Antrag auf Gleichstellung abgelehnt (Gleichstellung)

hsk50733, Saturday, 10.10.2015, 18:58 (vor 3126 Tagen)

Meine Partnerin (55) ist -seit 9/2014 aufgrund einer komplizierten Meniskus-Operation arbeitsunfähig. Beim Reha-Aufenthalt im Mai/Juni 2015 wurde sie arbeitsunfähig entlassen und für berufsunfähig erklärt. Ein Antrag auf EM-Rente wurde gestellt und das Versorgungsamt hat sie auf 30% Behinderung eingestuft.
Nun wurde der Antrag auf Gleichstellung abgelehnt. Der Arbeitgeber hat mitgeteilt, dass es keinen entsprechenden Arbeitsplatz für sie gibt und dass sie nicht auf einem Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen entsprechendem Arbeitsplatz eingesetzt ist. Eine innerbetriebliche Umsetzung ist auch nicht möglich.
Lohnt sich nun noch ein Widerspruch?
Vielen Dank für die hoffentlich zahlreich eingehenden Rückantworten ✿

Antrag auf Gleichstellung abgelehnt

Heinrich, Saturday, 10.10.2015, 19:51 (vor 3125 Tagen) @ hsk50733

Hallo,

dieses hier ist ausschließlich ein Forum für im Betrieb gewählte Interessensvertreter, siehe auch Kopf der Webseite.

Daher hier nur der Hinweis, wende dich an die für den Betrieb zuständige und gewählte Interessensvertretung. Die kann beraten und ggf weiterhelfen. Sie kann auch erkennen, ob ggf der Antrag an die AfA nicht optimal war.

Antrag auf Gleichstellung abgelehnt

Oliver Do, Friday, 30.10.2015, 13:36 (vor 3106 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

die Interessenvertretung wird hier in diesen Fall leider auch nicht weiterhelfen können. Wenn der Betrieb keine Stellen zur Verfügung stellen kann, muss der Antragsteller sich damit abfinden. Ein Widerspruch hat hier wenig Aussicht auf Erfolg. Leider gibt es für die meisten Arbeitnehmer keine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung (Quelle: darf ich leider laut den Regeln des Forums nicht angeben) mehr. Das hat zur Folge, dass man sich immer öfter über eine private Versicherung absichern muss, um für diesen Fall gerüstet zu sein. Aber Vorsicht: Eine Nachträgliche Versicherung ist hier leider nicht möglich.

Antrag auf Gleichstellung abgelehnt

Heinrich, Friday, 30.10.2015, 18:52 (vor 3105 Tagen) @ Oliver Do

Hallo,

das kann man so nicht sagen, denn es ist hier ein Thema des § 81 Abs 4 SGB IX. Hier sind die Forderungen und die Zumutbarkeit an den AG einen geeigneten Arbeitsplatz zu schaffen sehr hoch, so auch das BAG. Man muss eine Aussage des AG, der sich hier ggf sperrt nicht einfach hinnehmen. Diese ggf somit bestehende und zumutbaren Möglichkeiten doch zu schaffen bzw dieses zu beschreiben was wäre doch wie möglich, wäre eine Möglichkeit bzw Aufgabe der SBB am besten gemeinsam mit dem BR. So könnten diese hier helfen.


http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/Knittel10112011

Hier weitere interessanten Unterlagen:

http://landingpages.wolterskluwer.de/de/html/news/overview/51/
und
http://landingpages.wolterskluwer.de/de/html/content/593/downloads/

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