Verschlimmerungsantrag zu früh gestellt? (Antragstellung / Widerspruch)

Calamari, Monday, 09.01.2006, 11:45 (vor 6690 Tagen)

Guten Morgen zusammen,

auch ich bin neu hier … Ich hatte im März letzten Jahres einen Wegeunfall und bin seitdem krankgeschrieben (vorweg noch, dass ich aufgrund einer Hüftgelenksumstellung und dadurch 2 Bandscheibenvorfälle durch die Fehlhaltung beim Laufen mit den Gehhilfen schon 30 % vom Versorgungsamt habe). Anfangs hieß es, ich hätte nur eine Schulterprellung, nach zwei Wochen stellte sich aber raus, dass ich eine Schultereckgelenkssprengung (Tossy III) hatte und musste ins Krankenhaus. Nach gut 4 Wochen musste ich erneut ins Krankenhaus, da ich ständig starke Schmerzen hatte. Dabei raus kam, dass der Haken der Hakenplatte im Schulterknochen zu lang war und versuchte sich in den Knochen zu drücken – dadurch die Schmerzen – also wurde der Haken gekürzt. Gute 2,5 Monate später wurde die Hakenplatte dann ganz rausgenommen, da ich immer noch wahnsinnge Schmerzen hatte. Seitdem bekomme ich Krankengymnastik und Schmerztabletten. Zeitweise habe ich in den Fingern ein Kribbeln und manchmal ein Taubheitsgefühl – was aber laut Auskunft der Ärzte nicht mit der OP bzw. mit dem Unfall zusammen hinge. Im September habe ich beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag gestellt – bis heute habe ich aber noch nichts davon gehört. Ende November fand eine Wiedereingliederung von anfangs 4 Stunden bis später 6 Stunden statt. Da ich keine Überkopf-Arbeiten mehr machen kann, wurde ich von meinem bisherigen Arbeitsplatz auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt – immer noch mit 6 Stunden Wiedereingliederung. Letzte Woche musste ich zwei Tage dort alles alleine machen, um zu sehen, ob ich mit der Arbeit gut zurecht komme. Hier ergaben sich dann Probleme mit Arbeiten, die zwar nicht über Kopf erledigt werden mussten, aber dennoch mit schweren Gewichten zusammenhängen. Hier habe ich einen Tag gedacht, ich müsste mit der Hüfte ins Krankenhaus so starke Schmerzen hatte ich – ich konnte mich den ganzen Tag kaum bewegen. Und auch die Schulter bzw. der Arm schmerzte erheblich. Nach einem Gespräch mit dem Werksarzt hat dieser die Wiedereingliederung beendet bzw. als gescheitert erklärt und ich musste mich vom zuständigen Chirurgen weiter krankschreiben lassen. Heute war ich beim Schwerbehindertenvertreter auf der Arbeit und der sagte mir, ich hätte einen Fehler gemacht, weil ich bereits einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt habe. Seiner Meinung nach, hätte ich erst einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen müssen. Kann das so richtig sein> Ich denke, dass wenn der Verschlimmerungsantrag nicht durchkommt, ich dann doch erst einen Gleichstellungsantrag stellen kann bzw. dass es erst dann sinnvoll ist. Oder liege ich da so falsch> Der Schwerbehindertenvertreter sagte mir auch, dass ich nach 18 Monaten Krankschreibung ausgesteuert würde und bereits nach 13 Monaten (was ja nun bald wäre) zum Arbeitsamt gehen und dort einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müsse. Ist das so richtig, da es sich doch hier um einen Wegeunfall handelt>

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Ulrich

Verschlimmerungsantrag zu früh gestellt?

hackenberger, Monday, 09.01.2006, 12:51 (vor 6690 Tagen) @ Calamari

Hallo Ullrich,

also den Antrag auf Gleichstellung kannst Du noch immer stellen und solltest auch sofort, Anruf bei der Agentur für Arbeit, stellen. Die senden Dir auf Grund des Antrags per Anruf, ab diesem Anruf gilt bis zur Entscheidung schon der besondere Kündigungsschutz, sendet Dir die Agentur für Arbeit dann den formellen Antrag zu. Bitte sowohl den AG, den BR und die SchwbV beteiligten. Dieses muss auf dem Antrag vermerkt (angekreuzt werden, damit nicht wegen mangelnder Mitwirkung der Antrag ggf. negativ entschieden wird. Auf dem Antrag vermerken, dass beim Versorgungsamt ein entsprechender Antrag gestellt wurde, welcher ab noch nicht entschieden ist.

Rufe weiter beim Versorgungsamt an und hinterfrage ob es Probleme bei Antrag gäbe, da nach so langer Zeit noch nicht entschieden wurde. Bitte nett, höflich fragen, damit diese MA des VA nicht verstimmt werden. Hilft immer weiter.

Teile weiter dem AG mit, dass Du diese beiden Anträge gestellt hast.

Mit der Suchfunktion findest Du hier im Forum auch weiteres zum Thema Gleichstellung.

PS: Lasse Dich auch beraten beim Antrag an das/beim VA über die Punkte/Fakten/negativen Auswirkungen welche als Schwerbehinderung anerkannt werden sollen/sollten. Ggf. noch Dinge nachliefern. Denke aber daran, Schmerzen werden NICHT anerkannt. Nur Einschränkungen, negative Abnormalitäten/Auswirkungen wie man auch sagt. Also Einschränkungen ggf. auch auf Grund von Schmerzen.

Also nicht, ich habe unerträgliche Schmerzen, sondern auf Grund dieser gesundheitlichen Störungen, welche auch erhebliche Schmerzen verursachen bin ich nicht mehr in der Lage ...... usw.

Also viel Erfolg.

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