Unterstützung durch VERDI? (Umgang mit BR / PR)

Claus-Peter Kornalewski, Tuesday, 10.01.2006, 22:54 (vor 6699 Tagen)

Lieber Herr Semmler,
seitdem ich das "Impressung" gelesen habe, weiß ich, woher der Wind weht.
Aber eine fachliche Frage, die das Forum sicherlich interessiert:
Ist VERDI nach ihrer Satzung (ich glaube §46)verpflichtet , die SBV auch zu unterstützen und zu beraten, wenn man nicht Mitglied der Gewerkschaft ist>

Unterstützung durch VERDI?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 11.01.2006, 09:28 (vor 6699 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

Lieber Herr Kornalewski,

das Posting verstehe ich nicht ganz.
Warum>
Wie kann nach dem Lesen des Impressums der Gedanke entstehen "Jetzt weis ich woher der Wind weht">
Das müssten sie ggf. genauer erläutern.

Aber nun zur eigentlichen Frage:
Wenn ich wo kein Mitglied bin (egal ob bei einer Versicherung, bei einem Sportverein oder bei einer Gewerkschaft) kann ich von dieser Organisation keine Leistungen erwarten.
Als Mitglied der Gewerkschaft wäre es mir nicht recht, wenn meine Beiträge dafür verwendet würden, den sogenannten "Trittbrettfahrern" Rechtsauskünft etc. zu erteilen.
Erstberatung ist ok - aber dann sollte die Notwendigkeit der Gewerkschaft erkannt werden.
Denn wenn nicht sie, wer denn sonst, hilft uns gegen die Willkür des Kapitals und der nicht (immer) am Arbeitnehmer orientierten Politik der Parteien>

Zur Vervollständigung hier noch die Paragraphen, in denen bei ver.di was zur Arbeit mit Schwerbehinderten geschrieben steht:
5, 22, 28, 34, 46, 50, 53, 55, 58.
Nachzulesen in der Satzung: http://www.verdi.de/ver.di_von_a_bis_z/satzung

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Unterstützung durch VERDI?

Claus-Peter Kornalewski, Wednesday, 11.01.2006, 21:25 (vor 6698 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Lieber Herr Semmler,
sicher brauchen wir Gewerkschaften, darüber sind wir uns doch einig!
Aber welche Gewerkschaften brauchen wir, und wie sollten sie aussehen>
Etwa so, wie zur Zeit des Herrn Heinz-Oskar Vetter (Neue Heimat),
Herrn Otto (CooP), Herrn Steinkühler Insidergeschäft), oder aus jüngster
Vergangenheit der VW-Betriebsrat.(usw.. --- u.s.w.)
So doch wohl nicht, das wünschen wir uns doch alle!
Aber zu Ihrer Anwort, lieber Herr Semmler, liebe Andrea:
Ich kann in keinem der von Ihnen aufgeführten §§ der Satzung von VERDI
eindeutig erkennen oder wörtlich nachlesen, daß man Mitglied sein muß,um als Schwerbehindertenvertretung beraten oder unterstützt zu werden.
Es wäre sehr hilfreich für viele zu erfahren, wie die angeführten §§
gedeutet oder zu handhaben sind (seitens VERDI).
Wenn VERDI die SBV unterstützt, fördert, u.s.w, warum ist in dem
vom Vorstand der Sparkasse und dem Personalrat zur Festsetzung der jährlichen
Sparkassensonderzahlung die Schwerbehindertenvertretung nicht genannt> (ÜTöD)
Hat man dies vergessen>
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange schwerbehinderter Menschen, sogar die Arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter vertreten in allen Punkten meine Auffassung.
Wie werden die Handicaps bei den Erreichungsgraden der Zielvereinbarungen
bei schwerbehinderten Menschen (und durch wen- wenn nicht mit der SBV)
festgelegt> Das sind alles Fragen, die mich bewegen im Interesse der
Gruppe der schwerbeh.Mitarbeiter.
Genau wie VERDI Gerechtigkeit möchte, so will ich es auch.
Das ist mein besonderes Anliegen, genauso wie die ungerechten Startgutschriften der "VBL" , die doch auch im Forum Ihres sehr guten
Informationszentrums ihren Platz haben sollten. Oder>
mit freundlichen Grüßen
Claus-Peter Kornalewski

Unterstützung durch VERDI?

hackenberger, Thursday, 12.01.2006, 09:01 (vor 6698 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

Lieber Herr Claus-Peter Kornalewski,

zu dem Thema Unterstützung von Ver.di ist nach meiner Meinung alles gesagt, ich kann die Aussagen von Hans-Peter und Andrea nur unterstützen. Man kann von einer Gemeinschaft zu welcher man sich nicht als zugehörig bekennt, durch Beitritt/Eintritt, keine Unterstützung, außer eines ersten Rates erwarten/erhalten. Denn diese müssen ihre Leistungen ja auch aus entsprechenden Mittel (Mitgliedsbeiträgen) bestreiten/bezahlen.

