Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden? (Wahlen)

prototyp, Brandenburg, Friday, 04.09.2015, 13:00 (vor 3166 Tagen)

Hallo in die Runden,
ich habe schon fleißig im Forum gelesen, aber die Antwort nicht entdeckt.

Wir haben eine gewählte Bezirksschwerbehindertenvertretung (BSBV)- die Vertrauensperson und 7 Vertreter.
Bei der letzten Zusammenkunft der BSBV und aller Stellvertreter legte ein Stellvertreter sein Mandat mündlich nieder mit der Begründung, er habe schon lange darüber nachgedacht.
Jetzt höre ich , er sagt, er sei noch Stellvertreter, solange er nicht schriftlich den Rücktritt bekundet habe.
???? Welchen Wert hat ein mündlich bekundeter Rücktritt?
Ist ein Rücktritt an eine Form gebunden?

Ich grüß euch
Prototyp

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

ciralifan, Friday, 04.09.2015, 14:12 (vor 3166 Tagen) @ prototyp

Also, wenn der Stellvertreter dies gegenüber der BSBV und vor Zeugen erklärt und die BSBV dies angenommen hat, alles soweit gut und er / sie ist raus.
Für die Ablage wäre dies dann in Schriftform noch zu protokollieren.

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

prototyp, Brandenburg, Friday, 04.09.2015, 14:16 (vor 3166 Tagen) @ ciralifan

danke ciralifan.
Es gibt also keine Form..

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

Heinrich, Friday, 04.09.2015, 14:13 (vor 3166 Tagen) @ prototyp

Hallo,

Prototyp

wer bist Du? Bezirks-SBV oder? Welches Mandat hast Du in der Bezirks-SBV?

Wann wurde wo die Aussage und gegenüber wem getätigt!

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

prototyp, Brandenburg, Friday, 04.09.2015, 14:15 (vor 3166 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich, ich bin örtliche SBV und ein Stellvertreter der Bezirks-SBV.
Frag mich halt, wie bedeutsam mündliche Rücktritte sind...

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

Heinrich, Friday, 04.09.2015, 14:22 (vor 3166 Tagen) @ prototyp

Hallo,

"ciralifan" hat ja schon die richtige Antwort gegeben.

Rücktritt des Stelli, geschieht durch eindeutige mündliche oder schriftliche Willenserklärung gegenüber der Vertrauensperson bzw Bz-SBV.

PS: Gerad bei solchen Fragen, sehe ich es immer gerne, wenn man aus der Frage erkennt wer warum hier diese Frage stellt. Um zu erkennen ob hier ein berechtigtes Interesse für diese Frage und Antwort gegeben ist.

War hier ja :-)

Ach ja, einen Rücktritt vom Rücktritt gibt es auch nicht!

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

prototyp, Brandenburg, Friday, 04.09.2015, 14:37 (vor 3166 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich, ich bin örtliche SBV und ein Stellvertreter der Bezirks-SBV.
Die Aussage wurde von dem Stellvertreter vor "versammelter Mannschaft" (BSBV und 7 Vertreter) gemacht.
Die BSBV hat ihn allerdings gebeten, den Rücktritt doch noch schriftlich zu formulieren. Vielleicht ist nun deshalb der Rücktritt doch nicht wirksam?

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

Heinrich, Friday, 04.09.2015, 14:44 (vor 3166 Tagen) @ prototyp

Hallo

Die Aussage wurde von dem Stellvertreter vor "versammelter Mannschaft" (BSBV und 7 Vertreter) gemacht.

Nur Interessensfrage, was war es für eine Veranstaltung, da alle anwesend waren?

Die BSBV hat ihn allerdings gebeten, den Rücktritt doch noch schriftlich zu formulieren. Vielleicht ist nun deshalb der Rücktritt doch nicht wirksam?

Doch ist wirksam, da hier keine besondere Form erforderlich ist. Es sei, die BSBV hat diese Aussage mit einer Bitte wie "überlege es noch mal" getan.

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

prototyp, Brandenburg, Friday, 04.09.2015, 14:51 (vor 3166 Tagen) @ Heinrich

"Was für eine Veranstaltung" ?
...wir treffen uns in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch /Absprache

Ja, die BSBV hat geäußert" überleg es dir noch mal". Er antwortete "nein, ich habe schon lange überlegt"... und dann sagte die BSBV " dann gib es mir bitte noch schriftlich"

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

Heinrich, Friday, 04.09.2015, 15:46 (vor 3166 Tagen) @ prototyp

Hallo,

dann ist der Rücktritt wirksam erklärt.

PS: Da Stelli ja nur ein ruhendes Mandat haben, gibt es für diese Treffen eigentlich keine rechtliche Grundlage.

Denn das SGB IX kennt keine Versammlungen der SBV usw. mit den Stelli zum Erfahrungsaustauch.

Ausnahme, es wären Versammlungen gem. § 97 Abs 8 SGB IX. Doch hier wäre dann der Teilnehmerkreis, die BSBV und die örtl. SBV. Wenn hier Personengleichheit besteht, also die Stelli alle örtl. SBVn sind wäre es Ok.

