter Schwerbehinderter, der im Anschreiben auch dies so erwähnt hat, bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bewirbt und alle Voraussetzungen erfüllt, muss er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden oder gilt diese Regelung "nur" für Schwerbehinderte ab einem GdB von 50?

Grüße

Terence

Müssen gleichgestellte Schwerbehinderte zum VG eingeladen werden?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 15.07.2015, 19:45 (vor 3219 Tagen) @ Terence Spencer

Hallo,

mit Ausnahme von Zusatzurlaub und Renteneintritt gelten alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen auch für Gleichgestellte ( § 2 Abs. 3 SGB IX).

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion