Besuch des Regierungspräsidenten wg. Arbeitszeitverstößen (Umgang mit Arbeitgeber)

HarriM, Wednesday, 23.09.2015, 18:09 (vor 3170 Tagen)

Hallo,

der Betriebsrat hat das für uns zuständige Regierungspräsidium darüber informiert, dass das Arbeitszeitgesetz in seinem Zuständigkeitsbereich (regelmäßig) verletzt wird. Es findet nun eine Anhörung des Unternehmens durch das Regierungspräsidium statt, Thema "Gefährdungsbeurteilung". Das Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiger Aspekt bei dem Gespräch.

Zu diesem Gespräch sind zwei Vertreter des BR vom Unternehmen eingeladen worden. Heute erreichte mich die Nachricht, die SBV dürfe ausdrücklich daran nicht teilnehmen, da es sich nicht um ein Monatsgespräch bzw. (siehe Rechtsprechung) entscheidungsrelevante Sachverhalte handele.

Doch kann ich mir durchaus vorstellen, dass der BR beim weiteren Vorgehen eine wichtige Funktion hat, zumal wir an einer GBV Gefährdungsbeurteilung arbeiten. Dann sind natürlich Beschlüsse, also Entscheidungen, von ihm zu erwarten.

Ich denke an ein Feststellungsverfahren per einstw. Verfügung (das Gespräch ist in drei Wochen). Ist dieser Weg sinnvoll und Erfolg versprechend? Wenn ja, würde ich das Unternehmen vorab informieren, dass ich teilzunehmen gedenke, und dass i.F. des Einlenkens zusätzlicher Aufwand und Kosten vermieden werden können.

Eine Alternative wäre es, zum Gespräch zu erscheinen, sich rauswerfen zu lassen und dann sich schriftlich mit einschlägigen Informationen an das Regierungspräsidium zu wenden. In meinem Zuständigkeitsbereich sind die SB-Zahlen dort besonders hoch, wo aus bestimmten Gründen über 8h hinausgehende Arbeitszeit nicht erfasst wird. Es gibt eine Reihe weiterer Auffälligkeiten, über die ich berichten würde.

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!
HarriM

Besuch des Regierungspräsidenten wg. Arbeitszeitverstößen

joro, Heuberg, Wednesday, 23.09.2015, 20:09 (vor 3169 Tagen) @ HarriM

Hallo HarriM

Ich weiß nicht was bei euch ein Regierungspräsident ist.
Bei uns ist das der oberste Dienstherr z.B von Nordbaden (BW) oder von Oberfranken (BY)

Wenn der einen Betrieb besucht, kommt der zu einem Rundgang, zum Essen und Kaffeetrinken.

Die GL stellt ihm vielleicht noch "Die gute Gefährtungsbeurteilung" sowie die anwesenden Personen vor. Die 2 BR haben nur Alibifunkion (Wir haben sogar einen Betriebsrat)
Das war es.

Da ihr keine Landesbehörde oder doch "Zustädikeitsbereich" seit hat auch das Regierungspräsidium an euren "Arbeitszeitverstößen" kein Interesse und kann nichts ändern.

Das Feststellungsverfahren hat meiner Ansicht nach nichts mit dem Besuch zu tun, sondern mit dem Arbeitsgericht.
Natürlich kannst du die GL auf dieses Verfahren hinweisen, falls sie nicht schon längst darüber Bescheid wissen.
Wenn du meinst beim Regierungspräsidium in eurer Angelegenheit schriftlich etwas zu erreichen, dann versuche es. Aber die werden das im besten Fall an eine andere Behörde weiterleiten.
Also sei froh wenn du mit diesen Schlipsträgern nicht zusammentriffst.

Bei der Ausarbeitung der BV bist du natürlich dabei, und kannst deine Vorschläge und Bedenken einbringen.

Das ist aber alles nur meine Meinung und kann auch falsch sein.

Gruß joro

Besuch des Regierungspräsidenten wg. Arbeitszeitverstößen

Heinrich, Wednesday, 23.09.2015, 21:23 (vor 3169 Tagen) @ joro

Hallo,

es handelt sich wohl um einen Besuch des für das Arbeitszeitgesetz zuständige Behörde.

Hier hat der AG betreffend des Teilnahmerechtes der SBV recht. Sie hat hier kein gesetzl. Teilnahmerecht.

Der BR hätte es ändern können. Er hätte dieses Thema und den Besuch der Behörde im Rahmen, also eines TOP im Monatsgespräch machen können.

So ist es nun eine Veranstaltung des AG. Er trifft sich mit Vertretern der Behörde und erlaubt 2 BRM die Teilnahme.

Besuch des Regierungspräsidenten wg. Arbeitszeitverstößen

elschwoabos, NRW, Thursday, 24.09.2015, 07:05 (vor 3169 Tagen) @ Heinrich

Nun, ich kenne das in NRW anders:

Da sagt der RP-Vertreter im Ankündigungsschreiben wen er gerne am Tisch sitzen haben möchte.
Der Fragesteller könnte mit der Bezirksregierung Kontakt aufnehmen und um Beteiligung bitten. Wenn diese das positiv sieht, wird sie spätestens am Besuchstag darum bitten, dass die SBV zugezogen wird.

Sollte es sich auch beim Fragesteller um NRW handeln, so ist das Dezernat 56 zuständig.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

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