Diese Person als SBV wählbar? (Wahlen)

Der Unbeugsame, Wednesday, 23.09.2015, 23:20 (vor 3169 Tagen)

Hallo zusammen,

A ist selbst schwerbehindert, seit über sechs Monaten angestellt, allerdings nur noch befristet für weitere 2,5 Jahre.

Ist diese Person als SBV wählbar, weil die Amtszeit mit vier Jahren ja die Anstellungszeit übersteigt?!

Schöne Grüße

DU

Diese Person als SBV wählbar?

garda, Berlin, Thursday, 24.09.2015, 08:17 (vor 3169 Tagen) @ Der Unbeugsame

Ja, diese Person ist wählbar, da nicht nur vorübergehend beschäftigt.

Rechtsgrundlage:

§ 94 SGB IX
(3) Wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören; besteht der Betrieb oder die Dienststelle weniger als ein Jahr, so bedarf es für die Wählbarkeit nicht der sechsmonatigen Zugehörigkeit. Nicht wählbar ist, wer kraft Gesetzes dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat nicht angehören kann.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Diese Person als SBV wählbar?

Der Unbeugsame, Thursday, 24.09.2015, 08:55 (vor 3169 Tagen) @ garda

Ändert aber nichts an der Befristung. D. h., derjenige ist dann nur für 2,5 Jahre SBV und nicht für vier, weil der Vertrag vorher ausläuft!?

Diese Person als SBV wählbar?

garda, Berlin, Thursday, 24.09.2015, 09:32 (vor 3169 Tagen) @ Der Unbeugsame

< Ändert aber nichts an der Befristung. D. h., derjenige ist dann nur für 2,5 Jahre SBV und nicht für vier, weil der Vertrag vorher ausläuft!?

Das ändert nichts an der Befristung.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Diese Person als SBV wählbar?

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 24.09.2015, 11:28 (vor 3169 Tagen) @ garda

Hallo,

zumindest könnte ein Anspruch auf einen Folgevertrag bestehen.

Benachteiligt ein Arbeitgeber ein befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied, indem er wegen dessen Betriebsratstätigkeit den Abschluss eines Folgevertrags ablehnt, hat das Betriebsratsmitglied gemäß § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 249 Abs. 1 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Dieser ist im Wege der Naturalrestitution auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags gerichtet.

Siehe auch: BAG 7 AZR 847/12

Gruß
Markus;-)

Diese Person als SBV wählbar?

garda, Berlin, Thursday, 24.09.2015, 11:49 (vor 3169 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo,

darauf würde ich mich nicht verlassen. Da muss der AG schon so doof sein und offen diskriminieren. Ich sehe das als kaum beweisbaren Sonderfall an, der nur bei einem sehr ungeschickten AG jemals ziehen wird.

Grundsatz ist, dass ein Mandat - egal welches (BR, PR, MV, SBV) - keinen Arbeitsvertrag schafft.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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