BEM im Urlaub (BEM)

vadder911, Friday, 07.08.2015, 13:32 (vor 3194 Tagen)

Hallo Leute,
ein Kollege von mir (gleichgestellt) wird in seinem Urlaub zum BEM eingeladen, er hat die Einladung eine Woche vor seinem Termin erhalten (14.08.2015).
Die SchwV. wurde nicht informiert also ich.
Frage:
1-ist eine Einladung in der Urlaubszeit zulässig.
2-Ist die Frist von einer Woche nicht zu kurz
3-und ist der Vorgang überhaupt korrekt da die SchwV. nicht informiert wurde
Gruß Andreas

BEM im Urlaub

elschwoabos, NRW, Friday, 07.08.2015, 13:49 (vor 3194 Tagen) @ vadder911

Hi Andreas,

"1-ist eine Einladung in der Urlaubszeit zulässig."

Warum nicht, einladen kann ich wann ich will, aber
ob sinnvoll ist, ist die andere Frage, in diesem Falle leicht als unsinnig beantwortet.

"2-Ist die Frist von einer Woche nicht zu kurz"

Für mich eine ungute Vorgehensweise. Besser wäre einladen ohne Terminvorgabe mit der Bitte um Rückmeldung zur Terminabsprache.

"3-und ist der Vorgang überhaupt korrekt da die SchwV. nicht informiert wurde"

Das BEM-Team hätte um Deine Person erweitert werden müssen.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

BEM im Urlaub

ciralifan, Friday, 07.08.2015, 14:03 (vor 3194 Tagen) @ vadder911

Hier wäre es sinniger gewesen, ich gehe mal davon aus dass bei euch kurzfristig nach erreichen der 6 Wochenfrist zum BEM eingeladen wird, in der Einladung ( Auch weil grad die Ferienzeit ist,dies weiss ein guter HR´ler ) den Angeschriebenen zu bitten, dass er sich, sobald er weiss wann er wiederkommt, kurz bei dem Integrationsteam meldet, um einen dann zeitnahen Termin für ein Erstgespräch abzustimmen.
( Ich liebe Bandwurmsätze ;O))
Dies sollte ggf. so gelegt werden, dass man noch vor Arbeitsversuch / - aufnahme abklären kann, ob spezielle Maßnahmen zu treffen wären und die BEM Runde im erweiterten Stil starten kann, wenn der MA es möchte.

BEM im Urlaub

Heinrich, Friday, 07.08.2015, 14:31 (vor 3194 Tagen) @ vadder911

Hallo,

Urlaub ist Urlaub!! Da muss der AN auch nicht zu einer BEM Maßnahme. Der AG hat auch nicht das Recht hier auf Unterbrechung des Urlaubes zu bestehen.

Betreffend Abbruch usw von Urlaub gibt es klare BAG Rechtsprechung.

Im Urlaub muss der AN auch nicht für den AG erreichbar sein.

BEM im Urlaub

andale, Tuesday, 01.09.2015, 08:19 (vor 3169 Tagen) @ vadder911

Hallo Andreas,

ich möchte noch mal kurz einige Grundsätzliche Punkte zum
BEM mitteilen. Es gibt weder ein BEM - Team noch gibt es
irgendwelche sonstigen Vorgaben, wer an diesem Gespräch
teilnehmen muss oder soll. Der Eingeladene Arbeitnehmer
oder Beamte entscheidet selber, wer von den zum BEM - Gespräch
zugelassenen Personen teilnimmt. Der Personalrat bekommt von
der Personalbearbeitenden Stelle eine Info über das angedachte
BEM - Gespräch, was aber keiner Einladung gleich kommt.
Zur Einladung sei folgendes erwähnt, da die Einladende Stelle
nicht weiß, welche/er Mitarbeiter/in wann Urlaub hat oder aus
sonstigen Gründen nicht erreichbar ist, kann es
schon mal zu Überschneidungen kommen. Dieses lässt sich aber
telefonisch schnell klären und bevor der Betroffene nicht selbst
den Termin (von wem auch immer vorgeschlagen) bestätigt, findet
kein Gespräch statt oder fällt aus. Und tut nicht so, als wäre es eine
Strafe zu einem BEM - Gespräch geladen zu werden, es ist vielmehr
eine Chance für den Betroffenen bei Problemen am Arbeitsplatz
entsprechende Hilfe durch die zuständigen Träger zu erhalten.
Das ist meine Ansicht zu dem Angebot BEM und ich habe schon an
einigen dieser Gespräche als SBV, GSBV, BSBV teilgenommen.

Gruß Andale

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