Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Hilfsmittel)

Tom., 67346 Speyer, Tuesday, 04.08.2015, 13:48 (vor 3195 Tagen)

Hallo und guten Tag –

eine meiner Kolleginnen hat einen Zuschuss ( € 800,00 ) durch die DRV für einen Schreibtisch erhalten.

Dieser Zuschuss deckt die gesamte Summe ( ca. 2.400,00 € ) nicht ab und der Arbeitgeber ist bereit die restliche Summe zu übernehmen.

Bitte – jetzt meine Fragestellung =

Wenn meine Arbeitskollegin in ferner Zukunft einmal den Arbeitsplatz wechseln sollte – kann und darf Sie doch den Schreibtisch mitnehmen – oder ? – es ist doch IHR Schreibtisch.

Bitte –

WO ist die rechtliche Grundlage, dass der Arbeitgeber keine Rechte oder gar Anrechte auf diesen Schreibtisch hat ..?..

Für Eure Bemühungen im Voraus vielen Dank

Gruß Tom.

--
Gruß aus Speyer

Tom.

Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV

Heinrich, Tuesday, 04.08.2015, 13:57 (vor 3195 Tagen) @ Tom.

Hallo,

wie kommst Du auf die Idee, dass es ihr (persönlicher) Schreibtisch ist. Der Zuschuss der DRV deckt ja noch nicht mal 1/3 des Beschafgungspreises ab.

Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV

Tom., 67346 Speyer, Tuesday, 04.08.2015, 14:03 (vor 3195 Tagen) @ Heinrich

Heiner - Danke für die rasche Antwort.

Auf diese Idee bin ich deshalb gekommen, da meine Kollegin diese Maßnahme persönlich angeleiert hat und die DRV IHR ganz persönlich das Geld ( € 800,00 )zur Verfügung gestellt hat.

Meine Kollegin hat einen ( noch geringen ) GdB und da sieht es die DRV als Präventivmaßnahme.

--
Gruß aus Speyer

Tom.

Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV

jorgo, Ostfildern (BW), Tuesday, 04.08.2015, 15:57 (vor 3194 Tagen) @ Tom.

Hallo Tom,
vor der ähnlicher Frage stand ich in feb. 2015 auch und erkundigte mich bei DRV regionalzentrum H. Wolf (juergen.wolf@drv-bw.de)0711 / 848-12215 und bekam Antwort:

1) Bei Komplett Übernahme -DRV- gehören die Leistungen (Tisch / Stuhl usw.) dem Antragsteller (Arbn.) ==> er kann sie mit nach Hause nehmen / gehören ihm;-)
ABER -- in diesem Fall ist ein wiederholter Antrag(evtl. Arb Platzwechsel) NICHT möglich :-(

2) werden Leistungen (Tisch / Stuhl usw.) nur bezuschusst, ist wiederholte Beantragung bei neuem AG jederzeit möglich

so viel ich weis ist bei Bezuschussung der AG Eigentümer aber zweckgebunden für entspr. Arbn.

ich empfehle dir mit DRV H. Wolf in Kontakt zu treten.

in meinem fall (evtl. AG-wechsel) ist also eine Bezuschussung günstiger als Vollübernahme der DRV

Bezuschussung Stuhl: €435.- / Tisch: €800.-

gruß
Jorgo

--
mfg
Georg

Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV

Heinrich, Tuesday, 04.08.2015, 16:27 (vor 3194 Tagen) @ jorgo

Hallo,

es macht auch durchaus Sinn, seinen Anspruch für Leistungen der DRV an den AG abzutreten. Dann beantrag der AG die Leistung und bekommt diese auch- Da der AG vorsteuerabzugsberechtigt ist leistet die DRV dann, vor allem bei Vollleistung, an den AG ggf höhere Leistungen (ersparte Steuer). Weiter hat man dann keine Probleme mit ggf anfallenden Reparaturen usw. da es dann Eigentum des AG ist.

Dieses ist besondere bei technischen Dingen sinnvoll. Auch hat man dann nicht ggf das Problem, dass ein AG das Einbringen von Fremdausstattungen nicht verweigert. Denn ein AG muss es nicht zulassen, dass ein AN eigene Ausstattung / Arbeitsmittel einbringt.

Der AG muss nur ggf einen Arbeitsplatz gem. § 81 Abs. 4 SGB IX behindertengerecht ausstatten. Doch diese Ausstattung ist und muss dann, in der Art, nicht dem Willen/Wunsch des AN entsprechen.

Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV

Tom., 67346 Speyer, Wednesday, 05.08.2015, 10:43 (vor 3194 Tagen) @ Heinrich

Danke Euch allen für Eure Hilfestellung ✿

Soeben erhielt ich folgende Antwort der DRV Speyer ....

Sehr geehrter Herr T................,

technische Arbeitshilfen (z.B. orthopädischer Bürostuhl, höhenverstellbarer Schreibtisch), die im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben von der Deutschen Rentenversicherung in voller Höhe finanziert wurden, sind Eigentum des Arbeitnehmers. Die Arbeitshilfen können bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden.

Etwas anderes gilt, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt hat.
Die Arbeitshilfen gehören in diesem Fall anteilig auch dem Arbeitgeber.

Bei einem Arbeitgeberwechsel muss sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber über die Mitnahme der Arbeitshilfen einigen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter meinefrage@drv-bund.de gerne zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie nur diese Mailadresse und schreiben nicht an einzelne Mitarbeiter. Sie verkürzen hierdurch die Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund

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Gruß aus Speyer

Tom.

Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV

MalindaMirax, Saturday, 09.07.2016, 19:24 (vor 2854 Tagen) @ Tom.

Der Zuschuss ist ja nach oben begrenzt. Die Krankenkasse gewährt glaube ich maximal 1200,- je nach Behinderungsgrad. Die 2400,- finde ich auch extrem hoch? Normalerweise kosten diese Schreibtische unter 1000,-, wie man z.B. hier vergleichen kann: Kaufberatung für elektrisch höhenverstellbare Schreibtische

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