Neuwahl erforderlich? (Wahlen)

Claus @, Essen, Monday, 16.01.2006, 14:23 (vor 6684 Tagen)

Hallo Leute,

ich komme einfach nicht weiter, und auch die Suchfunktion auf eurer Seite hat mir nicht helfen können.

Folgender Fall:

Mai 2002, Wahl eines Standortbetriebsrates für drei Konzerngesellschaften - parallel dazu wird zum ersten Mal eine Standortschwerbehindertenvertretung gewählt.

01.01.05, Neustrukturierung des Konzerns - die drei Gesellschaften gehen getrennte Wege (die Gesellschaft, für die ich arbeite, wird einer anderen Tochter zugeschlagen). Der Standortbetriebsrat erhält ein Übergangsmandat (1/2 Jahr) gem. Betriebsverfassungsgesetz.

Jan. 05, Vorsitzende der Standortschwerbehindertenvertretung scheidet aus - Nachfolger als Vorsitzender der Schwerbehindertenvertretung wird der 1. Stellvertretern

Apr. 05, Betriebsratswahl bei der Gesellschaft, für die ich arbeite. Da der Betriebsrat bis Mrz. 06 weniger als ein Jahr im Amt = Amtszeit bis Apr. 2010.

MEINE FRAGE: Hätte auch die Schwerbehindertenvertretung neu gewählt werden müssen>>>

Bitte helft mir bei der Beantwortung dieser Frage.

Neuwahl erforderlich?

Hans-Peter Semmler @, Regensburg, Friday, 20.01.2006, 08:11 (vor 6680 Tagen) @ Claus

Hallo Claus,
um die Frage korrekt beantworten zu können fehlt eine Information.
Welche Funktion hast du in diesem Gebilde>
Gab es in der Tochter, der ihr zugeschlagen wurdet bereits eine SchwbV>

Neuwahl erforderlich?

Claus @, Essen, Friday, 20.01.2006, 10:07 (vor 6680 Tagen) @ Hans-Peter Semmler

» Hallo Claus,
» um die Frage korrekt beantworten zu können fehlt eine Information.
» Welche Funktion hast du in diesem Gebilde>
» Gab es in der Tochter, der ihr zugeschlagen wurdet bereits eine SchwbV>

Hallo Hans-Peter,
ich fungierte als Stellvertreter in der Standortschwerbehindertenvertretung und bin - nach dem Ausscheiden der Vorsitzenden- zum 1. Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung nachgerückt.
Die Konzerntochter, zu der wir hingeschoben wurden, hat eine eigende Schwerbehindertenvertretung, da wir jedoch rechtlich selbständig geblieben sind, könnten wir auch eine eigene Schwerbehindertenvertretung haben.
Ich hoffe, dass reicht dir an Infos.
Gruß
Claus

Neuwahl erforderlich?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 20.01.2006, 20:22 (vor 6680 Tagen) @ Claus

» Hallo Hans-Peter,
» ich fungierte als Stellvertreter in der
» Standortschwerbehindertenvertretung und bin - nach dem Ausscheiden der
» Vorsitzenden- zum 1. Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung
» nachgerückt.
» Die Konzerntochter, zu der wir hingeschoben wurden, hat eine eigende
» Schwerbehindertenvertretung, da wir jedoch rechtlich selbständig geblieben
» sind, könnten wir auch eine eigene Schwerbehindertenvertretung haben.
» Ich hoffe, dass reicht dir an Infos.
» Gruß Claus

Hallo Claus,
ganz hab ich es immer noch nicht kapiert.

Wenn du aber sagst:
» ...da wir jedoch rechtlich selbständig geblieben
» sind, könnten wir auch eine eigene Schwerbehindertenvertretung haben...
ist für mich klar, dass ihr dann auch eine haben könnt.
Also, wenn in diesem neuen Betrieb
- keine SchwbV existiert
- bereits ein BR gewählt wurde
dann ist es Zeit, unabhängig vom gesetzlichen Wahltermin, die Wahl der SchwbV einzuleiten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Neuwahl erforderlich?

Claus @, Essen, Tuesday, 31.01.2006, 15:15 (vor 6669 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » Hallo Hans-Peter,
» » ich fungierte als Stellvertreter in der
» » Standortschwerbehindertenvertretung und bin - nach dem Ausscheiden der
» » Vorsitzenden- zum 1. Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung
» » nachgerückt.
» » Die Konzerntochter, zu der wir hingeschoben wurden, hat eine eigende
» » Schwerbehindertenvertretung, da wir jedoch rechtlich selbständig
» geblieben
» » sind, könnten wir auch eine eigene Schwerbehindertenvertretung haben.
» » Ich hoffe, dass reicht dir an Infos.
» » Gruß Claus
»
» Hallo Claus,
» ganz hab ich es immer noch nicht kapiert.
»
» Wenn du aber sagst:
» » ...da wir jedoch rechtlich selbständig geblieben
» » sind, könnten wir auch eine eigene Schwerbehindertenvertretung haben...
» ist für mich klar, dass ihr dann auch eine haben könnt.
» Also, wenn in diesem neuen Betrieb
» - keine SchwbV existiert
» - bereits ein BR gewählt wurde
» dann ist es Zeit, unabhängig vom gesetzlichen Wahltermin, die Wahl der
» SchwbV einzuleiten.

Hallo Hans-Peter,
danke für deinen Hinweis. Jetzt müssen aber auf jeden Fall Neuwahlen abgehalten werden, da ich aufgrund der Rechtsunsicherheit mein Mandat niedergelegt habe.
Danke und tschüss
Claus

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