Wer leitet eine GSBV ein? (Wahlen)

Dieter Laufenberg, Friday, 11.09.2015, 11:36 (vor 3173 Tagen)

In unserem Unternehmen gibt es an zwei Standorten eine SBV. Eine GSBV gibt es zurzeit nicht, weil es versäumt wurde, vor dem 31. Januar 2015 eine GSBV-Wahl einzuleiten.

Meine Frage: Nachdem die bisherige GSBV nicht mehr im Amt ist, wer leitet die GSBV-Wahl für 2015 ein?

Die beiden SBVs der beiden Standorte wollen nicht bzw. fühlen sich nicht zuständig. Das Integrationsamt hält sich bedeckt (wenn zwei sich streiten, was wollen wir dann machen). Der Arbeitgeber kennt auch nicht seine Rolle und beim Betriebsrat ist es ähnlich. Das Ganze dümpelt jetzt schon seit 8 Monaten vor sich hin. Wir haben noch weitere Außenstellen ohne eigene SBV. Dort findet zurzeit keine Kontrolle nach z.B. dem SGB IX statt. Besonders bei Bewerbungen finde ich das mehr als kritisch.

Wie kann man als Betriebsrat vorgehen, um eine GSBV-Wahl einzuleiten und haben wir da überhaupt Möglichkeiten? Oder ist es eher eine Aufgabe des Gesamtbetriebsrates, den es bei uns auch gibt?

Wer leitet eine GSBV ein?

Heinrich, Friday, 11.09.2015, 11:55 (vor 3173 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo,

die BR und der GBR sollten die beiden SBV an ihre Mandatspflichten gem. SGB IX hier dem § 97 Abs 1 hinweisen. Es muss sofern es einen GBR gibt eine GSBV gewählt/ gebildet werden.

Hier MÜSSEN die beiden Wahlberechtigte handeln. Man kann und sollte diese darauf hinweisen, dass man sonst prüfen müsste welche Möglichkeiten wegen Mandatspflichtverletzungen möglich sind.

Besonders, wenn in Betrieben, wo es Schwerbehinderte gibt, aber keine SBV gewählt werden kann und dadurch Betroffene nicht rechtlich vertreten werden können, da dieses hier ja die Aufgabe/ Pflicht der GSBV währe, und dadurch ggf Nachteile erleiden.

Hier sollte man auch das/ die zuständigen IA ansprechen, hier aus diesen Gründen auf die SBV zuzugehen und diese verstärkt auf Ihre Pflichten hinzuweisen.

Es ist uU ggf ja möglich, wenn zB eine SBV in Urlaub ist und hier dann der Stellvertreter temporär ins Mandat nachrückt, diesen zu überzeugen in dieser Zeit eine Wahl der GSBV einzuleiten.

Der Stelli hat ja in der Zeit der Verhinderungsvertretung ALLE Rechte und Pflichten der SBV.

Wer leitet eine GSBV ein?

Dieter Laufenberg, Friday, 11.09.2015, 12:13 (vor 3173 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

hier hilft auch kein überzeugen der jeweiligen SBV. Sie machen es definitiv nicht. Und die Stellvertreter machen es auch nicht. Sie sehen sich alle nicht für zuständig.

Ich kann so was nicht nachvollziehen. War selbst mal GSBV. Und ich dachte, wenn man ein Vertrauensamt annimmt, setzt man sich auch dafür ein, dass alles im Sinne der SB-Mitarbeiter/innen geregelt ist, auch an den Außenstellen.

Das Integrationsamt hat mir gegenüber geäußert, in dem Fall nichts zu tun. Wenn es die beiden Vertrauensleute nicht hinbekommen - und die beiden haben ja nur Stimmrecht - was soll denn dann das Integrationsamt tun!

Wer leitet eine GSBV ein?

ciralifan, Friday, 11.09.2015, 12:23 (vor 3173 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Frage, die ausgeschiedene GSBV hatte keine Stellvertreter ?
Immer mitwählen.

Desweiteren, bei nur 2 stimmberechtigten SBV greift §22 (2)

§ 22 Wahlverfahren

(2) Bei nur zwei Wahlberechtigten bestimmen diese im beiderseitigen Einvernehmen abweichend von Absatz 1 die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los.

Dann wäre bei euch eine SBV=GSBV und der /die andere kann den Stelli machen.
Und mgl. auch gleich die KSBV....

Und der BR kann ja selber auch schauen, ob es in den Betrieben ohne SBV nicht mgl. ist 5 Wahlberechtigte ( Schwerbehinderte und Gleichgestellte )aufzutun.Wenn gefunden, Wahl anschieben....
Genauso kann auch der BR bei den Anträgen auf GdB solange weiterhelfen.;-)

Wer leitet eine GSBV ein?

