Krank im Schichtplan (Allgemeines)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Monday, 05.10.2015, 18:05 (vor 3149 Tagen)

Hallo zusammen.

Habe eine Frage, zu der ich meine auch hier schon darüber gelesen zu haben, kann es aber nicht finden.
Es geht um folgendes:
Aus dem allen zugänglichen Schichtplan geht hervor, wer anwesend ist, wer Urlaub hat,
und was uns stört, auch wer KRANK ist.
Die Frage ist die, ob dies zulässig ist!?
Lässt sich dies aus § 28 BDSG ableiten?
Diese Frage ist wohl eher etwas für die Betriebsräte und/oder Spezialisten unter Euch.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

--
Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

Krank im Schichtplan

tatekuru, Frankfurt a. Main, Tuesday, 06.10.2015, 07:15 (vor 3148 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

hallo d.v.breisgauer,
auf einem öffentlich einsehbaren dienstplan sollten nur die geplanten dienste ersichtlich sein.
ob jemand krank ist, urlaub hat oder aus anderen gründen nicht anwesend ist, geht niemanden etwas an. darum sollte nur abwesend eingetragen sein.

Krank im Schichtplan

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Tuesday, 06.10.2015, 11:48 (vor 3148 Tagen) @ tatekuru

Hallo.

Danke für Deine Antwort.
Allerdings wäre es wichtig wenn ich eine Rechtsgrundlage hätte, auf die man sich berufen kann.
Vielleicht hat da jemand von Euch noch etwas einschlägiges.
Schönen Tag Euch allen.

--
Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

Krank im Schichtplan

Heinrich, Tuesday, 06.10.2015, 13:22 (vor 3148 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

hier handelt es sich GRUNDSÄTZLICH um ein Thema des BR. Eben NICHT der SBV. Denn es betrifft ALLE Beschäftigten und NICHT in besonderer Art Schwbs. Also KEINE besondere Betroffenheit der Schwbs, was aber Grundvoraussetzung für eine Zuständigkeit der SBV ist, so ja auch das BAG.

Ein rechtsicherer AG würde hier auch der SBV sagen, dass dieses nicht in Ihre Zuständigkeit fällt.

PS: Viele BR würden hier auch der SBV etklären, dass es nicht ihr Thema sei. Also sich hier nicht in Zuständigkeiten des BR einzumischen.

Krank im Schichtplan

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.10.2015, 13:55 (vor 3148 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

auch wenn Heinrich natürlich recht hat, daß dies so wie von Dir geschildert kein SBV-Thema ist, kann man ja auch mal als SBV dem BR "aufs Pferd helfen."

Die von dir gesuchte gesetzliche Grundlage ist § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__32.html

Dabei ist offensichtlich, daß es für den AG lediglich erforderlich ist, daß die Personalverantwortlichen über AU eines AN Bescheid wissen.

Für eine Weitergabe der Tatsache der AU oder sonstiger Fehlzeitengründe an die Betriebsöffentlichkeit ist beim besten Willen keine Erforderlichkeit im Sinne des Gesetzes erkennbar.

--
&Tschüß

Wolfgang

Krank im Schichtplan

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Tuesday, 06.10.2015, 23:41 (vor 3147 Tagen) @ albarracin

Hallo und guten Abend.
Vielen Dank für Eure Antworten, und den "Steigbügel".:-)

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Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

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