Teilnahme an GBR-Sitzung (Gesamt-Konzern-SBV)
Kann mir die Teilnahme als GSBV an der GBR-Sitzung von der GBR-Vorsitzenden verweigert werden?Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen?Danke im Voraus
Kann mir die Teilnahme als GSBV an der GBR-Sitzung von der GBR-Vorsitzenden verweigert werden?Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen?Danke im Voraus
Nein !
Wegen § 97 Abs. 7 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__97.html
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&Tschüß
Wolfgang
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter
Danke und herzliche Grüße zurück
Dankeschön
Hallo,
wie auch auf örtl. Ebene ALLE, also auch Ausschüsse und Monstsgespräch mit dem AG usw.
Sollte der GBR sich weiter weigern, kannst und solltedt Du dir die Unterstützung eines Anwaltes holen. Also Beschlussverfahren gegen den GBRV.