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

prototyp, Brandenburg, Friday, 04.09.2015, 15:50 (vor 3166 Tagen) @ Heinrich

DANKE Heinrich.
Dir ein schönes Wochenende.
Grüße prototyp

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

Cebulon, Friday, 04.09.2015, 20:59 (vor 3166 Tagen) @ prototyp

Hallo prototyp,

die Auffassung von Heiner ist im Ergebnis zutreffend, wonach das Stelli-Mandat erloschen ist. Darauf, ob die BSBV den Rücktritt auch angenommen hat, wie ciralifan meint, kommt es bei einer Niederlegung nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, dass die BSBV empfohlen hat, es sich nochmal zu überlegen. Denn in dem Moment, als der Stelli die Amtsniederlegung gegenüber der BSBV erklärte, ist das Mandat augenblicklich erloschen. Es kommt hier nur auf den Zugang der einseitigen Willenserklärung des Stelli bei der BSBV an.

Gruß,
Cebulon

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

J_Neumann, BW, Monday, 07.09.2015, 16:08 (vor 3163 Tagen) @ Cebulon

Hallo,
ich finde nichts im SGB IX über das niederlegen des Amtes für den Stellvertreter. Ich war auch immer der Meinung, dass nur die amtierende Vertrauensperson das AMT niederlegen kann. Ein Stellvertreter kann meiner Meinung nach nur zurücktreten in dem Moment wo er das Amt in Vertretung ausübt oder nachgerückt ist.
Nach welcher Regelung ist eurer Meinung nach das Ersatzmitglied rechtmäßig zurück getreten?

Gruß Joachim

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 07.09.2015, 16:49 (vor 3163 Tagen) @ J_Neumann

Hallo,

die Grundsätze von BetrVG bzw. PVGen für Ersatzmitglieder sind auf SBV-Stellvertreter nicht anwendbar.
Ggü Ersatzmitgliedern von BR bzw. PR haben SBV-Stellis ein erweitertes Einsatzgebiet - zB bei Doppelterminen. Selbst in kleinen Betrieben ist es jederzeit denkbar, das ein "Stelli" bei Doppelterminen herangezogen werden muß.
U.a. aus diesem Grund ist auch das Wahlrecht ein vollkommen Anderes.

Da es aus diesem Grund vollkommen unstrittig ist, daß gewählte "Stellis" ebenfalls jederzeit ihr Amt niederlegen können, wird es in der Literatur auch nicht als Problem behandelt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

prototyp, Brandenburg, Tuesday, 20.10.2015, 09:47 (vor 3120 Tagen) @ albarracin

Hallo in die Runde,
ich möchte euch informieren, wie es ausgegangen ist.

Die mündliche Aussage des Rücktritts erfolgte im August, nun sagt derjenige - " Ich habe es nicht schriftlich erklärt, deshalb bin ich noch Stelli- sollte jemand anders denken, schalte ich den Anwalt ein".
Ein anderer Stelli fand dann irgendeinen Kommentar, in dem steht, dass man das Mandat niederlegen muss - es reicht die mündliche Aussage.
Und: es sei nun ein Formfehler, da die Aussage "Ich trete zurück" nicht die richtige Aussage gewesen sei.

Nun sind wir wieder komplett, haben uns alle lieb und vertrauen uns.

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

Heinrich, Tuesday, 20.10.2015, 11:27 (vor 3120 Tagen) @ prototyp

Hallo,

hat die SBV/BSBV damals den AG und ggf die Wähler (Schwbs) über die Veränderung in der Vertretung, also das Ausscheiden des Stelli und das Nachrücken des nächsten Stelli informiert? Wenn ja, ist eine Wideraufnahme des Mandates auch wenn sich heute ggf alle wieder lieb sind nicht mehr möglich. Der AG muss und wird daraufhin wohl diesen Stelli nicht mehr zur Wahrnehmung von Mandatsaufgaben von der Arbeit freistellen.

Auch hat dieser zurückgetretene Stelli kein Recht der Einsicht in Unterlagen mehr. Dieses wäre sonst ein Verstoß gegen den Datenschutz. Könnte für den der es erlaubt auch negative Folgen haben.

Wenn also der Rücktritt/ die Niederlegung des Mandates bekannt gegeben wurde, könnte auch ein Schwerbehinderte falls er nun erfährt, dass dieser (ehemalige) Stelli weiter Akteneinsicht nimmt/bekommt wegen Verletzung des Datenschutzes klagen.

PS: Das Niederlegen/Rücktritt vom Mandat bedarf keiner besonderen Formvorschrift. Bedeutet KANN mündlich und schriftlich erfolgen. Hier kann ja die mündliche Niederlegung / der Rücktritt vom Mandat von Zeugen belegt werden.


Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht. Geht also nicht. Dieses wird jeder Anwalt dem ehemaligen Stelli auch erklären.

Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden?

Cebulon, Tuesday, 20.10.2015, 11:46 (vor 3120 Tagen) @ prototyp

Und: es sei nun ein Formfehler, da die Aussage "Ich trete zurück" nicht die richtige Aussage gewesen sei.

Hallo prototyp,
die Gerichte sehen das völlig anders. Das ist kein Formfehler. Die mündliche Aussage eines Stellis gegenüber der SchwbV "Ich trete zurück" ist absolut ausreichend für eine Amtsniederlegung und für das Erlöschen des Mandats nach Düwell, SGB IX, § 94 RdNr 98. Die einmal abgegebene Erklärung kann weder zurückgenommen noch widerrufen werden. Das ist unwiderruflich. Heiner ist daher zuzustimmen. Es kommt hierbei rechtlich nicht darauf an, ob und wann diese Niederlegung bereits dem Arbeitgeber oder wem auch immer mitgeteilt wurde. Mich würde schon mal interessieren, in welchem vorgeblichen Kommentar was gegenteiliges stehen soll und was genau.

Gruß
Cebulon

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