Abmahnung eines Gemobbten? (Allgemeines)

Ipsen, Schleswig-Holstein, Friday, 09.10.2015, 13:50 (vor 3145 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Stelli fühlt sich gemobbt, hat dies dem AG angezeigt und um Unterstützung gebeten.
Nun meint sein Vorgesetzter, dass wenn sich seine Vorwürfe bewahrheiten, die mobbenden Kollegen mindestens eine Abmahnung zu erwarten hätten, ABER...

...wenn seine Vorwürfe sich nicht bewahrheiten sollten, er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (sprich Abmahnung) zu rechnen hätte, da die beiden Mitarbeiter eine ebenso starke persönliche Betroffenheit zur Folge haben wie es im Falle eines nachgewiesenen Mobbing für ihn der Fall wäre.

Kann das sein, dass jemand abgemahnt wird, weil er glaubt er würde gemobbt und dies meldet, sich dies aber (u.U.) nicht belegen lässt?

Vielen Dank für eure Tipps.

Lieben Gruß
Kai-Reiner

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Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
(R.v.Weizsäcker)

Abmahnung eines Gemobbten?

Heinrich, Friday, 09.10.2015, 15:03 (vor 3145 Tagen) @ Ipsen

Hallo,

sofern man eine schwere Anschuldigung nicht belegen kann, kann diese Anschuldigung ja auch als falsch/ nicht zutreffend und somit als nicht wahrheitsgemäß also Lüge angesehen werden. Also als Versuch einen Koll. zu schädigen. Dieses könnte dann ggf abgemahnt werden.

Daher sollte man bevor man Jemanden beschuldigt immer überlegen, kann ich diese Beschuldigung/ Vorwürfe auch beweisen. Besonders, wenn Anschuldigungen/ Vorwürfe für den Betroffenen schwerwiegende Folgen haben kann.

Dieses gilt gleichermaßen im Privat- wie im Berufs-/Arbeitsleben.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung,
Falsche Beschuldigung einer Straftat - Schadensersatz?

Abmahnung eines Gemobbten?

Ipsen, Schleswig-Holstein, Monday, 12.10.2015, 10:11 (vor 3142 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,
vielen Dank für Deine schnelle und fundierte Antwort!
Herzlichen Gruß aus dem Norden
Kai-Reiner

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Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
(R.v.Weizsäcker)

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