Berechnung der Schwerbehinderten (Freistellung)

christa, Bremen, Monday, 20.07.2015, 16:21 (vor 3210 Tagen)

Hallo,
kann mir vieleicht einer mitteilen, ob bei der Berechnung für eine Freistellung auch die mit gezählt werden die nur 30 oder 40 GdB haben.
Denn diese Mitarbeiten kommen ja zu mir mit ihren Anliegen.
Viele Grüße

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Christa

Berechnung der Schwerbehinderten

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.07.2015, 16:41 (vor 3210 Tagen) @ christa

Hallo,

Hallo,

kann mir vieleicht einer mitteilen, ob bei der Berechnung für eine Freistellung auch die mit gezählt werden die nur 30 oder 40 GdB haben.

Nein. Sie werden nur dann mitgezählt, wenn sie eine Gleichstellung haben. steht auch im Gesetz: § 95 Abs. 1 SGB IX

Denn diese Mitarbeiten kommen ja zu mir mit ihren Anliegen.

Du bist für sie grundsätzlich nicht zuständig - mit Ausnahme der Antragstellung.

Viele Grüße

&Tschüß
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Berechnung der Schwerbehinderten

Charly 3, Grünberg, Tuesday, 21.07.2015, 11:54 (vor 3210 Tagen) @ christa

Normal nicht.............
Du kannst aber Mitarbeitergespräche anführen (auch außer Haus)
bzw. Telefonate (außer Haus)
dann hast du diese Gruppe sowie die nicht Schwerbehinderten die auch zu dir kommen
erfasst und musst nicht den Grad der Behinderung angeben.


Berthold

Berechnung der Schwerbehinderten

Heinrich, Tuesday, 21.07.2015, 13:30 (vor 3210 Tagen) @ Charly 3

Hallo Berthold,

diese Aussage verstehe ich nicht! Die Freistellung und die hier zu berücksichtigten Fakten sind im Gesetz klar geregelt. Auch darf sich die SBV nur für Mandatstätigkeiten lt. Gesetz vom Arbeitsplatz entfernen. Auch muss der AG nicht dulden, dass eine SBV Tätigkeiten während der Arbeitszeit erledigt, die nicht vom Gesetz vorgesehen sind. Macht die SBV es doch, kann der AG abmahnen wegen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten.

Berechnung der Schwerbehinderten

c.amio, Saarland, Thursday, 23.07.2015, 12:35 (vor 3208 Tagen) @ christa

Hallo Christa,

zunächst wäre wichtig wieviel Freistellung die gewählte SbV in Eurem Betrieb hat.
Wie ich in Deinem Profil gelesen habe, bist Du Stellvertretung und zurzeit wegen Krankheit der SbV im vollen Einsatz.
Ich habe 106 schwerbehinderte/gleichgestellte MA.
Mein AG hat mich zu 50% freigestellt.
Ich habe mit dem AG ausgiebige Verhandlungen geführt um diese Freistellung zu erlangen.
Auch bin ich trotz Freistellung auch als SbV länger im Einsatz.
Viileicht versuchst Du es auch mal mit Verhandlungen um eine angemessene Freistellung zu erlangen.

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Viele Grüße
Acryler

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