Wahlvorstand KSBV-Wahl (Wahlen)

Ute, Thüringen bzw. bundesweit, Thursday, 10.09.2015, 14:51 (vor 3183 Tagen)

Hallo im Forum,

erstmals wollen wir in unserem Unternehmen eine KSBV wählen. Der Wahlvorstand wurde im Rahmen einer Versammlung der GSBV und wahlberechtigter SBV gewählt.
Leider hat kurzfristig ein Mitglied des Wahlvorstandes das Unternehmen verlassen, und leider :-( wurden keine Ersatzmitglieder gewählt. Noch haben wir die Wahl nicht gestartet, das Wahlausschreiben wurde noch nicht erlassen. Müssen wir jetzt nochmal aus ganz Deutschland zusammen kommen um für den Wahlvorstand nachzuwählen? Oder lässt sich das anders heilen?

Vielen Dank schon mal für die Meldungen.
Viele Grüße
Ute

Wahlvorstand KSBV-Wahl

Cebulon, Thursday, 10.09.2015, 22:47 (vor 3183 Tagen) @ Ute

Müssen wir jetzt nochmal aus ganz Deutschland zusammen kommen um für den Wahlvorstand nachzuwählen?


Hallo Ute,

schau Dir doch mal den § 22 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO in Ruhe an, der wie folgt lautet:

§ 1 Abs. 2 findet sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, daß sich die Wahlberechtigten auch in sonst geeigneter Weise über die Bestellung eines Wahlvorstandes einigen können.

Solltet Ihr keine 1-stimmige Einigung zustande bringen, dann fürchte ich, kommt Ihr um die Reisen quer durch die Republik nicht herum, um nachzuwählen. Daher immer großzügig Ersatzmitglieder wählen oder bestellen, damit die Wahl nicht versandet, bloß weil ein ordentliches Mitglied des Wahlvorstands vorzeitig ausfällt.

Gruß,
Cebulon

Wahlvorstand KSBV-Wahl

Ute, Thüringen bzw. bundesweit, Friday, 11.09.2015, 10:40 (vor 3182 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

vielen Dank für die Antwort ;-) .

VG Ute

RSS-Feed dieser Diskussion