Heilungsbewährungszeitraum (Antragstellung / Widerspruch)

MonikaD, Tuesday, 17.01.2006, 16:06 (vor 6681 Tagen)

Einen lieben Gruß von einer Neuen an alle Forumsteilnehmer.
Vielleicht kann mir jemand mal erläutern, was genau ein "Heilungsbewährungseitraum" ist, wer diesen für welche Behinderung festlegt und ob die danach folgende Herabsetzung des GdB einfach so vom Versorgungsamt vorgenommen werden kann oder ob nicht mindestens eine ärztliche Untersuchung erfolgen muß!
Für Eure Antworten im Voraus herzlichen Dank.
Viele Grüße
Monika

Heilungsbewährungszeitraum

Andrea, Wednesday, 18.01.2006, 10:19 (vor 6680 Tagen) @ MonikaD

Hallo Monika,
Heilungsbewährung bedeutet, dass die festgestellte eingeschränkte körperliche Funktion, oder geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit sich wieder verbessern kann.
Das kann z.B. Krebserkrankungen betreffen, die nach einem bestimmten Zeitraum ohne Neuauftretung der Krankheit als geheilt zu betrachten sind und man somit zumindest keinen Schwerbehindertenstatus mehr hat, weil man unter 50% fällt. Oder Unfallverletzungen, die irgendwann wieder ausgeheilt sind, auch psychische Erkrankungen können irgendwann u.U. als geheilt betrachtet werden und dadurch k a n n eine wesentliche Einschränkung nicht mehr vorliegen. Sollte das Versorgungsamt allerdings Betroffene herabstufen, obwohl die Beschwerden weiterbestehen, sollte man Widerspruch einlegen. Das wird dann ggf. bei einer ärztlichen Untersuchung geprüft, muß aber nicht sein. Häufig reichen auch Befunde der behandelnden Ärzte aus, um eine weiter bestehende Schwerbehinderung zu begründen. In solchen Fällen am besten von den Schwerbehindertenvertretungen beraten lassen oder zu einem Sozialverband gehen.
Hoffe Deine Frage soweit beantwortet zu haben.
Gruß Andrea

Heilungsbewährungszeitraum

Andrea, Wednesday, 18.01.2006, 14:26 (vor 6680 Tagen) @ MonikaD

Hallo Monika,
habe bei meiner 1.Antwort noch was vergessen. Die Zeiträume legt das Versorgungsamt fest und ist natürlich abhängig von der Erkrankung. DerZeitraum für Heilungsbewährung bewegt sich meist zwischen 3-5 Jahren.

Heilungsbewährungszeitraum

MonikaD, Wednesday, 18.01.2006, 16:41 (vor 6680 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,
herzlichen Dank für deine Antwort, jetzt bin ich wieder ein Grad schlauer.
Die ganze Geschichte ist bei mir schon lange her, aber dieser Begriff ist mir jetzt erst über den Weg gelaufen.
Wenn ich meine Geschichte hier schreiben würde, wäre es ein halber Roman und damit möchte ich niemenden nerven; es hat sicher jeder selbst genug Probleme zu bewältigen.
Was ich für wahnsinnig wichtig halte, die Menschen mit Behinderungen müssen viel besser als heute allgemein üblich über ihre Rechte informiert werden, denn wer nichts weiß wie ich vor Jahren, der kann auch nicht um seine Rechte kämpfen.
Eure Seite leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ich werde sie auf jeden Fall weiter empfehlen.
Viele Grüße aus Thüringen
Monika

RSS-Feed dieser Diskussion