Dieter Laufenberg, Friday, 11.09.2015, 12:58 (vor 3173 Tagen) @ ciralifan

Doch, die GSBV hatte einen Vertreter. Das ist die jetzige SBV eines von zwei Standorten mit einer gewählten SBV. Der will die Wahl aber nicht einleiten und auch nicht kandidieren.

Der SBV des anderen Standortes ist zurzeit krank, stellt sich nicht zur Wahl und leitet nicht ein. Seine Vertretung wird die Wahl auch nicht einleiten und auch nicht kandidieren.

Das ist das Problem. Und nun?

Wer leitet eine GSBV ein?

ciralifan, Friday, 11.09.2015, 13:43 (vor 3173 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hmm, der GSBV Stellvertreter ist dann ja z.Zt. wohl noch die neue GSBV per Nachrücken.


Ansonsten wäre ich versucht den Kollegen zu raten, bei dem Einsatz...mal über Rücktritte nachzudenken.
Zur SBV kann ja jeder interessierte Wahlberechtigte, auch nicht SB , gewählt werden.
Also alles auf Anfang.

Wer leitet eine GSBV ein?

Heinrich, Friday, 11.09.2015, 13:43 (vor 3173 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo Dieter Laufenberg,

vorab einmal die Frage, nehmen diese beiden SBV örtl. Ihr Mandat VOLLUMFÄNGLICH wahr. Also nicht nur Teilnahme an der BR Sitzung?

als BR und GBR sollte man noch einmal ganz eindringlich mit den betroffenen SBV reden und diese auf ihre Mandatspflichten hinweisen. Auch, dass die Nichtwahrnahme mindestens wenn dieses zu Nachteilen für ihre Wähler führt zum Verlust (Entzug des Mandates durch das IA gem §. 94 SGB IX) führen kann, Hierzu müssten 25% der Wahlberechtigten (hier die auf örtl. Ebene) dieses beim IA beantragen.

Damit ist auch klar, dass IA kann und darf sich hier nicht einfach heraushalten. Sie sind hier in der Pflicht, denn über einen solchen Antrag ans IA entscheidet gem § 119 SGB IX der Widerspruchsausschuß beim IA.

Nachteile sind hier wohl ganz offensichtlich gegeben. Einmal durch die Schwerbehinderten in Betrieben ohne SBV, da hier eben nicht die zwingend zu bildende GSBV diese vertreten müsste. Also für diese die Aufgaben und Pflichten lt. SGB IX wahrnehmen MUSS.

Weiter aber auch ALLE Schwerbehinderten, weil im GBR ja auch für Schwerbehinderte wichtige und ggf entscheidende Regelungen/Vereinbarungen getroffen werden und die GSBV hier die Rechte der Schwerbehinderten einbringen und vertreten müsste, was ja eben NICHT erfolgt.

Der BR kann und sollte dann auch der SBV klar machen, dass man diese Mandatspflichtverletzungen und auch die sich für die Schwerbehinderten Nachteile ergeben. Diese ggf darstellen. Der BR daher bei der nächsten örtl. Wahl einen Kandidaten sucht und motiviert sich zur Wahl zu stellen, der bereit ist sein Mandat vollumfänglich wahrzunehmen. Dieses alles dann auch in einer Betriebsversammlung zu Thema zu machen und die Wähler auffordert zu entscheiden, wollt ihr eine SBV die eure Rechte und ihre Mandatspflichten nicht wie im Gesetz wahrnimmt und dadurch Nachteile für diese Beschäftigten ggf hinnimmt.

lese auch einmal
http://www.betriebsrat.com/includes/forum.php?qid=42550&Mode=print

Wer leitet eine GSBV ein?

ciralifan, Friday, 11.09.2015, 13:50 (vor 3173 Tagen) @ Heinrich

Und wenn ein SB MA durch die Untätigkeit einer SBV einen Schaden/Nachteil erleidet, wie war das mit der persönlichen Haftung ?!

Wer leitet eine GSBV ein?

Dieter Laufenberg, Monday, 14.09.2015, 11:52 (vor 3170 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

die Frage über das vollumfängliche Mandat ist nicht so einfach zu beantworten.

Ich kann nur über die Vertrauensperson hier am Standort sprechen, wo ich als BR tätig bin. Die Vertrauensperson an unserem anderen Standort ist nur die Stellvertretung, da die eigentliche Vertrauensperson länger ausfällt. Diese Vertrauensperson hat kaum Erfahrung und liest sich gerade erst mal ein.