Zu den anderen von Ihnen angesprochenen Punkten "Sonderzahlungen" und "Zielvereinbarungen" ist folgendes anzumerken: Selbstverständlich ist da die SchwbV mit an Bord also mit beratend einzubeziehen! Dieses ergibt sich aus dem SGB IX § 95 in Verbindung it den Rechten der Schwerbehinderten aus § 81 SGB IX! Man muss diesen § 95 nur entsprechend interpretieren. Auch bei diesen Punkten handelt es sich nach meiner Auffassung um personelle Angelegenheiten bzw. Angelegenheiten welche den einzelnen Schwerbehinderten oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren. Es sind faktisch unter dem § 95 SGB IX alle Maßnahmen zu verstehen, welche auch gem. BetrVG eine Mitbestimmung auslösen.

Bei den angesprochenen Punkten "Sonderzahlungen" und "Zielvereinbarungen" handelt es sich um Maßnahmen welche der Mitbestimmung gem. BetrVG § 87 (1). Somit ist hier die SchwbV gem. § 95 SGB IX zu hören. Sie kann/sollte in ihrer Stellungnahme dann auf die jeweiligen (Einzelfall) Besonderheiten welche sich aus der Schwerbehinderung ergeben hinweisen, damit diese sofern erforderlich berücksichtigt werden. Gerade bei Zielvereinbarungen ist dieses sehr sinnvoll und notwendig. Aber auch wenn man erzielte/erreichte Leistungen bewertet.

Also nicht klagen, sondern handeln, fordern! Wenn nun in Tarifverträgen die Einbeziehung der SchwbV ggf. nicht so beschrieben ist, wie es sich wir, die SchwbV wünschen, so hindert dieses ja die SchwbV nicht ihre Einbeziehung hier einzufordern. Denn das Gesetz (SGB IX) steht ganz klar über Tarifverträgen. Tarifverträge können das SGB IX bzw. die sich hieraus ergebenen Rechte auch nicht einschränken, denn solche Regelungen sind im Gegensatz zum BetrVG im SGB IX nicht vorgesehen.

Zum Abschluss noch der Hinweis, ich werde in meinem Betrieb/Unternehmen entsprechend eingebunden (gehört) auch bei den beiden von Ihnen angesprochenen Punkten. Aber auch dieses wurde mir nicht so einfach wie man sagt „auf dem silbernen Tablett serviert“ sondern auch ich musste teils dieses durch Überzeugung/Gespräche mir erarbeiten.

Also, nicht nur klagen sondern überzeugend Handeln!

Unterstützung durch VERDI?

Andrea, Wednesday, 11.01.2006, 16:39 (vor 6698 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

Lieber Herr Kornalewski,
auch ich habe das Posting nicht ganz verstanden. Im übrigen, das Schwerbehindertenrecht ist geltendes REcht und somit für alle Betroffenen und deren Vertreter gültig und anzuwenden. Wenn es ein Forum gibt, dass Schwerbehinderten wie auch Schwerbehindertenvertretern Wegweiser außer den GEsetzbüchern zur Hand gibt und Theorie und Praxis miteinander verknüpft, dann ist das eine sehr gute Sache. Mit der Gewerkschaft an und für sich hat das meines ERachtens schon mal nichts zu tun. Von dem ganz abgesehen, dass ich die Meinung von Herrn Semmler auch vertrete.
Wer Rechtsauskunft und vor allem Unterstützung haben will muß zahlendes Mitglied sein. GEiz mag geil sein, im Fall einer Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist es eher Dummheit. Wenn es immer weniger Mitglieder in den Gewerkschaften gibt, werden die Nachteile, die daraus entstehen, auch einmal die treffen, die bisher von den Gewerkschaften (und einer Nichtmitgliedschaft) partizipiert haben, nämlich u.a. von den Tarifverträgen. Ich habe bisher noch kein Nichtmitglied kennengelernt, das auf die tariflichen ERrungenschaften einer Gewerkschaft freiwillig verzichtet hätte (z.B. Tariferhöhungen, ARbeitszeitregelungen, Urlaubstage). Keiner der Trittbrettfahrer hat sich bisher hervorgewagt und hat nur auf seine gesetzlichen Ansprüche bestanden, merkwürdig nicht> Überraschend vielen Arbeitnehmern ist nämlich gar nicht bewußt, wie ein Tarifvertrag zustande kommt und dass es nicht selbstverständlich ist, was auf ihren Konten eingeht und wieviel Urlaubstage sie genießen können.
Mehr fällt mir dazu im Moment leider nicht ein ...
Andrea

RSS-Feed dieser Diskussion