Personalgespräch (Allgemeines)

Kati, Tuesday, 22.09.2015, 09:44 (vor 3171 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

an einer unserer Einrichtungen ist ein Frage aufgetreten, mit der ich mich gern an euch wenden möchte:

Darf ein schwerbehinderter Mitarbeiter wenn er zu einem dienstlichen Gespräch muss (z.B. Personalgespräch beim Personalleiter, als Person seines Vertrauens, einen Betriebsfremden (z.B. den Ehepartner) mitnehmen?

Wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt? Kennt jemand die genauen Paragraphen dazu.

Wie sieht es grundsätzlich bei schwerbehinderten Menschen mit das Recht aus, eine Person seines Vertrauens zu Personalgesprächen oder anderen Dienstgesprächen mitzunehmen?

Ich bedanke mich.

Viele Grüße

Kati

Personalgespräch

morgenröte, NRW, Tuesday, 22.09.2015, 09:52 (vor 3171 Tagen) @ Kati

Hallo Kati,

siehe unter A-Z Personalgespräch - Muss ich da hin?,
dort findest du deine Antworten.

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Gruß
Morgenröte

Personalgespräch

Heinrich, Tuesday, 22.09.2015, 10:15 (vor 3171 Tagen) @ morgenröte

Hallo,


aber beachten, der in dem unter A-Z verlinkte Beitrag hat einen sehr entscheidenden Satz:
Das Recht des Arbeitnehmers nach § 82 II BetrVG ist begrenzt auf Gespräche über die in § 82 II Satz 1 genannten Gegenstände, wobei nach der Rechtsprechung des BAG eine Teilidentität der Gesprächsgegenstände ausreicht.

Die SBV ist hier nur im Rahmen der §§ 95,2 und ggf 84,1 SGB IX im Boot. Doch durch gute Argumentation und Überzeugung des AG kann man es schaffen, dass der AG aus Gründen der Vereinfachung und ggf Verkürzung des Vorganges sagt, bei Zustimmung des Betroffenen darf die SBV am Gespräch teilnehmen.

Personalgespräch

Kati, Tuesday, 22.09.2015, 11:26 (vor 3171 Tagen) @ morgenröte

Hallo Morgenröte,

zunächst vielen Dank für deine Antwort.

Das unter A-Z gesagte zum Thema Personalgespräche ist mir bekennt. Dort steht allerdings in keinster Weise ob Betriebsfremde, wie z. B. Familienangehörige, an solchen Gesprächen teilnehmen dürfen oder nicht und wo dies gesetzlich geregelt ist. Aus diesem Grund hatte ich die Frage ja auch gestellt, da ich speziell dazu nichts gefunden habe.

Viele Grüße

Kati

Personalgespräch

Heinrich, Tuesday, 22.09.2015, 13:13 (vor 3171 Tagen) @ Kati

Hallo,

zunächst vielen Dank für deine Antwort.

bitte!

Das unter A-Z gesagte zum Thema Personalgespräche ist mir bekennt. Dort steht allerdings in keinster Weise ob Betriebsfremde, wie z. B. Familienangehörige, an solchen Gesprächen teilnehmen dürfen oder nicht und wo dies gesetzlich geregelt ist. Aus diesem Grund hatte ich die Frage ja auch gestellt, da ich speziell dazu nichts gefunden habe.

Doch, dort findet Du es, in dem dort verlinkten Beitrag!

Darf der Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt zum Personalgespräch mitnehmen?
...Von daher „verbiete" es sich, dass ein Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers eine betriebsfremde Person zum Personalgespräch hinzuziehe.

Auch Familienangehörige sind i.d.R. betriebsfremde.

Weiter steht dort wer teilnehmen darf!

Personalgespräch

morgenröte, NRW, Tuesday, 22.09.2015, 15:04 (vor 3171 Tagen) @ Heinrich

Hallo Kati,

Heinrich hat ja noch einmal auf die entsprechende Textzeile hingewiesen.
Daher ist es wichtig, die ganzen Texte sorgfältig durchzulesen. Das überfliegen reicht nicht.

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Gruß
Morgenröte

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