Was unsere örtliche SBV betrifft: Ich muss feststellen - ich bin Vorsitzender des Personalausschuss - dass ich die zuständige Vertrauensperson schon seit Jahren nicht mehr in der PA-Sitzung gesehen habe. Auch über den Umfang der sonstigen Mandatsarbeit kann man sich über verschiedene Quellen ein Bild machen. Kann man noch wesentlich verbessern. Das ist noch milde ausgedrückt.

Das diese Person nicht die Wahl zur GSBV anstößt, finde ich auch mehr als bedenklich. Sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass es nirgendwo beschrieben ist, dass er es machen muss, ist was dünn.

Fakt ist, dass es zurzeit keine GSBV über den Zeitraum 31.1.2015 gibt. Oder ist das Amt so zu verstehen, solange nicht neu gewählt worden ist, besteht die alte GSBV?

Gruß
Dieter Laufenberg

Wer leitet eine GSBV ein?

Dieter Laufenberg, Monday, 14.09.2015, 12:06 (vor 3170 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,

bei uns ist es so, dass wir als Betriebsrat bzw. im zuständigen Personalausschuss viele personelle Maßnahmen, wie z.B. bei Einstellungen, durch unser elektronisches Bewerberverfahren transparent begleiten können.

Was die Ablehnung von SB-Bewerbern betrifft, sind wir sehr aufmerksam und hinterfragen jede Ablehnung. Sie muss für uns nachvollziehbar sein. Eine Zustimmung können wir aber erst geben, wenn es feststeht, wer eingeladen wird. Kann ja sein, dass ein Eingeladener die Qualifikation auch nicht mitbringt, die bei einem SB-Bewerber zur Ablehnung führte. Das ist ein sehr aufwändiges Verfahren, aber wir haben durchaus schon Erfolge erzielt. Mit WIR meine ich den Personalausschuss!

Dadurch ist sicherlich auch die Möglichkeit reduziert, dass es Haftungsansprüche von SB-Bewerbern gibt, die nach ihrer Meinung nach ungerecht behandelt worden ist.

Dies ist natürlich umso kritischer zu sehen, wenn an Außenstellen durch eine fehlende SBV oder GSBV keine Kontrolle gibt. Hier muss eigentlich auch der Arbeitgeber ein Interesse haben, dass es so schnell wie möglich eine GSBV gibt. Letztendlich ist der Arbeitgeber hier auch völlig ratlos, wie so was angestoßen wird.

Gruß
Dieter Laufenberg

Wer leitet eine GSBV ein?

ciralifan, Wednesday, 16.09.2015, 07:21 (vor 3168 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo Dieter,
leider gibt es im SBV Bereich (noch)kein Übergangsmandat.
Du liegst leider richtig, ihr steht z.Zt. ohne GSBV da.
Du schilderst, ihr als BR kommt eurer Verantwortung z.B. bei Bewerbungen toll nach - im Gegensatz zu euren SBVén.
Versucht doch den legalen Weg der Abwahl der SBV´ler, wenn die so untätig sind sollten eure Schwebbis mit Argumentation zu überzeugen sein mitzuziehen.Kann für diese ja nur besser werden.
Und wenn ihr Neuwahlen hinbekommt...kandidieren !

Wer leitet eine GSBV ein?

Dieter Laufenberg, Wednesday, 16.09.2015, 07:31 (vor 3168 Tagen) @ ciralifan

Guten Morgen ciralifan,

Neuwahl ist eine gute Idee. Sie ist ja im letzten Jahr gewesen, jedenfalls was die örtliche SBV betrifft. Leider nicht mit dem Erfolg, dass wir eine neue SBV haben. Die "alte" hat es wieder geschafft, wie auch immer das möglich geworden ist. Siehe auch meinen Beitrag vom 6.12.2014. Die Sache wird zurzeit vor dem Arbeitsgericht geklärt. Nur nicht wegen dem besagten Vorwurf, sondern wegen formeller Fehler, da einige Beweise nicht zugelassen werden. Das ist aber eine lange Geschichte und weil es ein laufendes Verfahren ist, möchte ich momentan dazu nichts mehr sagen. Das hole ich Ende des Jahres nach. Da ist nämlich der nächste Termin. Ich hoffe nur, dass sich das Problem der Handlungsunfähig- und untätigkeit dann auch erledigt hat.

Gruß

Wer leitet eine GSBV ein?

ciralifan, Wednesday, 16.09.2015, 07:47 (vor 3168 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Dann drück ich euch und euren Schebbis die Daumen.

Wer leitet eine GSBV ein?

Heinrich, Wednesday, 16.09.2015, 16:17 (vor 3168 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

die IA tun sich sehr schwer einer SBV das Mandat zu entziehen. Es klappt oft bei belegbaren Datenschutzverletzungen. Leider ist es so. :-(

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